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Studienplatz-Bewerbung ab 19. April 2011: Chaos und Engpass verschlimmern sich im Wintersemester 2011/12

Von Rechtsanwalt Dirk Naumann zu Grünberg
17.4.2011 | Ratgeber - Studienplatzrecht | 834 Aufrufe
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Studienplatz, Studium

Studienplatz-Spezialist Naumann zu Grünberg sieht gute Chancen nur bei strategischer Hochschulstart-Bewerbung.

Studienbewerber für das Wintersemester 2011/12 müssen diesmal besonders gut und strategisch planen. Denn gleich mehrere Stolpersteine liegen in diesem Jahr auf dem Weg zum Wunschstudienplatz:

1. wesentlich mehr Bewerber durch doppelte Abiturjahrgänge und Aussetzung der Wehrpflicht.

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Rechtsanwalt
Dirk Naumann zu Grünberg
Hamburg

Hochschulrecht, Prüfungsrecht - Prüfungsanfechtung, Berufsrecht

2. erneutes Scheitern einer einheitlichen Bewerber-Plattform für die Studienplatzvergabe an Unfähigkeit, Bürokratie und universitären Eitelkeiten.

3. immer kompliziertere Bewerbungskriterien auch in den ZVS/Hochschulstart-Fächern Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Pharmazie und (zum Teil) Psychologie.

"Gerade eine gut geplante, strategische Bewerbung kann bei Bewerberschwämme und Vergabechaos zum Wunschstudienplatz führen", sagt Fachanwalt Dirk Naumann zu Grünberg, der auf Studienplatzklagen spezialisiert ist. Er berät jedes Jahr zahlreiche Abiturienten schon bevor die Ablehnungsbescheide kommen. "Lieber vorher zum Anwalt", rät er und weist darauf hin, dass sich auch die Chancen einer Studienplatzklage gerade in den medizinischen Studienfächern durch eine strategische Ausrichtung der Hochschulstart-Bewerbung spürbar erhöhen können.

Für das Wintersemester 2011/12 müssen sich

  • Alt-Abiturienten (Abitur 2010 oder früher) bis 31. Mai 2011
  • Neu-Abiturienten (Abitur dieses Jahr) bis 15. Juli 2011

bei der ZVS/Hochschulstart (www.hochschulstart.de) bzw. den einzelnen Hochschulen bewerben. Aktuelle Informationen zur Hochschulstart-Bewerbungsberatung und Studienplatzklage veröffentlicht Rechtsanwalt Naumann zu Grünberg auf seiner Homepage (www.uni-recht.de) und bietet kostenfreie Info-Blätter an.

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