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Studiengebühren auf dem Prüfstand der Verfassungshüter

AFP VOM 8.11.2004 | Nachrichten - Vor Gericht | 6239 Aufrufe
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Studiengebühren

- BVG verhandelt über Länder-Klage gegen kostenloses Erststudium

Studenten müssen sich wohl darauf einstellen, künftig in der Mehrzahl der Bundesländer schon für das Erststudium Gebühren zahlen zu müssen. Dies wurde bei der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts (BVG) am Dienstag über eine Klage der unionsgeführten Länder gegen das Hochschulrahmgesetz von 2002 deutlich. Darin verbietet der Bund den Ländern die Erhebung von Studiengebühren. Die klagenden Länder sehen in der Regelung einen unzulässigen Eingriff in ihre Kulturhoheit. BVG-Vizepräsident Winfried Hassemer verwies darauf, dass das Gericht bereits in drei ähnlichen Streitfällen zugunsten der Länder entschieden habe.

Hassemer betonte, die Kompetenzen des Bundes gegenüber den Ländern seien mit der Grundgesetzänderung von 1994 "massiv eingeschränkt" worden. Das Gericht müsse nun diesen Willen des Gesetzgebers achten. Auch die unionsgeführten Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt verwiesen in ihre Klage auf die Grundgesetzänderung, wonach der Bund Länderkompetenzen nur noch an sich ziehen darf, um "gleichwertige Lebensverhältnisse" herzustellen.

Vor dem BVG begründeten sie ihre Forderung nach Studiengebühren unter anderem damit, dass Deutschlands Universitäten auch finanziell fit gemacht werden müssten für den internationalen Wettbewerb. Führende Unis in den USA könnten zehn Mal mehr Mittel je Student ausgeben als die Hochschulen hierzulande. Würden Studiengebühren nicht eingeführt, blieben deutsche Unis "Mittelmaß", sagte der baden-württembergische Wissenschaftsminister Peter Frankenberg (CDU). Der Hamburger Wissenschaftssenator Jörg Drägerversicherte, dass Studiengebühren moderat sein sozialverträglich eingeführt würden.

Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) verteidigte dagegen die Gebührenfreiheit. Sie sei wegen der bereits anfallenden Kosten von durchschnittlich 40.000 Euro je Studium für Studenten und Eltern "von großer sozialer Bedeutung". Zusätzliche Gebühren würden Kinder aus finanziell schwachen Familien vom Studium abhalten, obwohl schon heute "unser Bildungspotenzial bei weitem nicht ausgeschöpft" werde.

Der bildungspolitische Sprecher der SPD-Bundesfraktion, Jörg Tauss, und Grünen-Fraktionschefin Krista Sager sprachen sich unterdessen ebenfalls für die Gebührenfreiheit aus. Tauss wies darauf hin, dass Gebühren vor allem einkommenschwache Familien überproportional belasteten. Sager erklärte, schon jetzt müssten junge Menschen ihr Studium abrechen, weil ihre Lebenshaltungskosten zu hoch seien. Der Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks (DSW), Achim Meyer auf der Heyde, warnte, dass Studiengebühren die bestehende "soziale Selektion" noch weiter verschärfen könnte. Die Zahl der Studenten aus einkommensschwachen Familien sei seit 1982 von 23 Prozent auf 13 Prozent gesunken, während der Anteil der Studierenden aus einkommensstarken Familien von 17 auf 33 Prozent angewachsen ist, erklärte Meyer auf der Heyde.

Dagegen erklärte die bildungspolitische Sprecherin der Union im Bundestag, Katherina Reiche, dass Gebühren helfen könnten, die Unterfinanzierung der Hochschulen von jährlich bis zu vier Milliarden Euro zu überwinden. Das Institut der deutschen Wirtschaft in Köln verwies zudem darauf, dass Studiengebühren für einen "notwendigen Wettbewerb" unter den Unis sorgten und die Effizienz und Qualität der Hochschulausbildung erhöhen könnten. Der "Kunde" Student werde nur dort studieren, wo er für sein Geld gute Studienangebote bekomme.

9. November 2004 - 16.57 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2004




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