Studiengebühren, Werbungskosten oder SA?
Hallo liebe Gemeinde! Könnte mir jemand bitte helfen....
Ich weis nicht genau, wo und in welcher Höhe ich meine Studiengebühren in der
ESt-Erklärung 2010 eintragen soll?
Zu meiner Person: - Ich habe eine abgeschlossene Berufsausbildung als Groß- und Außenhandelskaufmann
- studiere derzeit BWL
- Studiengebühren 500€ pro Semester
- Semesterbeitrag ca. 250€ pro Semester
(für Zug-Ticket, Mensa, Verwaltung usw.) - arbeite nebenbei und habe lediglich 300€ Lohnsteuer gezahlt
Fragen: 1. Kann ich die Studiengebühren und Semesterbeitrag als Werbungskosten in der
Anlage N angeben?
oder als Sonderausgaben im
Hauptvordruck (Seite 2)??
2. Werden diese dann als "vorweggenommmene WK" gezählt und "gesammelt", bis ich richtig anfange zu arbeiten?
Ich danke euch jetzt schon mal!!!
Schöne Grüße
Alex
-----------------
""
-- Editiert am 05.07.2011 18:31
-- Editiert am 05.07.2011 18:32
-- Editiert am 05.07.2011 18:32
von AlexRobik am 05.07.2011 18:29
Status: Frischling (2 Beiträge)
Userwertung:
0,0
(von 0 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden
>Studiengebühren, Werbungskosten oder SA?
zu 1.: Auf den Streit, ob es sich um Sonderausgaben oder um Werbungskosten handelt, sollte man sich gar nicht einlassen, wenn die Gesamtkosten unter 4.000€ liegen.
zu 2.: Die genannten Kosten vermindern zunächst einmal nur das zu versteuernde Einkommen (zvE). Erst wenn das zvE negativ wird, entstehen Verluste, die in Folgejahre vorgetragen werden können. Der Bereich des Grundfreibetrages (8.004€), in dem keine Steuern gezahlt werden müssen, muss daher auch erst komplett aufgezehrt werden um Verluste erzielen zu können.
Nur wenn unter den zu 2. genannten Randbedingungen ein Verlustvortrag entsteht, lohnt sich ein Streit über die Farge, ob es sich um werbungskosten oder Sonderausgaben handelt. Ansonsten führen beiden Dinge steuerlich zum gleichen Ergebnis.
-----------------
" "
von hh am 07.07.2011 17:21
Status: Tao (23495 Beiträge)
Userwertung:
4,0
(von 368 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden
>Studiengebühren, Werbungskosten oder SA?
@Mahnman
Du hast natürlich recht. Der Gesamtbetrag der Einkünfte muss negativ sein, was dazu führt, dass Sonderausgaben im Gegensatz zu Werbungskosten nicht zu einem verlustvortrag führen können.
Wenn aber schon das zvE positiv ist und die Studienkosten unter 4.000€ liegen, dann ist es für den Steuerzahler völlig egal, ob er die Studienkosten als Sonderausgaben oder Werbungskosten geltend macht.
-----------------
" "
von hh am 08.07.2011 09:04
Status: Tao (23495 Beiträge)
Userwertung:
4,0
(von 368 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden