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Studie: Nutzen der Vorratsdatenspeicherung nicht belegt - 1/1
AFP vom 27.01.2012   |   993 Aufrufe   |   Rubrik: Nachrichten - Allgemein

Neuer Koalitionsstreit über Vorratsdatenspeicherung

Studie Nutzen der Vorratsdatenspeicherung nicht belegt

Studie Nutzen der Vorratsdatenspeicherung nicht belegt

Gutachten bezweifelt Nutzen für Strafverfolgung

Die Chefin der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Gerda Hasselfeldt, kritisierte es als unverständlich, wenn Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) mit seiner solchen Studie "eine Lücke in unserer Sicherheit" zu rechtfertigen versuche.

Leutheusser-Schnarrenberger verteidigte ihren Vorschlag, Daten nur im Fall eines konkreten Verdachts zu speichern. "Der Bürger, der nichts zu verbergen hat, weil er unschuldig ist, der darf nicht überwacht und kontrolliert werden", sagte sie dem Sender HR-Info. Sie zeigte sich zuversichtlich über die Einigungschancen der Koalition noch in der ersten Jahreshälfte.




Linke und Grüne unterstützten die Haltung des Justizministeriums. "Das Gutachten belegt wissenschaftlich fundiert die Unverhältnismäßigkeit der anlasslosen Speicherung der Telekommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger", erklärte der Linken-Datenschutzexperte Jan Korte. Der Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz bezeichnete das Gutachten als "weitere Ohrfeige für die einseitige Kampagne der Vorratsdatenbefürworter".

Die schwarz-gelbe Koalition streitet um die Vorratsdatenspeicherung, seit die bisherige Regelung von Karlsruhe gekippt wurde. Leutheusser-Schnarrenberger will die Daten nur nach konkreten Anhaltspunkten für Straftaten im Rahmen des sogenannten Quick-Freeze-Verfahrens speichern lassen. Die Union fordert dagegen die vorsorgliche Datenspeicherung für sechs Monate. Deutschland hat eine EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung bislang noch nicht umgesetzt.

27.01.2012 - 15:30 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2011


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