
Die Mitglieder eines Allgemeinen Studentenausschusses (AStA) sind Arbeitnehmer und daher steuerpflichtig. Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH) mit einem am Mittwoch in München bekannt gegebenen Urteil. Er wies damit die Klage der Studentenschaft der Universität Kassel ab, die sich gegen ihre Rolle als Arbeitgeberin gewehrt hatte. (Az: VI R 51/05)
Bis 2001 hatte die Kasseler Studentenschaft ihren Referenten eine monatliche Aufwandsentschädigung gezahlt, hierfür aber keine Lohnsteuer abgeführt. Das Finanzamt erkannte einen Freibetrag von monatlich 300 Mark an und verschickte Steuerbescheide für den Rest. Zu recht, wie nun der BFH bestätigte: Ähnlich wie etwa die Mitglieder der Bundesregierung seien die Studentenvertreter an die Weisungen und Beschlüsse des Studentenparlaments gebunden. Auch Kanzlerin und Minister seien aber Arbeitnehmer und müssten Steuern bezahlen. Der Terminkalender der AStA-Referenten sei vielleicht nicht ganz so voll, komme aber teilweise auch schon an eine hauptamtliche Tätigkeit heran.
Nach Angaben des AStA-Dachverbandes fzs in Berlin schwanken die Aufwandsentschädigungen von Uni zu Uni erheblich; insgesamt liegen sie zwischen unter 100 bis zu 800 Euro pro Monat. Für ihre nun fällig werdenden Steuererklärungen können die Studentenvertreter nach dem Einkommensteuergesetz in jedem Fall eine von Land zu Land unterschiedliche Aufwandspauschale geltend machen. Die so genannte Übungsleiterpauschale von 2100 Euro jährlich käme für Studentenvertreter mit einem "nebenberuflichen" Zeitaufwand bis etwa zwölf Stunden die Woche in Betracht.
24. September 2008 - 11.32 Uhr
© AFP Agence France-Presse GmbH 2008

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