Studentenversicherung-wieviel darf man verdienen??

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Studentenversicherung-wieviel darf man verdienen??

Hi leute,
Bin jetzt über 30, und von meiner Krankenkasse in eine neue Beitragsstufe gesetzt worden. Muß jetzt monatlich 100 Euro bezahlen. Muß natürlich als Studi auch noch nebenbei arbeiten. Weiß vielleicht jemand wie es ist mit der Einnahmegrenze beim Jobben .
Ab welchem jährlichen Verdienst muß Ich mehr Krankenkassenbeitrag bezahlen.
Da gibt es doch bestimmt einen Betrag! Möchte natürlich ungern darüber kommen.
Könnte ihr die Mindest und Höchtsgrenze angeben.
Vielen Dank

Ute




von ute glas am 24.02.2009 20:44
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>Studentenversicherung-wieviel darf man verdienen??
Lies Dir mal dies zur Freiwilligen KV , 400 euro-Minijob und kurzfristigen Beschäftigung durch.
Du hast nun in der Arbeitswelt nicht mehr den Status eines Studenten , sondern die eines "normalen" Arbeitnehmers ohne die Privilegien der Immatrikulation.

http://www.studis-online.de/StudInfo/krankenversicherung.php
http://www.400-euro.de/400/kurzfristig.html
http://www.minijob-zentrale.de/nn_10152/sid_505A1DBD73D1E09B25A3DA59A5D6FC0A/nsc_true/DE/0__Home/navNode.html?__nnn=true


von alpfrau am 27.06.2009 15:08
Status: Legende (329 Beiträge)
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>Studentenversicherung-wieviel darf man verdienen??
Zu dem Thema hab ich auch eine Frage, und zwar ist meine Freundin 25 Jahre alt, fertig mit dem Studium und bekommt jetzt ein Stipendium von ca 1000 Euro, die Krankenkasse (BARMER) hat nun den KV Beitrag von ca 50 Euro auf 170 Euro angehoben, also umgerechnet 320! Mark. Ist das bei allen Kassen so?



von ekawa am 29.06.2009 15:05
Status: Praktikant (15 Beiträge)
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>Studentenversicherung-wieviel darf man verdienen??
Aus Neugier: Warum studiert man mit 30 noch?

Einnahmegrenze gibt es in dem Sinne nicht. 7200 in dem Dreh war aber die Grenze wenn ich mich recht erinner....


von guest-12306.08.2009 15:01:34 am 10.07.2009 09:36
Status: Stift (36 Beiträge)
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>Studentenversicherung-wieviel darf man verdienen??
@Ekawa
welchen Status hat die Freundin nun mit dem Stipendium ?
Kann sie der Barmer eine Studienbescheinigung der Uni vorlegen, wenn sie weiterstudiert ?


Wenn kein nachweisbarer Studentenstatus mehr, dann wird der KV-Beitrag aus den 1000 Euro berechnet und seit diesem Jahr sollten die % bei allen GKV doch gleich hoch sein

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von alpfrau am 02.10.2009 00:20
Status: Legende (329 Beiträge)
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