Student mit 50%-Stelle: Fragen zu Nachweisen

20. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
Steve34
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 29x hilfreich)
Student mit 50%-Stelle: Fragen zu Nachweisen

Hallo,

mache zum ersten mal meine Steuererklärung und habe einige Fragen, vor allem zu den Nachweisen.

Ich bin Vollzeit-Student (Erststudium) und habe einen Teilzeit-Job (eine 50% Stelle), für welchen ich Einkommensteuer abführe. Zudem zahle ich Zinsen für zwei Studienkredite (Studienkredit und Darlehen über Studiengebühren).

- Fahrten -

1) Was ist meine erste Tätigkeitsstätte? Nach meiner grundsätzlichen Auffassung die Uni. Wenn ich meine(n) Arbeitgeber jedoch nicht als erste Tätigkeitsstätte angeben kann, wie erfasse ich dann jedoch die Fahrten zum Arbeitsort - "manuell" unter Sonderausgaben? Zumal ich während des Jahres den Arbeitgeber gewechselt habe und ich unterschiedliche Strecken zurücklegen musste.

2) Kann ich an einem Tag auch die Fahrt zur Uni UND zum Arbeitgeber geltend machen? Wenn nein, welche Fahrt ist vornehmlich anzugeben?

- Sonderausgaben -

3) Ich bin zum Zwecke meines Studiums an meinen jetzigen Wohnort gezogen. Dieser ist Erstwohnsitz, mein Elternhaus ist noch Zweitwohnsitz. Gehe ich recht in der Annahme, dass ich die Kosten für meine Wohnung nicht absetzen kann?

4) Über die Zinszahlungen an die Förderbank habe ich entsprechende Nachweise der Bank, hier dürfte also alles klar sein. Im betreffenden Steuerjahr (2014) gab es noch Studiengebühren, welche durch die Förderbank vorgeleistet wurden. Genügt hier das Einreichen des Kontoauszugs der Förderbank?

5) Wie weise ich die Zahlung von Semestergebühren (enthält Fahrkarte, AStA-Beitrag etc.) nach? Genügt hier ein Kontoauszug meines Girokontos? Im Verwendungszweck ist auch meine Matrikelnummer angegeben, welche über eine separate Studienbescheinigung nachgewiesen werden kann.

6) Außerhalb der regulären Arbeitszeiten hat mir mein Arbeitgeber einen Remotezugang eingerichtet, um von zuhause aus arbeiten zu können. Um die Kosten für meinen Internet-Anschluss geltend machen zu können, genügen wahrscheinlich nicht nur die Kontoauszüge über die Zahlung von Internetgebühren. Benötige ich einen Nachweis meines Arbeitgebers über den Remotezugang?

7) Ich besitze eine private Berufsunfähigkeitsversicherung, welche ich vermutlich ebenfalls angeben kann. Was wird hier benötigt? Kontoauszüge + Police?

8) Ich habe in dem Jahr einen PC gekauft, allerdings als Privatkauf über ein Online-Auktionshaus. Dies kann ich vermutlich nicht angeben, richtig?

Bin für jegliche Hinweise dankbar :)

Viele Grüße

Steve34

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5 Antworten
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#2
 Von 
Steve34
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 29x hilfreich)

Hallo,

ja, lag deutlich darüber - ansonsten wäre die Detailarbeit ja nicht notwendig :)

Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Steve34):
Ich bin Vollzeit-Student (Erststudium)


Dann dürfte alles was damit zusammenhängt, von den Fahrten zur Uni über die Zinsen für den Studienkredit bis zu den Semesterbeiträgen, unter Sonderausgaben fallen.

Fahrten zu den Arbeitgebern ganz normal Werbungskosten, ebenso ein Anteil an den Internetkosten.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Steve34
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 29x hilfreich)

Ok, danke! :)

- Sind somit auch 4-5 Fahrten/Woche zur Uni und 2-3 Fahrten/Woche zum Arbeitgeber möglich, oder kann ich nur eine Fahrt je Werktag angeben?

- Genügen im Hinblick auf die Nachweise in der Regel Rechnung und Kontoauszug? Bin mir insbesondere bei dem Privatkauf über die Auktionsplattform unsicher. Bzgl. Internetanschluss habe ich jetzt gelesen, dass pauschal 20% angegeben werden können.

- Unsicher bin ich weiterhin bzgl. meiner Wohnkosten am Studienort. Amtlich ist dies mein Erstwohnsitz; allerdings kann man ja durchaus so argumentieren, dass der Lebensmittelpunkt weiterhin in der Heimat, also im Elternhaus, liegt. Dies würde ebenso eine wöchentliche Heimfahrt begründen.

Vielleicht sehe ich das auch zu eng und sollte erst einmal alles nach bestem Wissen und Gewissen angeben - frei nach dem Motto, dass sich das Amt meldet, falls etwas fehlt.

Mit Dank im Voraus

-- Editiert von Steve34 am 23.05.2017 11:13

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2116 Beiträge, 738x hilfreich)

Uni und Job sind getrennt voneinander zu beachten.
Alles was mit der Uni zusammenhängt sind Sonderausgaben, wie Retels schon schrieb. Auch die Fahrten dorthin.

Die Fahrten zum Arbeitgeber kann man zusätzlich angeben bei den Werbungskosten.

Auch wenn Dein Lebensmittelpunkt weiterhin bei Deinen Eltern sein sollte liegt keine doppelte Haushaltsführung vor, da es an einem eigenen Hausstand am Ort der Eltern fehlt. Damit können auch nicht die Kosten für die Wohnung angesetzt werden.

Als Nachweis sollte im Normalfall der Kontoauszug ausreichen. Wenn Dein FA mehr sehen will werden die Dir das schon sagen ;-)
Bei 20 % der Telefon-/Internetkosten wird auch normalerweise nicht gemeckert. Vor allem mit der Begründung, dass Du auch von zu Hause arbeitest.
Wenn Du die Zahlung des PC belegen kannst, dann gibt es mit dem auch kein Problem.

1x Hilfreiche Antwort

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