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Student aus Madagaskar

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Student aus Madagaskar

Hallo zusammen!
Ein Bekannter von mir kommt aus Madagaskar und geht in Berlin auf ein Studienkolleg (mittlerweile seit knapp 2 Jahren)um seine Hochschulzugangsberechtigung zu erwerben. Als seine Großmutter verstarb flog er zurück nach Madagaskar, danach kehrte er zurück nach Berlin. Jetzt wurde ihm von der zuständigen Behörde mitgeteilt, dass seine Aufenthaltgenehmigung nicht verlängert werde, weil er sich nicht die ganze Zeit in Deutschland aufgehalten habe. Er wußte nicht von diesen Folgen seines Heimatbesuches.

Warum darf ein Ausländer der sich zu Studienzwecken in Deutschland aufhält bei einem familiären Trauerfall nicht in seine Heimat reisen?
Vielleicht konnte ich auch den Sachverhalt nicht 100% korrekt darstellen, ich hatte keinen Einblick in die Briefe vom Amt. Trotzdem habe ich noch eine Frage: Müsste er nicht als Madagasse ein Recht auf die farnzösische Staatsbürgerschaft haben und somit als EU Bürger in Deutschland bleiben können? Madagaskar war Mitglied der Union Française und der Nachfolge Organisation Communauté française, Art.77 der französischen Verfassung von 1958 garantierte den Einwohnern dieser Länder die französische Staatsbürgerschaft.

Vielen Dank für eure Kommentare!


von KptnOsoazul am 02.02.2012 23:02
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>Student aus KptnOsoazul
Hallo KptnOsoazul,

Ich denke wegen 1-2 Wochen dürfte dies keine Auswirkungen haben.
Wie lange war er denn in Madagaskar ?

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."


von edy am 03.02.2012 00:02
Status: Unsterblich (1277 Beiträge)
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>Student aus Madagaskar
Hallo,
Stimme da von edy zu. Wegen ein paar Wochen darf es keine Probleme geben.
Schafft er den Hochschultugang nicht? Wie lange war er weg? Zuviele unbekannte.
Ob ihm die Französische Staaatsburgerschaft zu steht mag hier wohl kaum einer wissen. Warum weiß er das nicht? Vielleicht muss man sich bis zum 18 lebensjahr entscheiden?

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"- es ist nur meine Meinung, kein Anspruch auf Richtigkeit-"


von Greg0r am 03.02.2012 03:12
Status: Legende (325 Beiträge)
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>Student aus Madagaskar
Die Communaute francaise wurde 1995 aufgehoben und die Bestimmungen hierzu aus der Verfassung Frankreichs gestrichen. Ob er nun rückwirkend Franzose werden kann, da er ja sicher vor 1995 geboren wurde, kann ihm zweifellos die französische Botschaft sagen.

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" "


von muemmel am 03.02.2012 09:45
Status: Tao (8918 Beiträge)
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