Student - Gewerbeanmeldung für Auf-und Abbauhelfer

3. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
Student0123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Student - Gewerbeanmeldung für Auf-und Abbauhelfer

Hallo liebe Foren-Nutzer,

nach einiger Recherche zum Thema Gewerbeanmeldung bleiben mir doch noch ein paar Fragen unbeantwortet.

Zu meiner Situation:

Ich bin 24 Jahre, Student, familienversichert und beziehe Kindergeld (bzw. meine Eltern).

Nun habe ich ein Jobangebot bekommen wofür ich ein Gewerbeschein beantragen soll. Es geht um die Hilfe beim Auf- und Abbau einer Veranstaltung. Diese Tätigkeit ist einmalig und der Verdienst beläuft sich auf ungefähr 650€. (Dauer des Jobs 2 Wochen)

Es handelt sich nicht um eine wiederholende Tätigkeit, was nicht heisst das ich zukünftig nicht weiterhin in dem Bereich nach passenden Angeboten anderer Auftragsgeber suchen würde.

Allerdings wurde mir gesagt es gäbe keine andere Möglichkeit für den Auftraggeber
mich anzustellen bzw. eine kurzfristige Tätigkeit aufzunehmen ausser halt über den Gewerbeschein.

Ich würde nicht über die Freibeträge für Familienversicherung, Steuerfreibetrag und Kindergeld kommen soweit ich mich informiert habe. (Auch nicht mit anderen Nebenjobs: In der Summe knapp 300€ dieses Jahr, Mit dieser einmaligen Tätigkeit zusammen knapp 1000€)

Meine Fragen wären:

1. Ist eine Gewerbeanmeldung dafür wirklich notwendig? Habe gelesen eine Rechnung kann man auch so bei einer einmaligen Tätigkeit ausstellen. (Und diese nach Beantragung einer Lohnsteuernummer(?) bei der fälligen Steuererklärung angeben.)

2. Würden weitere Kosten im dem Sinne das man eine Mitgliedschaft bei der IHK anmelden müsste oder Steuern auf die angegebene einmalige Tätigkeit auf mich zukommen? Oder bleibt es bei den Kosten für den Gewerbeschein.

3. Hindert mich diese Gewerbeanmeldung daran weitere Minijobs zukünftig anzunehmen? (als Angestellter auf 450€-Basis)

4. Wäre es ein Problem wenn es nach der Gewerbeanmeldung bei dieser einmaligen 2wöchigen Tätigkeit bleibt. ("Wiederholungsabsicht") Muss eine Gewerbeabmeldung später erfolgen?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Habe nur Angst das am Ende doch noch unangehme Überraschen auf mich zukommen...

Freundliche Grüße!

Probleme mit dem Gewerbe?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

die unangenehmen Überraschungen kommen. Erst mal ein Wust von steuerrechtlichen Bestimmungen. Das Finanzamt wird Ihnen das in Form von Bescheiden schon mitteilen. Dann wäre da noch die Berufsgenossenschaft, die Geld haben will.

Der Hammer ist aber ein ganz anderer: Als Unternehmer gehen Sie mit dem Auftraggeber einen Werkvertrag ein. Sie schulden den Erfolg der Leistung. Darüberhinaus haften Sie als Einzelunternehmer mit Ihrem vollständigen Vermögen für jeden Fehler und jedes Mißgeschick, was Ihnen unterlaufen könnte. Ihnen fällt ein 2000 Euro teures Gerät hin? Dann müssen Sie als Unternehmer im Werkvertrag dafür Ersatz leisten; mithin das Ding bezahlen. Ansonsten müssten Sie eine Firmenhaftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Diese kann schnell einige tausend Euro kosten.

Wären Sie geringfügig Beschäftigter, müsste der Auftraggeber für den beispielhaften 2000-Euro-Schaden aufkommen.

Genau wegen solcher Sachverhalte suchen Unternehmen ständig diverse Dumme, die sich ruinieren lassen.

Mein Rat ist: Lassen Sie das bleiben. Sie zahlen am Ende nur drauf.



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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120250 Beiträge, 39858x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>1. Ist eine Gewerbeanmeldung dafür wirklich notwendig? <hr size=1 noshade>

Die Frage wurde ja schon hier
quote:<hr size=1 noshade>Allerdings wurde mir gesagt es gäbe keine andere Möglichkeit für den Auftraggeber mich anzustellen bzw. eine kurzfristige Tätigkeit aufzunehmen ausser halt über den Gewerbeschein. <hr size=1 noshade>

beantwortet.


zu 2.
Ja, da kann noch einiges auf einen zukommen.
Nicht von der IHK, weil der Betrag zuz niedrig ist.
Aber von anderen Stellen.
Es kann Probleme mit der Krankenversicherung geben, mit dem Kindergeld etc. Zielmlich viel Aufwand kann das bedeuten.
Der Auftraggeber macht auch mal gerne irgendwelche Schäden bei den Subunternehmern geltend, passenderweise entsprechend die oft den Großnteil der Vergütung.


zu 4.
Fehler bei der Ab-/Ummeldung sind mit Bußgeldern bewehrt.
Wenn kein Gewerbe mehr ausgeübt wird, ist das Abzumelden.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Student0123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank erstmal für die Antworten. Habe mir schon fast gedacht das für eine einmalige Tätigkeit eine Gewerbeanmeldung nicht möglich bzw. viel zu umständlich ist.

Ist es nicht möglich diese Tätigkeit als Privatperson(ohne Gewerbeanmeldung) in Rechnung zu stellen. Oder würden auf den "Arbeitgeber" in diesem Falle mehr Kosten zukommen als bei der Abrechnung eines Gewerbetreibenden?

Und würde man in diesem Falle genauso haftbar gemacht werden können, falls ein Schaden/Unfall entsteht?

Freundliche Grüße!

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

mit dem Kindergeld etc Das nun nicht - im Erststudium kann er soviel verdienen, wie er lustig ist. Die Zuverdienstgrenzen sind abgeschafft.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

wenn Sie sich vorstellen, dass es sowas wie eine "Privatrechnung für Dienstleistung" gibt, dann irren Sie.

Sowas nennt man schlicht und ergreifend "Schwarzarbeit".

Dieser Sachverhalt ändert sich nicht dadurch, dass Sie die Einnahme bei Ihrer Steuererklärung angeben wollen.

Würden Sie trotzdem so eine Art Rechnung als Privatperson schreiben, haben Sie alle auf dem Hals. Denn wer nach außen den Anschein erweckt, er sei Unternehmer (dazu reicht die Rechnungsschreibung aus) wird auch behandelt wie einer. Der Zoll verfolgt Sie wegen Schwarzarbeit. Der Staatswalt wird ermitteln. Und das Finanzamt würgt Ihnen auch noch was rein. Alles andere wurde bereits geschrieben.

Überlegen Sie einmal: Ein AG der kurzfristig Beschäftigte brauchte, könnte diese ganz offiziell durch seine Bücher laufen lassen. Wenn dieser AG nur auf Subunternehmer macht, würde das für mich nicht für Seriosität sprechen.



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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120250 Beiträge, 39858x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ist es nicht möglich diese Tätigkeit als Privatperson(ohne Gewerbeanmeldung) in Rechnung zu stellen. <hr size=1 noshade>

Was ist so schwierig für Dich diesen Satz
quote:<hr size=1 noshade>Allerdings wurde mir gesagt es gäbe keine andere Möglichkeit für den Auftraggeber mich anzustellen bzw. eine kurzfristige Tätigkeit aufzunehmen ausser halt über den Gewerbeschein. <hr size=1 noshade>

zu verstehen?

Den Teil mit "keine andere Möglichkeit" hat der Auftraggeber doch klar formuliert?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

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