Student, Kleinunternehmer und Minijob

1. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
Stef1985
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)
Student, Kleinunternehmer und Minijob

Hallo,
Ich bin Studentin, bin normal selbst Krankenversichert, habe einen onlineshop begonnen und deswegen bin ich Kleinunternehmer. Nebenbei habe ich auch einen 400€ Job und da der onlineshop so gut wie noch gar nicht läuft, ist es finanziell auch noch sehr knapp.
Erst mal die frage: ist das soweit alles rechtens und erlaubt, einen 400€ Job zu haben und außerdem ein Kleinunternehmer zu sein?
Den 400€ Job verliere ich ab August, was ist da die beste Option, und was geht dann ebenfalls. Ist eine Teilzeitstelle, oder auch Werkstudent ebenfalls möglich?
Wie sieht das dann eigentlich mit der 20stunden Regelung aus bzgl. Onlineshop ?

Wäre für jede Hilfe sehr dankbar, meine Steuerberaterin hilft mir irgendwie nicht weiter.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

Erst mal die frage: ist das soweit alles rechtens und erlaubt, einen 400€ Job zu haben und außerdem ein Kleinunternehmer zu sein? Das ist erlaubt.
Wie sieht das dann eigentlich mit der 20stunden Regelung aus bzgl. Onlineshop ? Die gilt weiterhin (siehe hier: http://www.geldtipps.de/gesundheit-krankheit-pflege/krankenversicherung/gkv-wann-gilt-man-als-hauptberuflich-selbststaendig). Zur Kombination Selbständigkeit/Job kann ich Ihnen nichts sagen, aber ich vermute mal, daß man insgesamt die 20 Stunden nicht überschreiten darf - ansonsten wäre das recht unlogisch. Steuerrechtlich wird das Einkommen aus einem normalen Job mit dem Erlös der Selbständigkeit addiert, während ein Minijob steuerfrei bleibt.
Wozu haben Sie eigentlich eine Steuerberaterin? Aktuell dürften Sie von Steuern doch völlig verschont bleiben...

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

-- Editiert muemmel am 02.06.2013 00:44

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Stef1985
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)

Aktuell bin ich völlig von Steuern befreit, das ist korrekt.
Aber ich denke, ich werde ende des Jahres doch einiges an Hilfe benötigen, um dort alles richtig einzutragen.

Diese 20 Stunden Regelung macht mir insofern Sorgen, dass ich ja keine Stunden bei meinem Onlineshop berechne.
Wenn ich allerdings 13Stunden die Woche bei einem 400€ Job habe, sollte ich mir keine Sorgen machen, denke ich, denn auch wenn ich sie selbst ja quasi nicht belegen muss, so kann man sich denken, dass es aufgrund der Menge sicherlich bisher nicht annähernd 7 Stunden die Woche dafür investiert werden...

Dann bin ich soweit ja noch im grünen Bereich. :)

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