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Einsatz der Bundeswehr im Inneren - Entwurf zur Grundgesetzänderung - 2/4
bim vom 16.3.2004   19459 Aufrufe    Leserwertung: 0,0 (0 User)
Rubrik: Nachrichten - Gesetzgebung

Struck: "Soldaten patrouillierend auf Straßen? Das wird es nicht geben."

Minister sieht Bundeswehr nicht in der Rolle des Gesetzeshüters

Bundesverteidigungsminister Peter Struck hat der Forderung nach Bundeswehreinsätzen im Inneren zur Terror-Abwehr eine klare Absage erteilt. Die Bundeswehr sei zuständig für die äußere Sicherheit, so Struck. Es könne nicht sein, dass sie die Rolle eines Hilfspolizisten übernimmt. Struck reagierte damit auf einen Gesetzentwurf unionsregierter Länder, der die deutschen Streitkräfte auch zur präventiven Gefahrenabwehr heran ziehen und dafür das Grundgesetz ändern will.




Die Bundeswehr sei zuständig für die äußere Sicherheit, stellt Struck in seiner Stellungnahme fest. "Es kann nicht sein, dass sie die Rolle eines Hilfspolizisten übernimmt. Panzer schützend vor Bahnhöfen, Soldaten patrouillierend auf Straßen? Das wird es nicht geben." Zur Amts- und Nothilfe könne die Bundeswehr auch jetzt schon heran gezogen werden. Struck sieht daher keinen Grund für eine Grundgesetzänderung.

Für den Fall eines terroristischen Angriffs aus der Luft verschließt sich allerdings auch die Bundesregierung nicht einer helfenden Rolle der Bundeswehr im Inneren: Ende 2003 hat das Bundeskabinett bereits das Luftsicherheitsgesetz auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf sieht in vergleichbaren Fällen wie denen des 11. September die Unterstützung der Polizei in der Luft durch die Bundeswehr vor. Ob es für diesen speziellen Fall allerdings ergänzender Klarstellung im Grundgesetz bedürfe, würden die Beratungen in Bundestag und Bundesrat ergeben, so Struck.

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