>Stromzähler einbauen, wer trägt die Kosten?
§ 535
Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.
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Also ich denke schon, dass ein Stromzähler zum vertragsgemässen Zustand der Wohnung gehört. Damit muss der VM dafür sorgen und diesen auch bezahlen.
Bzw. der Stromzähler ist Eigentum der Stadwerke/des Stromversorgers, dann hat dieser den Zähler zu montieren.
Dass der Mieter dies bezahlen muss, das wäre mir neu, das habe ich noch nie gehört !
MFG
von Barni Gröllheimer am 07.09.2008 17:18
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