Hallo an alle!
Direkt zu meinem Problem und zwar geht es,um eine Rechnung eines Energiekonzerns,die sich auf 620€ belief.
Man hatte mir und meiner Familie die Stromsperre angekuendigt,die auch heute vollzogen werden sollte,nun habe ich aber gestern 400€ also einen grossen teil dieser Rechnung,die sich auf Jahresendabrechnung und aus einem Monatlichen abschlag zusammensetzt gezahlt,unter vorlage dieses Überweisung trägers,konnte ich die Sperre Heute beim Sperrkasierer abwenden.
Nun war es aber so das er mir mitteilte das er noch 3 Tage wartet bis das Geld auf dem Firmen konto ist er andernfalls am Freitag wieder kommt.
Nun weiss ich nicht ob er die 400€ meint oder die offen stehende Summe.
Mir ist es diesen Monat Leider nicht mehr möglich noch mal 200€ aufzubringen da die 400€ ein Lohnvorschuss meiner Lebengefährtin waren.
Nun wollte ich einmal fragen,wie ich jetzt weiter vorgehen kann um eine Stromsperrung sicher abzuwenden!
Ich moechte ja Zahlen nur sind meine Finanzielen Mittel für diesen Monat ausgeschoepft.
ich verbleibe mfg
und der Hoffnung auf Hilfe
Stromsperre - wie kann ich das abwenden?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Also ich würde an Deiner Stelle mal mit dem Stromunternehmen telefonieren, die Situation schildern (auch dass du 400 € gezahlt hast) und darum bitten, den Restbetrag in Raten von z. B. 50,00 € zu zahlen.
Normalerweise lässt sich das Unternehmen darauf auch ein.
Gruß
Susanne
Bei uns lässt sich der Stromanbieter definitiv NICHT auf Ratenzahlung ein. Kannst du die Summe nicht aufbringen - Ar...karte gezogen...
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"gruß azrael"
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--- editiert vom Admin
Ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen. Sprechenden Menschen kann - meistens - geholfen werden. Darum - wie bereits geschrieben - mit dem Versorger Kontakt aufnehmen und darum bitten, den Restbetrag in Raten bezahlen zu dürfen.
Für den Fall, dass sich der Versorger darauf nicht einlassen will möchte ich noch darauf hinweisen, dass ein bestehender Zahlungsrückstand nicht zwangsläufig und auf jeden Fall die Berechtigung zur Sperrung der Energieversorgung mit sich bringt. Hierzu ist der Versorger dann nicht berechtigt, wenn hinreichende Aussicht darauf besteht, dass der Rückstand innerhalb einer angemessenen Zeit bezahlt wird. Wenn in der Vergangenheit die Abschlagszahlungen immer regelmäßig geleistet worden sind, und jetzt ein entsprechender Zahlungsvorschlag gemacht wird, gibt es für den Versorger keinen Grund, zu unterstellen, dass die Zahlungen nicht erfolgen. Die Berechtigung zur Stromsperre wäre dann nicht gegeben, auch wenn die Dir sicherlich was anderes erzählen werden. Auch musst Du den Mitarbeiter, der den Strom abstellen will, nicht ins Haus lassen. Nachzulesen ist das alles in der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV), in § 33.
Gruss,
Axel
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