Stromsperre Androhung obwohl garkein Vertrag gib

1. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb471588-19
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Stromsperre Androhung obwohl garkein Vertrag gib

Person A mietet eine neue Wohnung und zieht knapp 2 Monate Später ein. Grundversorger schickt Person A Angebote und ein Vertrag. Person A hat den Vertrag erst nach 2 Monaten gesehen da er erst eingezogen ist und hat ihn auch nicht Unterschrieben. Grundversorger Droht mit Sperre direkt nach Vertrag . (wegen Altschulden gib ein alten Titel) . Darf Grundversorger einfacher ein Vertrag ohne Unterschrift gelten machen ? Person A hat auch ein anderen Anbieter den er direkt beim Einzug Angemeldet . Grundversorger verweigert die Zustellung. In der Sperrandrohung soll auch Gas gesperrt werden , obwohl keine Schulden auf Gas gibt. Bitte um Hilfe bzw Urteile .

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36 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Der Grundversorger sollte nachweisbar über die rechtsgültigen Verträge mit einem Drittanbieter (Strom wie auch Gas) informiert werden.
Normalerweise macht das der Drittanbieter, ist hier aber offensichtlich unterblieben.

Man sollte sich auch mal mit dem Drittanbieter auseinandersetzen.

Berry

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#2
 Von 
fb471588-19
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Laut Rechtsanwalt soll es ein gültigen Vertrag geben. Wurde auch eine Kopie gesendet obwohl Person A das Angebot wo Unterschrieben werden musste noch hier liegt. Der Neue Anbieter sollte zum 10.7 Liefern wird von Grundversorger (VBH) nicht ermöglich .

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von fb471588-19):
Person A mietet eine neue Wohnung und zieht knapp 2 Monate Später ein.

Und das war wann genau?



Zitat (von fb471588-19):
Laut Rechtsanwalt soll es ein gültigen Vertrag geben.

Stimmt, denn der kommt mit dem Grundaversorger per Gesetz zustande sobalb man das erste Milliampere Strom entnimmt.



Zitat (von fb471588-19):
Darf Grundversorger einfacher ein Vertrag ohne Unterschrift gelten machen ?

Ja, kann er. Siehe oben.



Zitat (von fb471588-19):
Person A hat auch ein anderen Anbieter den er direkt beim Einzug Angemeldet

Und der hat auch bestätigtm Dich als Kunden beliefern zu wollen?



Zitat (von fb471588-19):
Grundversorger verweigert die Zustellung.

Von was?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
fb471588-19
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Person A mietet eine neue Wohnung und zieht knapp 2 Monate Später ein.

Und das war wann genau?
Antwort : Umzug war vor 3 Wochen . Sperr Androhung zum 10.8.

Und der hat auch bestätigtm Dich als Kunden beliefern zu wollen?
Antwort: Ja schon zum 10.7.2017

Grundversorger verweigert die Zustellung.

Von was?
Antwort: den neuen Anbieter mit Strom zu beliefern.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von fb471588-19):
Person A mietet eine neue Wohnung und zieht knapp 2 Monate Später ein.

Und damit hätte die Person schon gleich zu Anfang entweder mit einem Lieferanten einen Vertrag abschließen müssen.
Zitat (von fb471588-19):
Ja schon zum 10.7.2017

Man sollte mal die Zeit rechnen, also war 1,5 Monate kein Strom angemeldet, obwohl man schon die Wohnung hatte.
Zitat (von fb471588-19):
Grundversorger Droht mit Sperre direkt nach Vertrag . (wegen Altschulden gib ein alten Titel)

Also Strombezug ohne Anmeldung und noch ein Titel wegen alten Schulden, und man wundert sich das hier der Versuch der Umgehung verhindert wird?

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#6
 Von 
fb471588-19
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von fb471588-19):
Person A mietet eine neue Wohnung und zieht knapp 2 Monate Später ein.

Und damit hätte die Person schon gleich zu Anfang entweder mit einem Lieferanten einen Vertrag abschließen müssen.
Zitat (von fb471588-19):
Ja schon zum 10.7.2017

Man sollte mal die Zeit rechnen, also war 1,5 Monate kein Strom angemeldet, obwohl man schon die Wohnung hatte.
Zitat (von fb471588-19):
Grundversorger Droht mit Sperre direkt nach Vertrag . (wegen Altschulden gib ein alten Titel)

Also Strombezug ohne Anmeldung und noch ein Titel wegen alten Schulden, und man wundert sich das hier der Versuch der Umgehung verhindert wird?


Strom wurde aber erst nach 2 Monaten benutzt . Somit wurde auch kein Strom verbraucht.

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#7
 Von 
fb471588-19
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Gib es ein Gesetzes urteil das Stromanbieter bzw Grundversorger ohne Zustimmung des Verbraucher ein Vertrag machen dürfen ?

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#8
 Von 
fb471588-19
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Darf Grundversorger bei Stromschulden auch das Gas abstellen obwohl es nie Gas Schulden gab ?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von fb471588-19):
Gib es ein Gesetzes urteil das Stromanbieter bzw Grundversorger ohne Zustimmung des Verbraucher ein Vertrag machen dürfen ?

Angebot und Annahme, man ist eingezogen und mit Bezug von nur einer Wattsekunde ist der Vertrag geschlossen, oder anders herum wäre es gleich Stromdiebstaht, was eben Aufgrund des Energiewirtschaftgesetz und der NAV verhindert wurde. Mit der Bereitstellung fallen vom ersten Tag an Kosten der Bereitstellung an, welche entweder ein Anbieter übernimmt, jedoch eben erst ab Tag der Vertragsannahme.
Zitat (von fb471588-19):
Laut Rechtsanwalt soll es ein gültigen Vertrag geben.

Aus genau auch dem Grund kam der RA auch zu dem Schluss.

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#10
 Von 
fb471588-19
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von fb471588-19):
Gib es ein Gesetzes urteil das Stromanbieter bzw Grundversorger ohne Zustimmung des Verbraucher ein Vertrag machen dürfen ?

Angebot und Annahme, man ist eingezogen und mit Bezug von nur einer Wattsekunde ist der Vertrag geschlossen, oder anders herum wäre es gleich Stromdiebstaht, was eben Aufgrund des Energiewirtschaftgesetz und der NAV verhindert wurde. Mit der Bereitstellung fallen vom ersten Tag an Kosten der Bereitstellung an, welche entweder ein Anbieter übernimmt, jedoch eben erst ab Tag der Vertragsannahme.




Kannste mir das noch mal genauer erklären. Wie gesagt Vertragsanahme gab es keine und der Grundversorger sollte auch überhaupt nicht mein Anbieter sein! Nur Grundversorgung bis zum Anbieter wechsel .

-- Editiert von fb471588-19 am 01.08.2017 17:54

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#11
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von fb471588-19):
Wie gesagt Vertragsanahme gab es keine

Warum denn nicht?
Vor 2 Monaten begann die Übernahme der Wohnung, von dem Tag an ist kann man Strom beziehen, und damit ist der Strom bereit gestellt, oder ist man der Meinung, ach da beziehen wir mal Strom für den Umzug, merkt keiner. Sorry die Energieerfassung der Netzbetreiber lässt sehr genaue Rückschlüsse in welchem Haus zu Zeitpunkt xy Strom bezogen wurde, da reicht ein Abgleich mit den anderen Haushalten und fertig.
Nur als Hinweis, in Deutschland gilt Vertrag- und Formfreiheit in den meisten Bereichen im Leben, auch dem Strom, da muss keine Unterschrift darunter sein. Im übrigen kann der Anwalt einem doch auch das ganze Strom GVV mal gegen Gebühr vorlesen, dort ist alles bis in Detail geregelt, auch das wegen Stromschulden beim Grundversorger der Anschluss gesperrt werden darf, und kein Anbieter Strom liefern kann (§19).

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#12
 Von 
fb471588-19
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist ja richtig das nennt sich doch wenn Grundversorgung . Und nicht hier ab jetzt haste ein tollen Vertrag mit super tollen Tarifen . Man hat es zu nehmen den so ein Vertrag ist schon mehr als Abzocke.

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#13
 Von 
fb471588-19
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe immer noch keine Rechtliche Grundlage bekommen wieso die das dürfen .Grundversorgungsauftrag ist richtig. Aber einfach ein Tarifvertrag unter Jubeln kann doch nicht richtig sein . Ansonsten bräuchten die ja nicht mal Vertrage zu schicken zum Unterschreiben wenn die es einfach dürfen .

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#14
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Gib es ein Gesetzes urteil das Stromanbieter bzw Grundversorger ohne Zustimmung des Verbraucher ein Vertrag machen dürfen ?
Man kann es auch so ausdrücken: Du hast Strom bezogen/genutzt ohne einen Vertrag geschlossen zu haben (mit wem auch immer), damit bist du in der Grundversorgung.

Zitat:
Aber einfach ein Tarifvertrag unter Jubeln kann doch nicht richtig sein .
Wo ist denn jetzt da das Problem? Der Vertrag lässt sich doch recht zeitnah kündigen.

Stefan

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#15
 Von 
fb471588-19
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja das wurde ja bereit getan von mein neuen Anbieter ;) Aber der Grundversorger gib mein neuen Anbieter nicht das OK .

Noch eine andere Frage: Weil auf der Sperrandrohung steht (ich habe es schon mal gelesen das es nicht geht)

Das Stromschulden der Gas abgestellt wird.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von fb471588-19):
Das Stromschulden der Gas abgestellt wird.

Noch mal der Hinweis auf die Grundversorgungsgesetze, die sorgen das auch Kunden eine Versorgung ohne Schufa oder Bonitätsprüfung erhalten, jedoch ermöglichen eben diese auch, dann Sperren für andere Anbieter.
Zitat (von fb471588-19):
Aber der Grundversorger gib mein neuen Anbieter nicht das OK .

Wie wäre es mit Schulden begleichen?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Ersteinmal hat dies hier mit Mietrecht so rein gar nix zu tun, sollte also verlegt werden.

Un ddann das:

Zitat (von fb471588-19):
Ist ja richtig das nennt sich doch wenn Grundversorgung . Und nicht hier ab jetzt haste ein tollen Vertrag mit super tollen Tarifen . Man hat es zu nehmen den so ein Vertrag ist schon mehr als Abzocke.


Man war ja vorher auch beim Grundversorger und hat da Schulden gemacht, da hat der Grundversorger sich wohl auch gedacht "was für ne Abzocke" ...

#6
Zitat:
Strom wurde aber erst nach 2 Monaten benutzt . Somit wurde auch kein Strom verbraucht.


Ja, jedoch zahlen Sie auch Zählermiete, egal ob Strom verbraucht wird oder nicht.

Die beste Lösung wäre, die Schuld zu begleichen, dass wollen oder können Sie offensichtlich nicht, dann würde ich an Ihrer Stelle Ratenzahlung vereinbaren.

Was das Gas betrifft, so müssen die übrigens liefern, auch an Sie. Hier gab es kürzlich einen ähnlichen Thread, den können Sie suchen und da sind mKn auch Urteile verlinkt.

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Man war ja vorher auch beim Grundversorger und hat da Schulden gemacht, da hat der Grundversorger sich wohl auch gedacht "was für ne Abzocke" ...

Die Grundversorger sind genau genommen die ärmsten Anbieter im Wettbewerb. Die müssen sofern keine Schulden offen jeden als Kunden nehmen, egal wie schlecht die Bonität ist, unser Grundversorger kann jedes Jahr zwischen 12% und 15 % seines Umsatzes als Verlust abschreiben, die anderen Anbieter tun sich da leicht, steht der Kunde im Zahlungsverzug ist der Vertrag beendet, und der Kunde automatisch beim Grundversorger. Der Grundversorger kann sich dann erst mal lang und breit mit dem Kunden herumärgern, bis eine Stromsperre dann die letzte Wahl ist. Somit ist doch verständlich das der Tarif ein paar Cent höher ist.
Zitat (von AltesHaus):
Die beste Lösung wäre, die Schuld zu begleichen, dass wollen oder können Sie offensichtlich nicht, dann würde ich an Ihrer Stelle Ratenzahlung vereinbaren.

Um den Weg wird der TE nicht vorbei kommen, vor allem wenn der gewählte Anbieter von dem Grund erfährt, weshalb der Grundversorger die Versorgung blockiert. Vor allem wenn die Sperre kommt, und erst danach bezahlt wird, kostet das alles auch wieder Gebühren.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
fb471588-19
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke da werde ich mal suchen ob ich den Beitrag finde mit den Gas.

Hab es gefunden aber da wird überhaupt nicht um das Thema eingegangen . Und gib auch kein Urteile .

-- Editiert von fb471588-19 am 01.08.2017 20:21

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
fb471588-19
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von AltesHaus):
Man war ja vorher auch beim Grundversorger und hat da Schulden gemacht, da hat der Grundversorger sich wohl auch gedacht "was für ne Abzocke" ...

Die Grundversorger sind genau genommen die ärmsten Anbieter im Wettbewerb. Die müssen sofern keine Schulden offen jeden als Kunden nehmen, egal wie schlecht die Bonität ist, unser Grundversorger kann jedes Jahr zwischen 12% und 15 % seines Umsatzes als Verlust abschreiben, die anderen Anbieter tun sich da leicht, steht der Kunde im Zahlungsverzug ist der Vertrag beendet, und der Kunde automatisch beim Grundversorger. Der Grundversorger kann sich dann erst mal lang und breit mit dem Kunden herumärgern, bis eine Stromsperre dann die letzte Wahl ist. Somit ist doch verständlich das der Tarif ein paar Cent höher ist.


Wenn es nur paar Cent wäre es ist aber fast das Doppelte ;) Das war auch der Grund wieso ich gewechselt habe ;)

-- Editiert von Moderator am 01.08.2017 23:41

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von fb471588-19):
Danke da werde ich mal suchen ob ich den Beitrag finde mit den Gas.

Hab es gefunden aber da wird überhaupt nicht um das Thema eingegangen . Und gib auch kein Urteile .

-- Editiert von fb471588-19 am 01.08.2017 20:21


Müssen Sie suchen, ich meine Liane oder Akkarin hat es eingesetzt

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

#20

Sie haben da ein Zitat von mir eingesetzt, das nicht von mir stammt. Bitte korrigieren Sie das.

Sie haben den Anbieter gewechselt, weil der Ihnen zu teuer war ? Warum zahlen SIe dann nicht die Forderung und gut ist?

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von fb471588-19):
Habe immer noch keine Rechtliche Grundlage bekommen wieso die das dürfen

Die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) wurde doch schon genannt?



Zitat (von fb471588-19):
Wenn es nur paar Cent wäre es ist aber fast das Doppelte

Tja, das kommt von Leuten wie Dir und der Pflicht zur Grundversorgung ...



Zitat (von 0815Frager):
Grundversorger kann jedes Jahr zwischen 12% und 15 % seines Umsatzes als Verlust abschreiben

Ja, das ist der Preis für "Verbraucherschutz"



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
fb471588-19
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
#20

Sie haben da ein Zitat von mir eingesetzt, das nicht von mir stammt. Bitte korrigieren Sie das.

Sie haben den Anbieter gewechselt, weil der Ihnen zu teuer war ? Warum zahlen SIe dann nicht die Forderung und gut ist?


Ein Zitat ne ich habe doch nur darauf geantwortet ?!

Ja ich würde es gern Zahlen habe auch schon Ratenzahlung gebeten wurde aber abgelehnt .

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Eins was man wissen sollte wenn man Schulden hat ist, dass dem Angebot auch immer Taten folgen sollten, eigentlich sollten VO'R dem Angebot schon die Zahlungen beginnen, damit der Gläubiger sieht, aha diesmal meint man es ernst.

Evtl. können SIe sich das Geld von Ihrem Arbeitgeber borgen und es dann abstottern?

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
fb471588-19
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Eins was man wissen sollte wenn man Schulden hat ist, dass dem Angebot auch immer Taten folgen sollten, eigentlich sollten VO'R dem Angebot schon die Zahlungen beginnen, damit der Gläubiger sieht, aha diesmal meint man es ernst.

Evtl. können SIe sich das Geld von Ihrem Arbeitgeber borgen und es dann abstottern?


Bin EU Renter deswegen auch umgezogen um keine Treppen laufen zu müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von fb471588-19):
Ja ich würde es gern Zahlen habe auch schon Ratenzahlung gebeten wurde aber abgelehnt .

Nicht darüber reden, einfach anfangen mit dem zahlen.

Als Verwendungszweck Name & Kundennummer verwenden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von fb471588-19):
Ja ich würde es gern Zahlen habe auch schon Ratenzahlung gebeten wurde aber abgelehnt .

Nicht darüber reden, einfach anfangen mit dem zahlen.

Als Verwendungszweck Name & Kundennummer verwenden.

+ nur HF (Hauptforderung)

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
fb471588-19
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Akkarin: Nur HF ? das wäre ja am ende nix mehr die Wollen aber alles haben sonst sperren die da es ja bereit ein Titel gibt .

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von fb471588-19):
Akkarin: Nur HF ? das wäre ja am ende nix mehr die Wollen aber alles haben sonst sperren die da es ja bereit ein Titel gibt .


Wie es so ist im Leben, man trifft sich immer ein 2. Mal.

Wie dem auch sei, machen SIe es, wie Akkarin und HvS geraten haben, als Verwendungszweck Name und Kd.Nr. angeben und Zhlg. auf HF, parallel dazu könnten Sie auch bei den üblichen Stellen um Hilfe ersuche, evtl. wird man Ihnen dort ein Darlehen geben, zu fragen, ob Ihre Bank Ihnen aushilft erspare ich uns lieber. Als Rentner könnten SIe es auch mal beim Amt für soziale Sicherung und Integration (oder wie das in Ihrer Region auch immer heißen mag) versuchen, evtl. hilft man Ihnen dort, aber verlassen würde ich mich niciht darauf und schon mal die 1. Rate morgen sofort an den Grundversorger leisten.

0x Hilfreiche Antwort

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