Stromnachzahlung bei Nebenkostenvorauszahlung im Untermietvertrag

28. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Reteimretnu
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Stromnachzahlung bei Nebenkostenvorauszahlung im Untermietvertrag

Hallo zusammen.
Ich möchte mich schon mal im voraus für eure Hilfe bedanken.

Meine Situation ist folgende:
Seit dem 01.12.2016 bin ich Untermieter in einer WG. Vor ca einem Monat haben meine 3 Hauptmieter eine saftige Nachzahlungsaufforderung vom Stromanbieter erhalten, ungefähr 800 Euro. Die enorme Summe kommt wohl so zustande, dass der Stromanbieter die Stromkostenpauschale im Gegensatz zum Vorjahr (60€ pro Monat) auf nun 120€ anhob. Meine Hauptmieter haben es allerdings versäumt, den neuen Satz zu begleichen und zahlten bis dato 60€ pro Monat.

Jetzt ist es so, dass sie uns Untermieter aufgefordert haben, die Nachzahlung anteilig und auf den jeweiligen Monat berchnet mitzuzahlen.
Ich frage mich nun ob ich auch tatsächlich dazu verpflichtet bin, da die Stromkosten in meiner Gesamtmiete enthalten waren.

Der genaue Wortlaut des Vertrages lautet wie folgt:
"Sonstige Bestimmungen:
Außerdem wird vereinbart, dass eine Nebenkostenvorauszahlung festgelegt wird. Diese beträgt 83€ monatlich. Außerdem sind 5€ monatlich für Internet zu bezahlen. Die Nebenkosten und das Internet sind in den 450€ enthalten."

Bin ich verpflichtet nachzuzahlen?
Bedeutet "Nebenkostenvorauszahlung" tatsächlich, dass verpflichtet bin, bei gestiegenen Nebenkosten des Hauptmieters nachzuzahlen?

Beste Grüße und vielen lieben Dank!

PS: meine Hauptmieterin möchte übrigens einen Anwalt einschalten, falls ich nicht zahle.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Nebenkostenvorauszahlung bedeutet erstmal, dass es sich nur um Vorauszahlungen handelt.
Über die Vorauszahlungen und die tatsächlich entstandenen Kosten ist abzurechnen.
D.h. aber auch: du hast die tatsächlich entstandenen Kosten zu zahlen.

Für mehr müsste man den genauen und vollständigen Wortlaut der mietvertraglichen Vereinbarung zu Betriebskosten (= normales Mietrecht: umlagefähige Betriebskosten gemäß Betriebskostenverordnung) und zu weiteren Wohn-Nebenkosten (z.B. persönlicher Stromverbrauch, Rundfunkgebühren/GEZ, Telekommunikation etc) kennen sowie die detaillierte Zusammensetzung des monatlichen Gesamt-Mietpreises.
Dein Zitat aus "Sonstige Bestimmungen:" ist allenfalls für lustige Ratespielchen geeignet.

"da die Stromkosten in meiner Gesamtmiete enthalten waren."
Womöglich bist du damit auf dem Holzweg, denn persönliche Stromkosten sind als persönlich zu tragende Wohn-Nebenkosten gerade NICHT nach BGB § 535 mangels einer mietvertraglichen Vereinbarung automatisch in der Miete enthalten.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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