Stromnachzahlung Ratenzahlung verweigert

28. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
-distel-
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 10x hilfreich)
Stromnachzahlung Ratenzahlung verweigert

Hallo,

Habe folgendes Problem. Habe aufgrund eines Wohnungswechsels mir vor dem Umzug einen neuen günstigeren Stromanbieter gesucht. Nach dem Auszug habe ich den Zählerstand abgelesen und meinen alten Anbieter übermittelt. Nun kam eine Abschlusszahlung in Höhe von fast 1500€ (dank Nachtspeicherheizung). Diese erhielt ich am 16.4. Heute habe ich ihnen einen E-Mail geschrieben in der ich um eine Ratenzahlung gebeten habe. Vorhin erhielt ich den Anruf meines ehemaligen Anbieters das diese nicht gewährt wird weil ich den Stromanbieter gewechselt habe, nur wenn ich bei ihnen geblieben wäre würden sie eine Ratenzahlung akzeptieren. Abschläge wurden immer monatlich von mir bezahlt. Ich empfinde dies als Erpressung und Nötigung meines alten Anbieters. Was kann ich tun? Anzeige erstatten wegen Nötigung und Erpressung? Verbraucherschutz einschalten? Ich empfinde diese Aussage meines ehemaligen Stromanbieters als reine Schikane. Danke für etwaige Tipps

-- Editiert von Moderator am 28.04.2015 17:19

-- Thema wurde verschoben am 28.04.2015 17:19

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Wie kommst du eigentlich darauf, dass irgendwer, in diesem Fall der Stromanbieter, verpflichtet ist, sich auf Ratenzahlung einzulassen? WENN er das macht, dann aus Kulanz, aber auf Kulanz hat man kein Anrecht und kann diese auch nicht einfordern.

Also: Ab zur Hausbank, Kleinkredit beantragen, damit dann die Rechnung bezahlen und die Raten statt an den Stromanbieter eben an die Hausbank zahlen.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
-distel-
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 10x hilfreich)

Ich bekomme aber keinen Kredit. Musste im Dezember letzten Jahres einen machen um meine Krankenhausrechnung bezahlen zu können (Privatversichert mit Selbstbeteiligung). Deswegen wollte ich ja eine Ratenzahlung vereinbaren da ich anders keinerlei Möglichkeit habe das Geld aufzutreiben. Die Ratenzahlung wird ja nur nicht gewährt da ich den Anbieter gewechselt habe. Ich verweigere ja nicht die Zahlung aber kann so eine Summe eben nicht innerhalb kürzester Zeit aufbringen.

8x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

Ich verweigere ja nicht die Zahlung aber kann so eine Summe eben nicht innerhalb kürzester Zeit aufbringen. Tja, dann haben Sie halt Schulden.
Anzeige erstatten wegen Nötigung und Erpressung? Weil man Sie nötigt, Ihre Stromrechnung zu bezahlen? Das ist selbstverständlich auch nicht ansatzweise Nötigung oder Erpressung.

6x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
-distel-
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 10x hilfreich)

Es geht darum das sie mir den Strom abstellen wollen. Es ist auch eine Nachzahlung die ich eben erst erhalten hatte. Stromschulden hatte ich ja nicht. Ratenzahlung wird eben verweigert. Es wäre nett hilfreiche Antworten zu bekommen was ich machen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9907 Beiträge, 4487x hilfreich)

Zitat (von -distel-):
Es geht darum das sie mir den Strom abstellen wollen.

Du hast einen neune Stromanbeiter und Schulden bei deinem alten Stromanbieter, oder habe ich etwas falsch verstanden? Vielleicht übersehe ich etwas, aber welchen Grund hätte der neue Anbieter, deinen Strom abzustellen?

Zitat (von -distel-):
Es wäre nett hilfreiche Antworten zu bekommen was ich machen kann.

Wenn du keinen Kredit mehr bekommst und auch bei Verwandten oder Freunden nichts leihen kannst, wäre der Gang zu einer Schuldnerberatung möglicherweise sinnvoll. Wenn du Anspruch auf Sozialleistungen hast, hilft vielleicht auch das Amt mit einem Kredit aus.

Dies ist das Unterforum Mietrecht. Und um Mietrecht scheint es nun gar nicht zu gehen. Vielleicht eher im Unterforum Sozialrecht (wenn du Anspruch auf Sozialleistungen hast) oder wenn nicht beim Insolvenzrecht posten. Insolvent bist du zwar hoffentlich noch nicht, aber mit Schulden kennt man sich dort vielleicht eher aus.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-distel-
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 10x hilfreich)

Ja habe jetzt Schulden bei meinen alten Anbieter aufgrund der Abschlussrechnung vom 16.4. Die knapp 1500 fordern sie zum 30.4. Geld vom Arbeitsamt oder Sozialhilfe werde ich nicht erhalten da ich Selbstständig bin. Insolvenz habe ich auch keine. Der neue Anbieter wird mir natürlich nicht den Strom sperren. Der alte Anbieter will dies machen da er direkt die Stadt ist also ihr eigener Stromanbieter bzw wollen sie mich dann verklagen. Ich verstehe nur nicht wieso eine Ratenzahlung verweigert wird. Ich hätte ja 250 monatlich bezahlt das es schnell bezahlt ist. Wohin der Beitrag gehört weiß ich leider auch nicht so Recht bin neu hier. Danke für die 1 vernünftige Antwort hier :)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

Ich verstehe nur nicht wieso eine Ratenzahlung verweigert wird. Ganz einfach - weil es kein Recht auf Ratenzahlung gibt. Und machen können Sie ganz offenbar nichts - zum Amt wollen Sie nicht, anderweitig Geld auftreiben scheint auch nicht drin zu sein: Da ist dann halt nichts zu machen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120161 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat:
Was kann ich tun?

Zahlen.
Notfalls in den höchstmöglichen Raten die man zahlen kann



Zitat:
Anzeige erstatten wegen Nötigung und Erpressung?

Kalr, das kann man immer. Nur wird die vermutlich umgehend im Papierkorb landen, da hier weder Nötigung oder Erpressung erkennbar sind. Also reine Zeitverschwendung.



Zitat:
Verbraucherschutz einschalten?

Und der soll was genau bewirken?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
soso55
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 239x hilfreich)

Hallo "-distel-",

Fernwärme ist, bekanntlich, teurer, als andere Wärmequellen. Sie sollten Ihrem alten Anbieter erneut eine Ratenzahlung anbieten, evtl. mit Hilfe einer Anwältin/eines Anwalts, z. B. mit einer Fragestellung bei frag-einen-anwalt.de, um eine rechtsverbindliche Antwort zu erhalten bzw. einen gangbaren Weg zu finden, Ihr Problem zu lösen.

MfG, soso55

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120161 Beiträge, 39837x hilfreich)

@soso55
Hier geht es nicht um Fernwärme.
Wenn Du schon hier sinnloses reinschreiben musst, dann lies doch mal wenistens den Eingangbetrag sorgfältig ...

Wenn der TE schon kein Geld hat, ist der Rat einen Anwalt mit einer sinnlosen Forderung zu beauftragen nicht nur völliger Blödsinn, sondern sogar gefährlich. Könnte für den TE im Endeffekt ein Strafverfahren bedeuten.



@-distel-
vergiss den Unfug den soso55 da geschriben hat



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
soso55
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 239x hilfreich)

Hallo -distel-,

@Harry van Sell ist mir aufgefallen, das oft zynische Beiträge von ihm/ihr kommen. Das finde ich nicht gut, denn die Personen, die hier im Rechtsforum Rat suchen, sind, meistens, in einer Notlage und suchen Hilfe. Das sollte man nicht vergessen.
Ob Nachtspeicherheizung, welche teurer ist, oder Fernwärme, spielt keine Rolle. Die Kosten sind entstanden. Der/die Fragesteller/in sucht nach einer sinnvollen Lösung und möchte die Kosten bezahlen. Daher sollte ein Weg gefunden werden für eine sinnvolle Lösung, u. U. mit Hilfe einer Anwältin/eines Anwalts.

MfG, soso55

3x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Hier zu einem Anwalt zu gehen, bringt aber nichts. Da hat Harry völlig Recht. Man hat Schulden. Die Schuldenhöhe ist unstrittig. Man hätte aufgrund der Kenntnis, dass man exorbitant Strom verbraucht, Vorsorge treffen können. Daran kann und wird kein Anwalt dieser Welt etwas ändern.

Der einzige Grund, der für den TE spricht ist jener, dass der Stromversorger, nun da man gewechselt hat, nicht einfach so den Strom abstellen darf. Und wenn der TE das sogar schriftlich hat, dass der einzige Grund des Nicht-Gewährens einer Ratenzahlung der Wechsel ist, dann bekommt das ggf. wirklich ein strafrechtliches Geschmäckle in Richtung Nötigung. Nicht wegen der Sache, dass man keine Ratenzahlung gewährt, sondern wegen der Sache mit der angedrohten Stromsperre verbunden damit dass nur der Wechsel Schuld ist.

Im Endeffekt gilt nur zu wiederholen, was oben schon steht:

Zitat:
Zahlen.
Notfalls in den höchstmöglichen Raten die man zahlen kann

Im Verwendungszweck "Nur Hauptforderung" ergänzen. man braucht keine Erlaubnis dafür, Raten zahlen zu dürfen. Was bezahlt ist, ist bezahlt und wenn der Stromanbieter das Geld bekommt, wird er nicht so blöd sein und die Annahme verweigern.

Alles andere dann abwarten. Macht der Ex-Stromanbieter ernst und will wirklich den Strom abstellen, kann man sich entsprechend zur Wehr setzen.
Wenn der Ex-Stromanbieter weitere Maßnahmen ergreifen will (Titulierung), setzt man sich damit auseinander, viel dagegen tun kann man dann aber nicht. Wenigstens ist bis dahin ein Teil der Schuld abbezahlt.

-- Editiert von mepeisen am 29.04.2015 08:54

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

3x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Don't feed the troll.
Auf gut deutsch: soso55 macht sich offenbar einen Spaß daraus, hier Unsinn zu schreiben. Bitte ignorieren!

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
-distel-
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 10x hilfreich)

Hi. Danke für die Hilfreichen Antworten. Werde jetzt einfach mal 400 überweisen und sehen was passiert. Ja leider konnte ich nicht vorsorgen. Hatte durch die Nachtspeicherheizung einen Verbrauch zweischen 10000 - 12000 kwh im Jahr. Im Oktober kam ein neuer Heizkörper rein so hatte ich innerhalb von 6 Monaten plötzlich 12000 kwh verbraucht. Hätte ich dies gewusst hätte ich vorgesorgt ;)

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120161 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat:
Werde jetzt einfach mal 400 überweisen und sehen was passiert.

Wichtig ist wie gesagt der Verwendungszweck, der muss korrekt sein.

Ich würde ein Einschreiben senden, in dem ich zahlungwilligkeit bekunde und ankündige fortan monatlich zum TT.MM.JJJJ mindestens 200 EUR an Raten zu zahlen (die müssen dann aber auch wirklich kommen, selbst wenn es dann in der letzten Woche nur Brotsuppe und Wasser gibt). Hat man mehr übrig, dann natürlich immer soviel zahlen wie möglich.

Wenn die sehen da kommt was, sparen die sich häufig die Inkassoarbeit wenn man sieht das das in wenigen Monaten von Tisch ist. Dann wird die Akte beiseite gelegt. Die haben meist genug echte Problemfälle ...


Ist die letzet Rate gezahlt, fragt man nochmals per Einschreiben an, ob das Konto ausgeglichen ist.



Je nachdem was die rückmelden, nöch mal hier melden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

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