Stromleitung Mieter oder Vermieter?!

23. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
scaglietti
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 48x hilfreich)
Stromleitung Mieter oder Vermieter?!

Eine Mieterin hat einen neuen Herd gekauft, der mehr Leistung hat als der vorherige. Nun springt die 230Volt Sicherung raus, wenn der Ofen in vollem Betrieb ist. Bei Teillast kein Problem. Nun die Frage aller Fragen: wer zahlt eine neue Leitung zum Verteilerkasten mit einer Dreifachsicherung?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Der, der es beauftragt. Der Vermieter muss allerdings die Erlaubnis erteilen, ohne seine Zustimmung darf keine Veränderung an der Elektrik vorgenommen werden.

Ein Anrecht auf eine neue Leitung besteht nicht.

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#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Der Vermieter muss allerdings die Erlaubnis erteilen, ohne seine Zustimmung darf keine Veränderung an der Elektrik vorgenommen werden.

Ob eine Umrüstung überhaupt technisch machbar ist muss ein Elektrofachbetrieb erst mal mit dem Netzbetreiber klären, nicht jede Verteilung ist so einfach auf 3 Phasen umrüstbar, und genehmigungsfähig.
Wenn es machbar ist, muss der Mieter auch die gesamten Arbeiten mit Unterputzverlegung bezahlen. Wobei auch der Aspekt zu tragen kommt, am Zustand hat sich seit Anmietung nichts geändert, und damit gemietet wie gesehen.

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