Stromkostenabrechnung WG mit einzelnen Mietverträgen.

11. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Bärbel.
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Stromkostenabrechnung WG mit einzelnen Mietverträgen.

Hallo,

ich habe in einer Wohngemeinschaft (5 Personen) gewohnt, bei der jeder einen eigenen Mietvertrag mit der Wohnverwaltung hatte. Die WG war so geschnitten, dass mein Zimmer doppelt so groß war, wie die Zimmer der anderen Mitbewohner (mein Zimmer hatte 30qm, die der anderen etwa 15-16qm).

Nun kam die Betriebskostenabrechnung für das letzte Jahr und mir ist aufgefallen, dass der Strompreis für unsere Wohnung nach Quadratmetern abgerechnet wurde.
Es erscheint mir unfair, dass der Strompreis der WG nach Quadratmetern und nicht pro Person abgerechnet wird. Ein größeres Zimmer schließt ja nicht auf einen höheren Stromverbrauch. Beim Heizen ergibt dies Sinn, beim Strom geht es ja eher um die Geräte, die durch ein größeres Zimmer nicht zunehmen - eher pro Person.
Bei mir persönlich ist es nun so, dass ich 30% des Strompreises zahle, meine vier Mitbewohner teilen sich die restlichen 70% (jeder ca 17,5%).

Ist dies so zulässig bzw. die Regel?
Im Mietvertrag habe ich nichts dazu gefunden, nur über die Abrechnung der Beleuchtung für das gesamte Haus (Allgemeinstrom).
Würde ich noch länger dort wohnen, hätte ich wohl einen eigenen Zähler angefordert, da eine einzelne Abrechnung die sinnvollste Lösung wäre. Im Nachhinein leider nicht möglich.

Würde mich über Rückmeldungen zu dem Thema freuen.
Viele Grüße
Bärbel

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Deute ich das richtig, dass es dir bei deiner Frage tatsächlich um den "privaten" Wohnungsstrom geht (und nicht etwa um den Allgemeinstrom) ???

Für den "privaten" Wohnungsstrom einer WG kann man deine Frage aus diversen Gründen nicht so einfach beantworten.

Eine Kostenumlage z.B. nach Personen fände ich hier zwar auch gerechter als nach Flächenanteil - aber Recht ist nicht immer gerecht oder fair.
Wenn also zur Kostenverteilung tatsächlich nichts vereinbart wurde, dann wird hier ggf. ein Gericht entscheiden müssen, welcher Umlageschlüssel anzuwenden ist.
Die Entscheidung, ob dein Anteil nun beispielsweise 100 Euro höher oder geringer ausfallen sollte, könnte dich dann aber leicht ein Vielfaches davon kosten.

Steht im Mietvertrag z.B. unter "Betriebskosten > Sonstiges" nicht vielleicht doch etwas zum privaten/persönlichen Stromverbrauch?

"eigenen Zähler anfordern" - einen solchen Anspruch hast du nur, wenn das ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart wäre. Ansonsten gibt es in Deutschland nur Wohnungszähler und gerade bei einer WG handelt es sich ja um die gemeinschaftliche Nutzung einer Wohnung. Alles andere wäre auch völlig unwirtschaftlich, denn dann wären die Grundkosten/Zählermiete erheblich höher als die jeweiligen Verbrauchskosten eines jeden WG-Zimmer-Bewohners.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von Lolle):
Alles andere wäre auch völlig unwirtschaftlich, denn dann wären die Grundkosten/Zählermiete erheblich höher als die jeweiligen Verbrauchskosten eines jeden WG-Zimmer-Bewohners.

Nicht ganz... Der Eigentümer könnte auf eigene Faust Zähler montieren, die den verbrauchten Strom in den einzelnen Zimmern berechnen.. (Die sind zwar nicht geeicht und zählen auch nicht zu 100% korrekt, aber es wird definitiv genauer sein, als eine Schätzung bzw. ein Umlageschlüssel).
Die Differenz zwischen den Verbräuchen der "Zwischenzählern" für die einzelnen Zimmer und dem eigentlichem Hauptzähler der Wohnung ist dass der sog. Allgemeinstrom der WG (Bad Licht, Küche, Flurlicht) und wird dann durch die Anzahl der Personen geteilt.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Seb_Weniger):
Der Eigentümer könnte auf eigene Faust Zähler montieren

Und auf Kosten der Mieter ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und auf Kosten der Mieter ...

Joar, solche Zähler sind im Baumarkt recht preiswert zu bekommen und im Nu` eingebaut...
Auf Dauer wird sich das für die Mieter rechnen

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Bärbel.
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Lolle):
Deute ich das richtig, dass es dir bei deiner Frage tatsächlich um den "privaten" Wohnungsstrom geht (und nicht etwa um den Allgemeinstrom) ???


Das deutest du richtig. Der Allgemeinstrom ist nochmal extra abgerechnet. Vor Gericht gehen werde ich deshalb nicht, das wäre zu viel Aufwand für zu wenig Effekt. Es ginge eher um das Prinzip und um 200€, das ist es nicht wert.
Es hat mich bei der Abrechnung gewundert, deshalb habe ich im Internet geschaut und hier rein geschrieben, um zu erfahren um die Art der Abrechnung so üblich ist.

Vielen Dank schon einmal für die Antworten.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

ob die Art der Abrechnung so üblich ist
das ist sie nicht, weil es nicht üblich ist, dass der Vermieter einen Vertrag für die privaten Stromkosten der Mieter abschliesst
WG und noch dazu mit Einzelmietverträgen ist halt ein besonderer Ausnahmefall

zu den Einzelstromzählern für jeden WG-Bewohner:
natürlich kann der Vermieter solche einfachen Unterzähler einbauen - er muss es aber nicht
das ist eben der Knackpunkt

Von daher empfiehlt es sich vor der Anmietung eines WG-Zimmers genauer nachzufragen, wie z.B. die "Nicht-Betriebskosten" Strom/Telefon/Internet/Rundfunkgebühr aufgeteilt werden und ob z.B. für die WG-Bewohner Strom-Unterzähler vorhanden sind.
Bei den normalen, umlagefähigen Betriebskosten ist z.B. die gesetzl. Regelung nach BGB § 556a : Umlage nach Wohnfläche sofern im Mietvertrag nichts anderes vereinbart wurde. Üblich und möglich wäre hier aber auch Umlage nach Personen, nach Wohneinheiten.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

Joar, solche Zähler sind im Baumarkt recht preiswert zu bekommen und im Nu` eingebaut...

Und das macht der Herr Baumarkt kostenlos ?
Oder fummelst du im Zählerschrank rum ?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Die sind zwar nicht geeicht ...
Und damit unzulässig.
Noch dazu gibt es häufig gar keine Möglichkeit einen Zwischenzähler einzubauen, etwa weil der Platz im Zählerschrank fehlt oder die Stromkreise gar nicht nach Zimmern getrennt sind.

Zitat:
Auf Dauer wird sich das für die Mieter rechnen
Für den einen ja, für den anderen nein, unterm Strich ein Nullsummenspiel.

Stefan

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