Stromkabel verläuft über fremden grundstück
Stromkabel verläuft über fremden grundstück
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"Benjamin Kanew"-- Editiert scratchi1984 am 10.01.2012 12:21-- Editiert scratchi1984 am 10.01.2012 12:24
von scratchi1984 am 10.01.2012 10:06
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>Stromkabel verläuft über fremden grundstück
Auf welcher Grundlage wurde denn bisher das Wegerecht gewährt? Gibt es eine im Grundbuch eingetragene Grunddienstbarkeit? Oder nur ein Notwegerecht? Aufgrund welcher Umstände hat das Gericht bei dem Prozess in den 90er Jahren das Wegerecht zuerkannt?Grundsätzlich besteht bei einem Wegerecht nur Anspruch auf die Nutzung, die in der Bewilligungsurkunde festgelegt wurde. Wegerecht heißt dabei in aller Regel NICHT, dass auch ein Leitungsrecht eingeräumt wurde. Ebenso verhält es sich mit dem Notwegerecht. Wobei ich nicht glaube, dass hier ein Notwegerecht existiert, wenn es gleich daneben einen öffentlichen Zugang zum Wasser gibt.
Auch gibt es bei einem Wegerecht kein Recht des Nutzers, einen Zaun zu errichten und damit einen Teil des fremden Grundstücks abzutrennen.
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von cobold64 am 10.01.2012 15:20
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>Stromkabel verläuft über fremden grundstück
Mir geht es nur darum das es eine Anschlussduldung o.ä geben muss , oder musss ich ohne Strom auskommen ?Mfgund danke für die Antworten
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"Benjamin Kanew"
von scratchi1984 am 10.01.2012 16:14
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>Stromkabel verläuft über fremden grundstück
Das Versäumnis ist passiert, als 1997 der Pachtvertrag abgeschlossen wurde, ohne sich das Wege- und Leitungsrecht im Grundbuch zu sichern. Jetzt hilft nur noch ein Angebot an den neuen Besitzer, um eventuell einen Streifen Land für den Weg und das Kabel zu erwerben... -----------------
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von joebeuel am 10.01.2012 21:38
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>Stromkabel verläuft über fremden grundstück
also gibt es keine versorgungspflicht bzw. notrecht, duldung etc. für die stromversorgung ? wie gesagt das wegerecht interessiert mich nicht da ich den weg nicht brauche.Ich rede nur von der Stromleitung! -----------------
"Benjamin Kanew"
von scratchi1984 am 11.01.2012 05:53
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>Stromkabel verläuft über fremden grundstück
Zunächst einmal ist der Eigentümer des Weges im Recht, wenn er mit Kündigung des Pachtvertrages den Rückbau der Anlagen - auch der Stromleitung - verlangt.Abhilfe kann hier nur ein Leitungsrecht (im Grundbuch eingetragen) schaffen, das mit dem Eigentümer vereinbart werden müsste. (Und das sich dieser bezahlen lassen kann.)Dazu ist er aber nicht verpflichtet, denn so eine Grunddienstbarkeit mindert den Wert seines Grundstücks.
Ich gehe davon aus, dass es sich auf dem durch das Wegerecht zu erreichenden Grundstück nicht um ein Wohnhaus handelt, oder? Sonst käme evtl. ein Notleitungsrecht in Betracht - wobei dann noch die Frage zu klären wäre, ob mit dem Notrecht unbedingt dieses Grundstück belastet werden muss oder ob es eine Alternative (Wald?) gibt.
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von cobold64 am 11.01.2012 14:11
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