Hallo,
ich habe mal eine Frage, auf welche ich trotz intensiver Durchforstung des Internets keine befriedigende Antwort bekommen habe.
Wie verhält es sich, wenn mann vor einigen Jahren ein Haus gebaut hat, es jedoch von Anfang an seitens des Energielieferers versäumt wurde, den Stromverbrauch in Rechnung zu stellen. Wäre man verpflichtet, sich selber beim Versorger zu melden? Müsste man rückwirkend zahlen? Ein Zähler wurde ja seinerzeit eingebaut, allerdings kam es nicht zu einem Vertragsabschluß.
Stromanschluß
12. April 2010
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Frage vom 12. April 2010 | 12:12
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Stromanschluß
Verbaut?
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#1
Antwort vom 12. April 2010 | 13:52
Von
Status: Lehrling (1938 Beiträge, 362x hilfreich)
Es gelten die normalen Verjährungsfristen. Es könnten bis zu 3 Jahre rückwirkend in Rechnung gestellt werden. Da es vermutlich keine Zwischenablesungen gegeben hat, wird es allerdings Verhandlungssache sein, wie hoch der zu zahlende Betrag dann wäre.
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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"
#2
Antwort vom 12. April 2010 | 14:26
Von
Status: Praktikant (789 Beiträge, 585x hilfreich)
Es besteht sehr wohl ein Vertrag, nur eben kein schriftlicher.
Sollte sich der Kunde dagegen stellen, dürfte es sich wohl um einen vorsätzliche und fortgesetzte Betrugsabsicht handeln.
Es wird der (teure) Grundversorgungstarif in Ansatz zu bringen sein.
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"MfG
Wohni"
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#3
Antwort vom 16. April 2010 | 07:33
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank.
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""
#4
Antwort vom 16. April 2010 | 08:52
Von
Status: Frischling (41 Beiträge, 8x hilfreich)
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