Stromanbieter schickt Mahnung, Zahlungsaufforderung Gestern

3. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12309.01.2023 14:20:42
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Stromanbieter schickt Mahnung, Zahlungsaufforderung Gestern

Hallo liebes Forum,

ich bin großer Fan von diesem Forum, lese aber mehr, als dass ich schreibe!
Da mir damals schon mal gut geholfen wurde (http://www.123recht.net/Krankenkasse-will-speziell-fuer-5-Tage-nicht-zahlen-__f514258.html), melde ich mich erneut zu einem Thema:

Heute flatterte mir ein Brief von meinem ehemaligen Stromanbieter ins Haus, zwecks Nachzahlung.
(( http://fs5.directupload.net/images/170503/d6562zgv.jpg ))

Zum ersten Mal wurde ich hier postalisch aufgefordert zu zahlen /zuvor eine E-Mail.
Da der Brief heute ankam und gestern die Frist abgelaufen war, hab ich kurzerhand zum Telefon gegriffen und einen Bearbeiter ans Selbige gehabt.
Er sagte mir ich hätte damals eine E-Mail von denen bekommen bzgl. Zahlungsaufforderung. _Nur_ eine E-Mail, da die eine Internetfirma/Dienstleisung sind.. daher keine Post.
Nun gut, er bot mir an per Kontoeinzug direkt den Betrag zu begleichen, habe meine IBAN durchgegeben und er hat das direkt im System veranlasst (war das ein Fehler? Hätte ich selber überweisen sollen? Macht das einen gravierenden Unterschied?)

Desweiteren habe ich gefragt, ob das alles sei oder Inkasso-mäßig noch etwas auf mich zukommt. Da konnte er mir nicht helfen, er meinte nur er hoffe nicht, "aber da steht ja bis zum 02. bezahlen und heute sei der 03.".. (Achnee..)

Jetzt mal eben zur Vorgeschichte^^:
Ich lag seit Mitte August '16 im Krankenhaus, kam Mitte Nov. in eine Reha-Einrichtung und kam Mitte Dez.wieder nach Hause.
Infolge war es mir aber nicht mehr möglich alleine zu wohnen, also bin ich zurück zum Elternhaus gezogen, ich habe in der Wohnung nur noch übernachtet. Bis auf den Kühlschrank war meine Single-Wohnung von Mitte August bis Mitte Dez. nicht am Strom, ging daher von wenigen KW-Verbrauch aus (dazu später mehr).
Dem Anbieter habe ich via E-Mail (Fehler? Post besser?) am 06.03. meine neue Anschrift mitgeteilt. Wiederum wurde mir via E-Mail bestätigt dass die Nachricht erhalten wurde.

Nun kam der Mahnbescheid von oben aber an meine alte Adresse, also haben die meine Daten nicht übernommen :-/
Daher hat sich der Postweg wohl noch verzögert(Nachsende-Anschrift ist bei der Post hinterlegt), das Wochenende war dazwischen und zudem hatten wir den 01.Mai, woraufhin wohl noch ein Tag "verloren" ging.

Da ich jeden Monat 60€ pauschal im Dauerauftrag überwiesen habe, wundert es mich eig. dass ich überhaupt noch eine Nachzahlung leisten muss. Der Mann am Telefon sagte mir von Mitte Sep. bis Ende Feb. sind 1200+ KW verbraucht worden.
Ich hatte als ich mich mit der Vermieterin zur Abgabe getroffen habe, selber noch den Stand mit Ihr aufgenommen (hatte meinen alten Zählerstand aber nicht parat), aber dass kann eig. nie und nimmer stimmen.
Von Mitte Aug. bis Mitte Dez. war nur der Kühlschrank (single-teil, ganz klein, von 2010.. der kann doch auch nicht viel verbrauchen?!) am Netz und von Mitte Dez. bis Ende Feb. (Tag des Auszuges) war ich nur am Abends in meiner Wohnung zwecks Übernachtung. Da hatte ich vll. noch den TV und ein paar Glühbirnen an..
Weiß also nicht was ich davon halten soll (vermute mich zapft ein anderer Nachbar ab, aber das soll hier nicht Thema sein xD).

Wissen möchte ich im Grunde:
- Wie reagiere ich wenn irwas von einem Inkasse-Untern. noch kommt (die 72€ hab ich ja ((zuspät? - Ging ja nicht schneller?!)) bezahlt)?
- Den Umstand mit dem Verbrauch muss ich so hinnehmen oder gibt es da i-eine Möglichkeit etwas zu prüfen?!

Auch wenn ich das versuche objektiv zu betrachten und auch die 72€ bezahlt habe, ärgern tue ich mich trotzdem :-(

Naja, wenigstens lebt man!^^
LG
Chubor

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119617 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von Chubor):
Zum ersten Mal wurde ich hier postalisch aufgefordert zu zahlen

Ob das nun gesungen, getanzt oder per Brief geschrieben wird ist nicht relevant.



Zitat (von Chubor):
Ging ja nicht schneller

Doch, man hätte die Mail halt mal lesen müssen



Zitat (von Chubor):
Wie reagiere ich wenn irwas von einem Inkasse-Untern. noch kommt

Ignorieren



Zitat (von Chubor):
Den Umstand mit dem Verbrauch muss ich so hinnehmen oder gibt es da i-eine Möglichkeit etwas zu prüfen?!

Realistisch? Eher nicht.

Höchstens das mit dem abzapfen, wenn man denn noch mal ins Haus und die Wohnung käme.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
(war das ein Fehler? Hätte ich selber überweisen sollen? Macht das einen gravierenden Unterschied?)

Ne, wieso? Wenn er Murks macht, kann man bis zu 8 Wochen eine Rücklastschrift veranlassen. Insofern kann man also erst mal drauf vertrauen, dass alles OK ist.

Zitat:
Dem Anbieter habe ich via E-Mail (Fehler? Post besser?) am 06.03. meine neue Anschrift mitgeteilt. Wiederum wurde mir via E-Mail bestätigt dass die Nachricht erhalten wurde.

Sehr gut aufheben.

Zitat:
Nun kam der Mahnbescheid von oben aber an meine alte Adresse, also haben die meine Daten nicht übernommen :-/

War das wirklich ein Mahnbescheid? Oder nur eine normale Briefpost-Mahnung?
Ein Mahnbescheid samt Widerspruchsformular sieht so aus: http://www.mahngerichte.de/verfahren/antragstellung/zulaessigevordrucke.htm (Vorletztes und Drittletztes Bild)

Zitat:
Da hatte ich vll. noch den TV und ein paar Glühbirnen an..
Weiß also nicht was ich davon halten soll (vermute mich zapft ein anderer Nachbar ab, aber das soll hier nicht Thema sein xD).

Bedingt schon. Gibt drei Situationen:
A) Abrechnung ist falsch. Dann sollte man reklamieren.
B) Zähler misst falsch. Dann ebenfalls reklamieren
C) Stromdiebstahl. Dann muss die Vermieterin das abstellen und derjenige, der Strom gestohlen hat, haftet.

Zitat:
- Wie reagiere ich wenn irwas von einem Inkasse-Untern. noch kommt (die 72€ hab ich ja ((zuspät? - Ging ja nicht schneller?!)) bezahlt)?

Zurückweisen: Der Anbieter hat die Bankverbindung und eine Erlaubnis für eine Lastschrift. Bucht er nicht ab, handelt es sich um Annahmeverzug und das Inkasso ist eigentlich aus dem Spiel.

Zitat:
- Den Umstand mit dem Verbrauch muss ich so hinnehmen oder gibt es da i-eine Möglichkeit etwas zu prüfen?!

Abrechnung und Zählerstände genau prüfen. Ist der Verbrauch auch korrekt berechnet, beginnt der Zählerstand bei der KWh, wo die Vorjahresrechnung aufhört usw.? Prüfen, wie es mit dem Verbrauch im gleichen Zeitraum des Vorjahres war und ggf. reklamieren.

-- Editiert von mepeisen am 03.05.2017 17:18

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#3
 Von 
guest-12309.01.2023 14:20:42
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Euch beiden!

Komme in der Wohnung leider nicht mehr rein.
Bin zum 01.03. offiziell umgezogen und die Abnahme/Schlüsselübergabe war kurz zuvor.
Ich versuche mal die anderen Informationen einzuholen (Zählerstand bei Einzug / mittlerer Verbrauch bis Mitte Aug.)
mepeisen, das war dann wohl doch eine normale Briefpost-Mahnung, so einen grünen DinA4 war nicht dabei.

Wenn noch etwas vom Inkasso kommt, werde ich mich gern hier wieder melden! :)
LG

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119617 Beiträge, 39755x hilfreich)

Mach das.
Und schön die Finger vom Teefon lassen, mit Inkassos telefoniert man nicht.



Zitat (von Chubor):
Komme in der Wohnung leider nicht mehr rein.

Nachmieter nicht mal gefragt? Ein möglicher "Anzapfer" könnte ja auch für den interessant sein.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Chubor):
Da ich jeden Monat 60€ pauschal im Dauerauftrag überwiesen habe, wundert es mich eig. dass ich überhaupt noch eine Nachzahlung leisten muss. Der Mann am Telefon sagte mir von Mitte Sep. bis Ende Feb. sind 1200+ KW verbraucht worden.


Zitat (von Chubor):
Den Umstand mit dem Verbrauch muss ich so hinnehmen oder gibt es da i-eine Möglichkeit etwas zu prüfen?!


Erstmal die Schlussrechnung anschauen und die Zählerstände beim Ein- und Auszug vergleichen sowie den Tarif.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2297 Beiträge, 360x hilfreich)

Zitat (von Chubor):
Danke Euch beiden!

Komme in der Wohnung leider nicht mehr rein.
Bin zum 01.03. offiziell umgezogen und die Abnahme/Schlüsselübergabe war kurz zuvor.
Ich versuche mal die anderen Informationen einzuholen (Zählerstand bei Einzug / mittlerer Verbrauch bis Mitte Aug.)
mepeisen, das war dann wohl doch eine normale Briefpost-Mahnung, so einen grünen DinA4 war nicht dabei.

Wenn noch etwas vom Inkasso kommt, werde ich mich gern hier wieder melden! :)
LG


Die Zählerstände gehören normalerweise aufs Einzugs- und Auszugsprotokoll. Hilft vielleicht jetzt nicht mehr viel, aber damit hat man wenns wirklich mal mit den Zählerständen seitens des Energieversorgers Knatsch gibt einen belastbaren Beweis (kann man auch so gegenüber einem Vermieter erklären, falls sowas mal für "zuviel geschreibsel" findet).

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