Stress in der Arbeit

23. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb357129-24
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Stress in der Arbeit

Hallo zusammen, ich schreibe mal hier rein weil ich nicht mehr weiter weiß. Bzw gerne Meinungen Außenstehender Personen hören möchte.
Ich arbeite seit 1.april in einem kleinen Hotel auf 30 std. So steht es im Vertrag. Dort steht auch das Montag und Dienstag Ersatz Ruhetage sind und der Lohn am 5. bankarbeitstag auf dem Konto ist. So, anfangs war der Lohn auch immer pünktlich wenn nicht sogar über pünktlich. Und ich hatte auch meine 2 Tage die Woche frei.

Mittlerweile ist es aber so, das ich nur noch einen Tag die Woche frei habe. Diese wird mir auch immer kurzfristig mitgeteilt. Also Montag und Dienstag trafen auf mich eh nich nie als freie Tage zu. Einen Arbeitsplan gibt es nicht. Genauso schreibt mir meine Chefin ständig spät Abend oder sogar nachts ( wenn ich schon schlafe) wann ich am nächsten Tag arbeiten muss. Da ich auch das Frühstück mache kann das auch schon mal um 7.00 Uhr sein.

Über meine 30 Wochenstunden komme ich immer weit hinaus. Sind meist 150 std im Monat oder mehr. Freizeit Ausgleich oder Bezahlung habe ich bisher nicht bekommen.

Teilweise werde ich auch wie in einen bereirschafts Dienst eingeteilt da muss ich dann zwischen 2-6 mal am Tag ans Hotel Hotel fahren um Gäste anzunehmen. Und zudem schreibt sie mir auch sonst den ganzen Tag über was sie noch braucht, ob ich an dieses oder jenes gedacht haben usw. Ich bin wie ihr Leib eigener. Und der Lohn kommt mal am 9. mal am 15 mal am 3.

Ich putze fast täglich 10 abreisen am Tag Puls Frühstück plus alle neben arbeiten. Wer aus diesem Bereich kommt weiß wie anstrengend das ist. Plus das ganze andere noch dazu. Ich bin einfach körperlich wie psychisch und physisch am Ende. Ich habe bereits versucht mit der Chefin zu reden. Sie versteht mein Problem nicht. Meine Vorgängerin hätte das alles gerne und Vorallem alles alleine gemacht. Und außerdem wäre meine Arbeit ja nur ein kleiner Teil ihrer Arbeit. So. Jetzt frage ich mich, bin ich empfindlich oder ist das irgendwo eine Zumutung?

Vielen Dank schon mall
LG

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



32 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Haben Sie eine Frage an dieses Forum?
Ob Sie empfindlich sind, fragen Sie ja zurecht sich selber, das können wir hier ja nicht wissen.

Es gäbe sehr viele Möglichkeiten, den Job so nicht mehr durchzuführen, z.B. indem Sie einfach nach Dienstschluss Ihr Handy abschalten. Das dürfen Sie. Kein Arbeitnehmer muss in der Freizeit für die Arbeit erreichbar sein. Wenn im Arbeitsvertrag Überstunden nicht vereinbart sind, dann müssen Sie auch keine leisten.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

1. Maßnahme: Chefin blocken und schriftlich mit Zustellnachweis mitteilen, das die Telefon/Whatapp/was-auch-immer Kontaktmöglichkeit ab sofort nicht mehr existiert.


Werden die zusätzlichen Arbeitszeiten denn entsprechend erfasst?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb357129-24
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja es könnte ja sein das eben ein Außenstehender sagt, dass ist doch nicht schlimm o.ä deswegen meine Frage bezüglich empfindlich. Ja die Std schreibe ich mir auf.

Ich habe ja so gesehen eigentlich nie Feierabend. Wenn spät abends noch eine Anreise kommt, muss sie mir das mitteilen. Meint sie zumindest. Wenn ich sie Blocke- weiß nicht wie sie reagiert.

Würde mir denn in so einem Fall eine fortließ Kündigung zustehen?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Sie sollten als erstes beginnen, sich eine neue Arbeitsstelle zu suchen. Dann auf jeden Fall Harry Anregung befolgen Doppelpunkt Handy aus, WhatsApp ist leider gecrasht komm mal E-Mail-Konto abgesagt was auch immer. Nach Feierabend sind sie einfach nicht mehr erreichbar, Ende.

Sie haben im Prinzip keine große bei Möglichkeit Doppelpunkt sie machen weiter wie bisher und lassen sich schinden oder sie stellen sich auf die Hinterbeine und weisen ihre Chefin in die berechtigten Schrank an.

Wenn sie Pech (oder Glück?) haben, springst eine Kündigung heraus, dann bekommen sie wenigstens Arbeitslosengeld. Wenn sie selber kündigen gibt es eine Sperre, für eine Eigenkündigung reichen die Gründe wahrscheinlich aus Sicht des Jobcenters nicht aus.

Sie sollten aus meiner Sicht Stellung beziehen. Das sowie die Entscheidung dafür oder dagegen kann Ihnen aber niemand abnehmen, wir schonmal gar nicht und auf diesem Ohr scheint ihre Chefin ja taub zu sein. Also hilft nur ein riesen Q-Tip oder Sie machen halt einfach weiter wie bisher.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17472 Beiträge, 6503x hilfreich)

Du hast das Recht, entsprechend deinem AV beschäftigt zu werden. Punkt.
Das andere Thema ist, sein Recht auch ggü. Chefs zu behaupten, durchzusetzen. Mögllicherweise bist du da ein wenig zaghaft??
Du hast ja insofern etwas Konkretes an der Hand, dass Mo und Die deine Frei-Tage sind. Die sind nicht verhandelbar. In deiner Dienstzeit, der vereinbarten, kann deine Chefin die Anweisungen schreiben, keine Frage. In deiner Freizeit muss dich das Nullkommanull interessieren.
'Spät am Abend oder in der Nacht' musst du für den kommenden Tag überhaupt keine Diensteinteilung entgegennehmen.
Das mit der Bereitschaft müsste näher beleuchtet werden.

UND: Du bist noch in der Probezeit, höchstwahrscheinlich. Du kannst also mit einer Frist von 14 Tagen kündigen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb357129-24
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein also meine Probezeit ging 3 Monate und ist seit Juli zu Ende. Ja in dieser Hinsicht bin ich wohl zu zaghaft. Es gibt halt einfach auch keine konkreten Arbeitszeiten. Keinen Plan. Wie Sie mich halt gerade braucht. Ich suche schon wie eine irre nach neuer Arbeit. Leider nicht einfach.

Kann nur dran bleiben und weiter suchen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Auch wenn die Probezeit vorbei ist, Kündigungsschutz nach dem KSchG besteht in jedem Fall noch nicht. Da gilt eine Wartezeit von 6 Monaten. Mal abgesehen davon, dass sich das Ganze sowieso nach einem Kleinbetrieb anhört, sodass das KSchG sowieso auch nach 6 Monaten Beschäftigung nicht anwendbar wäre. Eine Kündigung ist also relativ leicht möglich.

Arbeitsrechtlich zulässig sind im Übrigen weder die kurzfristigen Ankündigungen der "Dienstzeiten" noch die Anordnung von Arbeit an den fest zugesagten freien Tagen. Arbeit an freien Tagen wäre nur möglich, wenn der Arbeitsvertrag insoweit eine Öffnungsklausel bereit hält.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb357129-24
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Also müsste ich gar nicht diese 8 Wochen einhalten? Ein aufhebungs Vertrag kommt für sie natürlich auch nicht in frage. Natürlich nicht. Die Saison geht ja noch bis Ende Oktober.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17472 Beiträge, 6503x hilfreich)

Mit einer Kündigung würdest du deine AG'in ganz hübsch unter Druck setzen, schon mit der Ankündigung einer K.
Und bitte lies deinen AV genau: steht dort etwa etwas von 'Arbeit auf Abruf? Und wenn: selbst dann gelten Regeln.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von fb357129-24):
Also müsste ich gar nicht diese 8 Wochen einhalten


Wenn sich diese Frage auf meinen Beitrag #7 bezieht, dann scheinen Sie da was falsch verstanden zu haben.

Meine Ausführungen zum Kündigungsschutz nach dem KSchG beziehen sich auf eine mögliche arbeitgeberseitige Kündigung und nicht auf eine Kündigung durch Sie.

Der AN kann sowieso immer ohne jeden Grund kündigen. Nur die geltenden Kündigungsfristen sind einzuhalten. Soll eine Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist erfolgen, dann braucht auch der AN einen wichtigen Grund.

Wieso wollen Sie denn das Arbeitsverhältnis selbst kündigen. Das macht nur Sinn, wenn Sie einen neuen Job haben. Ansonsten droht bei einer Eigenkündigung eine Sperrzeit durch die Agentur für Arbeit beim ALG.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
fb357129-24
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja das weiß ich. Selbst kündigen würde ich auch nur, wenn ein neuer Job in Aussicht wäre. Im AV steht nichts von Arbeit auf Abruf.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
fb357129-24
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, also ich habe einen neuen Job und bin mehr als froh darüber. Habe heute gekündigt und meine Chefin gebeten mir mit der Kündigungsfrist entgegen zu kommen. Das macht sie aber nicht. 8 Wochen zum Quartals Ende. Also müsste ich noch bis 31.12 dort bleiben. Ich möchte aber einfach nicht mehr. Ich kann nicht mehr, weder psychisch noch Phisisch noch körperlich. Was wäre denn wenn ich einfach nicht mehr hin gehe? Droht mir dann eine Geldstrafe ?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.


Zitat (von fb357129-24):
Das macht sie aber nicht. 8 Wochen zum Quartals Ende. Also müsste ich noch bis 31.12 dort bleiben.




Wie kommst du auf diese Kündigungsfrist?




gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von fb357129-24):
Droht mir dann eine Geldstrafe ?

So etwas ähnliches könnte eventuell drohen. man nennt es Schadenersatz (z.B. für Schadenersatz an Gäste, Schadenersatz wegen einstellen eines "Notfallmitarbeiters", ...)



Zitat:
Ich kann nicht mehr, weder psychisch noch Phisisch noch körperlich.

Nun, das ist doch ein Fall für einen Arzt und einen "gelben Schein".




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17472 Beiträge, 6503x hilfreich)

Wenn du derart mit den Nerven 'zu Fuß' bist, könntest du in der Tat krank sein - und dann sollte dich auch nichts hindern zum Arzt zu gehen und dich krank schreiben zu lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
fb357129-24
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

So steht es in meinem Vertrags. 8 Wochen zum Quartalsende. Ein richtig mieser vertag. Habe das noch nie gehört und damals wohl auch überlesen verdammt. Mein neuer Arbeitgeber wartet sicher nicht bis Anfang nächsten Jahres.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Wenn Sie nochmal die obigen Antworten durchlesen und die dort genannten Tipps umsetzen wird ihre Chefin SIe wahrscheinlich freiwillig gehen lassen.
1. Sollten Sie Ihrer Chefin am 6. des Monats ein Einschreiben zukommen lassen, in dem steht, dass dies eine Mahnung ist und Sie erwarten, dass ab sofort das Gehalt pünktlich wie vertraglich vereinbart, am 5. des Monats auf dem Konto ist. Ansonsten sehen Sie sich gezwungen, den Rechtsweg zu beschreiten.
2. Teilen Sie Ihrer Chefin mit, dass Sie z.B. spätestens am WEgenau wissen müssen, wann Sie in der kommenden Woche arbeiten und Sie nicht mehr spontan zur Verfügung stehen. Und bei Verlassen des Betriebs schalten Sie Ihr Handy aus und sind nicht mehr erreichbar. Ganz einfach.
3. Schreiben Sie alle Überstunden auf, an die Sie sich erinnern können und fordern Sie die umgehende Bezahlung. Am besten auch per Einschreiben. Wenn man die Stunden genau darstellen kann, kann man mit so einer Klage tatsächlich durchkommen, aber allein die Ankündigung dürfte den Arbeitgeber schon ärgern.
Alle genannten Punkte dürften zusammengenommen zu einer Kündigung durch den Arbeitgeber führen.

Die oben genannten Punkte können Sie ja auch von zuhause aus umsetzen (z.b. im Krankheitsfall), dann müssen Sie die Reaktion nicht miterleben.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
fb357129-24
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten. Ich möchte einfach nur schnellst möglich aus diesem Vertrag raus. Natürlich kann ich das alles so umsetzen oder es versuchen. Eine weitere zusammen Arbeit wäre dann aber sicher unangenehm noch dazu ist der Betrieb in meinem Wohnort. Und jeder kennt jeden. Ich wollte im guten gehen. Aber anscheinend geht das nicht. Sollte ich mich evtl mal beim Arbeitsamt oder beim Arbeitsgericht erkundigen

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38491 Beiträge, 14014x hilfreich)

Das Arbeitsgericht macht keine Rechtsberatung. Ich gehe mal davon aus, dass die Chefin jemanden benötigt, der jederzeit zur Verfügung steht. Wenn Du das nicht mehr tust, sondern ganz offiziell "Dienst nach Vorschrift/Vertrag" machst, dann dürfte das Arbeitsverhältnis sehr schnell zu einem Ende kommen, einvernehmlich. Auch, wenn Du aufgrund des Drucks erkrankst.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Sollten Sie irgendeinen positive Auskunft von der Agentur für Arbeit auf Ihre Fragen erhalten, dann lassen Sie sich das auf jeden Fall schriflich geben oder gehen Sie mit einer Begleitung in das Gespräch, die den Inhalt bezeugen könnte. Wenn es um eine Sperre geht erinnert sich niemand in dem Amt an dieses Gespräch.

Das Arbeitsgericht kann Ihnen gar nicht weiterhelfen, da ist niemand, der Rechtsberatung macht.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Sollten Sie irgendeinen positive Auskunft von der Agentur für Arbeit auf Ihre Fragen erhalten, dann lassen Sie sich das auf jeden Fall schriflich geben oder gehen Sie mit einer Begleitung in das Gespräch, die den Inhalt bezeugen könnte. Wenn es um eine Sperre geht erinnert sich niemand in dem Amt an dieses Gespräch.

Das Arbeitsgericht kann Ihnen gar nicht weiterhelfen, da ist niemand, der Rechtsberatung macht.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38491 Beiträge, 14014x hilfreich)

Es geht doch hier gar nicht um eine Sperre. Sie hat doch einen neuen Job.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
fb357129-24
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hab beim Bundesministerium für Arbeitsrecht angerufen. Diese sagten, ich solle mir vom Arzt attestieren lassen, dass ich die Arbeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr machen kann und das dann mit einer fristlosen Kündigung an die Chefin schicken. Dann könnte sie nichts dagegen machen

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Hi, geht die gesetzliche Frist nicht vor? Denn 6 Monate Probezeit sind ja noch nicht vorbei.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von fb357129-24):
Ich hab beim Bundesministerium für Arbeitsrecht angerufen. Diese sagten, ich solle mir vom Arzt attestieren lassen, dass ich die Arbeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr machen kann und das dann mit einer fristlosen Kündigung an die Chefin schicken. Dann könnte sie nichts dagegen machen


Das ist Quatsch. Wenn du deine Rechte nicht einforderst ist es dein persönliches Problem.

Insofern mache das, oder beschwer dich nicht!

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38491 Beiträge, 14014x hilfreich)

Ein Bundesministerium für Arbeitsrecht gibt es nicht. Und mit wem immer Du in dem nicht existierenden Ministerium gesprochen hast, diese Auskunft kann für Dich finanziell sehr, sehr teuer werden. Laß es bitte. Und noch etwas. Auf gute Mitarbeiter wartet ein neuer Arbeitgeber gerne.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 01.09.2016 16:19

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von altona01):
1. Sollten Sie Ihrer Chefin am 6. des Monats ein Einschreiben zukommen lassen, in dem steht, dass dies eine Mahnung ist und Sie erwarten, dass ab sofort das Gehalt pünktlich wie vertraglich vereinbart, am 5. des Monats auf dem Konto ist. Ansonsten sehen Sie sich gezwungen, den Rechtsweg zu beschreiten.
2. Teilen Sie Ihrer Chefin mit, dass Sie z.B. spätestens am WEgenau wissen müssen, wann Sie in der kommenden Woche arbeiten und Sie nicht mehr spontan zur Verfügung stehen. Und bei Verlassen des Betriebs schalten Sie Ihr Handy aus und sind nicht mehr erreichbar. Ganz einfach.
3. Schreiben Sie alle Überstunden auf, an die Sie sich erinnern können und fordern Sie die umgehende Bezahlung.

Das ist eigentlich ziemlich deutlich. Einfach genau daran halten und fertig.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32922 Beiträge, 17283x hilfreich)
Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
fb357129-24
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Natürlich gibt es das. Oder ein Ministerium für Arbeitsrecht,was weiß ich. Dort hin wurde ich vom Arbeitsamt "überwiesen".......

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Sollten Sie dem Tipp mit der fristlosen Kündigung folgen wäre dringend zu empfehlen, dass Sie das vorher mit der Agentur fur Arbeit (früher mal Arbeitsamt) besprechen . Und wenn da jemand sagt: Ja klar, mach mal ruhig. Lassen Sie sich das schriftlich geben, ohne dem gibt es eine Sperre. An mündliche Absprachen erinnert sich in der Behörde niemand im Ernstfall.

-- Editiert von altona01 am 01.09.2016 21:31

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.382 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
12