Streitwert bei immateriellen Gütern ???

4. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
law_and_order
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 7x hilfreich)
Streitwert bei immateriellen Gütern ???

Hallo,

ist es korrekt das der Streitwert bei immateriellen Gütern (die keinen objektiver Wert haben), der Streitwert generell 3000.- € beträgt?

Woraus lässt sich das ableiten? (Rechtsgrundlage?)

Vielen Dank fürs posting im Voraus.

Gruss,

law_and_order

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

Was meinst du genau?

Auch "immaterielle" Güter können einen "objektiven" Wert haben, nämlich einen Marktwert. Beispiele sind Programme, Songs etc. (bei denen man ja nicht den Datenträger bezahlt, sondern das Recht am "immateriellen" Objekt).

Oder meinst du eher "ideelle" Werte (wie den Wert, den für dich ein Foto hat, das du im Urlaub vom Papst und deiner Freundin gemacht hast)?

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#3
 Von 
guest-12327.05.2009 07:29:32
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

http://dejure.org/gesetze/GKG/63.html

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#4
 Von 
law_and_order
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo,

vielen dAnk für euer posting!

@ Wellkamp:

Bei immateriellen Gütern sind wohl z. B. auch an Dokumente zu denken...

Geht man mal davon aus, dass es sich zum Teil auch um "ideelle Sachen" (Fotos) handelt. Wie sieht es hier aus?

Ist der zu ermittelnde Wert nur das Fotopapier?

Gruss,

law_and_order

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#5
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

> Bei immateriellen Gütern sind wohl z. B. auch an Dokumente zu denken

Ein Dokument ist doch höchst materiell. Ich kann es sehen und anfassen.

> Ist der zu ermittelnde Wert nur das Fotopapier?

Kommt drauf an. Wenn ein Profifotograf ein Foto von Heidi Klümchen macht, für das ihm eine Agentur 10.000 EUR zahlen würde und ich zerfetze ihm das Negativ, hat er natürlich einen höheren Schaden als den Materialwert.
Aber das deswegen, weil das Negativ einen Marktwert hat, nicht bloß einen ideellen für den Fotografen (weil er Frau Klum so toll findet und sie gerade so süß gelächelt hat).

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#6
 Von 
law_and_order
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 7x hilfreich)

> Ein Dokument ist doch höchst materiell. Ich kann es sehen und anfassen.

Ja, ich meinte in Hinblick auf den Wert, welches das Dokument für jemanden hat. (ideeller Wert)

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#7
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

Der ist, wie gesagt, überhaupt nicht einklagbar, insbesondere kann er keinen wie auch immer gelagerten Streitwert begründen.

Weder hat "das letzte Foto von meinem verstorbenen Opa" einen einklagbaren Wert noch "das tolle Sonnenuntergangsfoto, das ich auf dem Mount Kibibea auf Baro-Baro von meiner 1000-EUR-Suite aus gemacht habe".

0x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
Rechtsanwältin Stefanie Helzel
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo zusammen,

darüber hinaus gibt es noch einen Regelstreitwert für Verwaltungsangelegenheiten. Der liegt bei 5.000,00 €.

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