Streitsache gegen Jobcenter § 153 Abs. 4 SGG

3. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Jonny70
Status:
Schüler
(315 Beiträge, 103x hilfreich)
Streitsache gegen Jobcenter § 153 Abs. 4 SGG

Guten Morgen

Das LSG will nach § 153 Abs. 4 SGG entscheiden. Kann ich gegen diese Entscheidung klagen ? Würde gerne mich mündlich vor Gericht äußern.

Gruss

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

§ 153 Abs. 4 SGG sieht ja vor, dass vor einer Zurückweisung einer Berufung durch Beschluss, also ohne mündliche Verhandlung, die Beteiligten zu hören sind. Sprich jetzt ist die Gelegenheit darzulegen, warum eine mündliche Verhandlung notwendig ist. Ist einmal der Zurückweisungsbeschluss da, gibt es nur noch die Revision.

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