Guten Morgen
Das LSG will nach § 153 Abs. 4 SGG
entscheiden. Kann ich gegen diese Entscheidung klagen ? Würde gerne mich mündlich vor Gericht äußern.
Gruss
Streitsache gegen Jobcenter § 153 Abs. 4 SGG
3. Januar 2017
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Frage vom 3. Januar 2017 | 07:21
Von
Status: Schüler (315 Beiträge, 103x hilfreich)
Streitsache gegen Jobcenter § 153 Abs. 4 SGG
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#1
Antwort vom 3. Januar 2017 | 16:17
Von
Status: Senior-Partner (6998 Beiträge, 3920x hilfreich)
§ 153 Abs. 4 SGG sieht ja vor, dass vor einer Zurückweisung einer Berufung durch Beschluss, also ohne mündliche Verhandlung, die Beteiligten zu hören sind. Sprich jetzt ist die Gelegenheit darzulegen, warum eine mündliche Verhandlung notwendig ist. Ist einmal der Zurückweisungsbeschluss da, gibt es nur noch die Revision.
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