Hallo,
es wurde eine UG vor knapp 4 Monaten zu gleichen teilen gegründet (50/50) in der laut UG:
1. Person 1 Geschäftsführer
2. Person 2 Anteilseigner als Prokurist
Person 2 entwickelt alleine nun im Namen der eingetragenen UG eine Software, welche auch bereits Kunden vorgestellt wurde (per Webseite, E-Mail, Telefon)
Person 2 ist nun der Meinung, dass Person 1 (anderer Anteilseigner) gar keine Leistung in die Software bzw. das Projekt mit einbringen kann (aus verschiedenen Gründen) und möchte nun auch das Marketing, Kundenbetreuung etc. - quasi alles selbst übernehmen).
Allerdings möchte er (Person 2) Person 1 nicht mehr in der Firma haben und droht damit, aus der Firma aus zutreten und die bis jetzt entwickelte Software unter einem anderen Namen neu aufzusetzen bzw. ein anderes Projekt zu starten.
Dazu sei gesagt, dass die beiden Personen 2 Jahre zuvor an einem anderen Projekt gut zusammen gearbeitet haben - Person 2 hat hier für seine Programmierarbeit & technische Betreuung einen Anteil vom Gewinn in Höhe von 20% erhalten. Das Projekt gehört aber komplett Person 1 alleine.
Die jetzt gegründete UG sollte das Nachfolgeportal von Projket1 der Zusammenarbeit (2 Jahre) werden, die Kunden des Projektes 1 wurden bereits auf das neue Portal eingestimmt und es haben sich auch bereits über 80 Kunden (von 300 des alten Portals dort registriert).
Meine Frage ist nun:
Wenn die 2 Person nun aus der Firma austritt, weil diese der Meinung ist, Person 2 bringt nix ein etc. (dies war wohlgemerkt vor der Gründung der UG beiden Seiten bekannt), was passiert mit dem Code für die Software/Onlineportal?
Liegen hier die Rechte komplett beim Programmierer, sprich darf er dies einfach so mitnehmen und was passiert mit den bereits dort registrierten Kundendaten?
Darf Person 2 dann diese im neuen Portal unter anderem Namen weiter verwenden.
Vielen Dank & Gruß
-- Editiert Japsa am 02.09.2014 12:18
Streitigkeiten der Anteilseigner einer UG?
2. September 2014
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Frage vom 2. September 2014 | 12:14
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
Streitigkeiten der Anteilseigner einer UG?
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#1
Antwort vom 2. September 2014 | 15:08
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39878x hilfreich)
Da müsste man mal prüfen was der Vertrag dazu ergibt.
Zwar liegen die Urheberrechte bei Person 2, die Nutzungsrechte dürften aber der UG gehören.
"Einpacken und Mitnehmen" würde da etwas problematisch werden.
-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
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