Hallo,
Ein Freund von mir hat ein Problem. Er hat einen Abmahnung einer großen Kanzlei wegen Filshering bekommen.
In der Abmahnung ist gleich eine Unterlassungserklärung mit angeheftet. Diese ist als Zugeständis formuliert und sollte umgeschrieben werden.
Jedoch ist auch eine Rechnung in Höhe von ca. 1200€ dabei.
Ergibt sich aus 30.000€ Gegenstandswert + RVG Nr 2300.
Der Gegenstandswert erscheint mir ganzschön hoch. Der angebliche download ist "Landwirtschaftssimulator 2011".
Und jetzt kommt. Der Freund ist 57 Jahre alt und hat noch nie irgendwelche Spiele runtergeladen. Er hat nichtmal eins auf seinem Rechner.
Hat jemand irgendwelche tips?
Viele Grüße
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Streitigkeit um illigalen Download
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Hallo,
da gibts nur einen Tip, er soll scih mal so schnell wie möglich ebi einem Anwalt melden und die Sache mit ihm absprechen...
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Nichts unterschreiben, bevor man nicht mit einem Anwalt gesprochen hat. Vorab kann man auch ruhig mal nach Details nachfragen, Dateigröße, Dateihash dessen, was angeblich runtergeladen worden sein soll usw.
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
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Der Streitwert ergibt sich nicht aus dem download sondern aus dem möglichen upload - Also der, für andere, runterladbaren Datei.
Das Alter sagt nichts über das Downloadverhalten einer Person - In der LS-Com gibt es Spieler von x-xx Jahren.
Ps.: Ist sichergestellt das niemand anderes den Download durchgeführt haben kann od. sich zugriff zum Netzwerk (nicht gesichertes WLan) verschafft hat?!
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Als Hinweis: Ein ungeschütztes W-Lan bedeutet, dass man als Störer haftbar ist, wenn andere das W-Lan für die Downloads genutzt haben. Ein vernünftig geschütztes W-Lan verhindert dies. Um pTOH zu ergänzen.
Man sollte sich die Frage stellen: War man zuhause, war der PC an usw.
Auch sollte man dem Computer einen guten test unterziehen, Virenscans etc. und dies gut mit Screenshots dokumentieren. Evtl. wurde er als Proxy mißbraucht.
Ansonsten kann man nur Vermutungen anstellen. Zum einen gibt es einige Fehler bei der Ermittlung von IP-Adressinhabern und tatsächlichem Täter. Das bestätigen genug Staatsanwälte: http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/lg-frankfurt-am-main-keine-urheberrechtsverletzung-durch-filesharing-bei-ermittlung-von-unterschiedlichen-anschlussinhabern-21390/
Es gibt da eine Reihe von Fällen, obgleich es in der Minderheit ist.
Das Spiel und der Rechteinhaber ist per se nunmal nicht zu den unseriösen zu zählen. Also anders als das Dauerthema "Social Eye Player", den wir hier im Forum vor Kurzem auch hatten. Insofern ist der Gang zum Anwalt wohl das einzig Sinnvolle, um eine Lösung zu finden und die Forderung entweder wegzubekommen oder deutlich die Kosten zu senken.
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