Streitigkeit bei Auszug

28. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Tiziano84
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Streitigkeit bei Auszug

Hallo,

zu der Situation. Die alte Wohnung, um die es geht, liegt in einem Mehrfamilienhaus. Die Wohnungen dort sind alles Eigentumswohnungen die von einer Hausverwaltung vertreten werden. Die Besichtigung hat der Hausverwalter mit uns durchgeführt. Dabei war die Masse der Wände gelb gestrichen. Auf Nachfrage wurde uns gesagt der Nachmieter(also wir) möchte bitte streichen, weil ein weißen der Wände durch den Vormieter doppelte arbeit wäre, da ja jeder Mieter andere farbliche Gestaltungen vornehmen würde. Dummerweise haben wir dieses nicht im späteren Mietvertrag aufnehmen lassen. Die gesamte Wohnung wurde von uns in weiß umgestrichen und in jedem Raum eine Wand farblich gestaltet.
Nun zum eigentlichen Vorgang. Die Wohnung haben wir zum 01.02.14 fristgerecht gekündigt. Zu diesem Zeitpunkt wohnten wir 3 Jahre dort. Vom Vermieter haben wir bis jetzt noch immer keine Kündigungsbestätigung erhalten. Am 07.01.14 haben wir die Wohnungsübergabe vorzeitig mit dem Hausverwalter durchgeführt. Natürlich wurde die Wohnung nicht von uns gestrichen, sondern wir haben nur Schönheitsreparaturen duchgeführt. Der Hausverwalter konnte sich nicht an unsere Vereinbarung erinnern. Selbst als ich ihm noch einige gelbe Stellen, die nicht überstrichen wurden gezeigt habe. Im Protokoll gab es bis auf diese "Mängel" ansonsten keine Probleme. Den Sachverhalt warum die farbigen Wände von uns nicht weiß gestrichen wurden, habe ich dort auch aufnehmen lassen. Der Hausverwalter sagte uns dass er sich nochmal mit dem Vermieter besprechen müsste wie nun verblieben wird. 2 Wochen später erhielt ich eine Rechnung über 216€ für das Weißen der Wände durch eine Malerfirma ohne selbst die Aufforderung erhalten zu haben die Mängel selbst zu beseitigen, was ja ein leichtes gewesen wäre. Weiterhin habe ich durch Zufall erfahren das jetzt bereits Nachmieter in der von uns noch gemieteten Wohnung wohnen. Ich rief den Vermieter an und stellte ihn nur bezüglich der Malerrechnung zur Rede. Dieser würde sich nach Rücksprache mit dem Hausverwalter nochmal bei mir melden. Das ist natürlich nicht passiert. Auch das er ohne Einwilligung die Wohnung bereits weiter vermietet hat, wurde mir nicht gesagt.
Nun hab ich folgende Maßnahmen ergriffen.

1. Einfordern der Kündigungsbestätigung

2. Rückforderung der Warmmiete ab dem Zeitpunkt an dem die Malerfirma in der Wohnung war, bis Monatsende

3. Bestehen auf die vollständige Rückzahlung der Mietkaution.

4. Verzicht auf die Forderung über 216€ von der Malerfirma.

Berufen hab ich mich dabei auf:
Gerichtsurteil 8U 187/10 des Kammergerichtes Berlin vom 10.03.11, Artikelnummer 52335b

Der Vermieter hat natürlich nicht von seinen Forderungen abgelassen, den geforderten Betrag der Warmmiete nicht in voller Höhe zurückgezahlt, keine Kündigungsbestätigung geschickt und behält Teile der Mietkaution für die jährliche Nebenkostenabrechnung zurück.

Jetzt meine Frage. Macht der Rechtsweg für uns jetzt Sinn mit Aussicht auf Erfolg?

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-- Editiert Tiziano84 am 28.02.2014 14:32

-- Editiert Tiziano84 am 28.02.2014 14:32

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Sie können die Sache aussitzen. Der Vermieter kann die Kaution ohnehin 6 Monate einbehalten. Danach kann er einen
Teil zurück halten für die noch ausstehende Nebenkosten-
endabrechnung.
Will er Schönheitsreparaturen augeführt haben, muß er Sie innerhalb 6 Monaten verklagen. Danach ist seine Forderung
verjährt.
Aber- er durfte auch nicht selbst zum Pinsel greifen. Er hätte Sie vorher schriftlich auffordern müssen, mit Fristsetzung, die Schönheitsreparaturen auszuführen,
unter Androhung Sie mit den Kosten zu belasten.
Aber wie gesagt, es ist einfacher abzuwarten und auf
Rückzahlung der Kaution zu klagen.

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#2
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

quote:
Auf Nachfrage wurde uns gesagt der Nachmieter(also wir) möchte bitte streichen, weil ein weißen der Wände durch den Vormieter doppelte arbeit wäre, da ja jeder Mieter andere farbliche Gestaltungen vornehmen würde.


Echt putzig! Wieviel mag euer Vormieter wohl abgedrückt haben dafür, dass er nicht streichen brauchte!??
Und wenn ihr jetzt da gelbe Wände habt, dann sind die nichts weiter als gelb: weiße Wände können vom VM nicht gefordert werden. Die Frage ist, ob Ihr nach so kurzer Mietzeit überhaupt renovieren müsst!

quote:
1. Einfordern der Kündigungsbestätigung


Warum sollte er das tun? Im Zweifel müsst ihr nachweisen, dass ihm die Kündigung fristgerecht zugegangen ist.

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-- Editiert Pachlus am 28.02.2014 17:41

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#3
 Von 
Tiziano84
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke bis hierhin für die Antworten.

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#4
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

kommt darauf an, von was für einem Gelb wir reden.
Wie ist es eigentlich zu dem Mietverhältnis gekommen? Hat euch der Vormieter "gebracht", oder hattet ihr mit dem gar nichts zu tun?

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