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Streit vor EuGH um deutschen Kündigungsschutz - 1/1
AFP vom 31.03.2009   |   1972 Aufrufe   |   Rubrik: Nachrichten - Europarecht

Streit vor EuGH um deutschen Kündigungsschutz

Junge Frau rügt Diskriminierung wegen ihres Alters

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat am Dienstag darüber verhandelt, ob der Kündigungsschutz in Deutschland jüngere Arbeitnehmer diskriminiert. Die Klägerin macht geltend, sie werde von der Regelung unzulässig benachteiligt. Das Urteil wird zum Ende des Jahres erwartet. (Az: C-555/07)

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Nach dem Kündigungsschutzgesetz gilt für alle Arbeitnehmer eine Grund-Kündigungsfrist von vier Wochen. Nach zwei Jahren verlängert sich die Kündigungsfrist des Arbeitgebers und erreicht stufenweise nach zehn Beschäftigungsjahren vier Monate. Dabei werden Beschäftigungszeiten vor dem 25. Geburtstag allerdings nicht mitgerechnet.




Die heute 31-jährige Klägerin nahm im Juni 1996 als 18-Jährige ihre Arbeit bei einem Unternehmen in Essen auf. Im Dezember 2006 kündigte der Arbeitgeber entsprechend den gesetzlichen Fristen zum Monatsende des Januars 2007. Die Klägerin meint, wegen ihrer über zehnjährigen Beschäftigung habe eine Kündigungsfrist von vier Monaten zum Ende April 2007 gegolten. Dass ihre Beschäftigungsjahre vor dem 25. Geburtstag nicht mitzählen, sei eine unzulässige Diskriminierung wegen des Alters.

Auch das Landesarbeitsgericht Düsseldorf sah das so und legte den Streit daher dem EuGH vor. Dort bekam die Arbeitnehmerin nun auch Rückendeckung von der EU-Kommission. Dagegen meinte das beklagte Unternehmen, die Regelung sei gerechtfertigt: Sie verschaffe den Unternehmen dringend notwendige Flexibilität und erleichtere gleichzeitig jungen Menschen den Einstieg ins Erwerbsleben.

31. März 2009 - 14.43 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009



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