Streit ums Pflegegeld mit dem zuständigen Jugendam

23. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
Maddesen123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Streit ums Pflegegeld mit dem zuständigen Jugendam

Guten Tag,

wir wissen uns so langsam keinen Rat mehr und ich hoffe hier auf ein wenig Hilfe.
Meine Tochter (12 J.) wohnt seit ihrer Geburt bei meinen Eltern. Vor 4 Jahren bin ich aus der elterlichen Wohnung ausgezogen, meine Tochter verblieb bei meinen Eltern. Seit 4 Jahren arbeiten wir mit dem Jugendamt zusammen, es gab aber schon immer Probleme mit dem JA, da diese es wohl als besser (günstiger?) erachten, wenn meine Tochter bei mir wohnt und nicht bei meinen Eltern. Dieser Streit gipfelte nun im August beim Familiengericht, und dieses Entschied gegen das Jugendamt, das meine Tochter weiterhin bei meinen Eltern wohnt, allerdgins wird ein Erziehungsgutachen erstellt. Seit dem Gerichtstermin zahlt das Jugendamt aber nun kein Pflegegeld mehr für meine Tochter, mit der Begründung, dass das Jugendamt die Erziehungsfähigkeit meiner Eltern in Frage stellt. Wir können finanziell so nicht weiter machen, wir haben keine Reserven mehr und wir wissen uns auch keinen Rat mehr, wie wir noch gegen das JA vorgehen sollen. Hatte jemand schon mal einen ähnlichen Fall und/oder kann eventuell einen Rat geben?

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7 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Voraussetzung für Pflegegeld ist, dass es sich um eine autorisierte Pflegestelle handelt. Zwar haben auch Verwandte grundsätzlich die Möglichkeit, Pflegegeld zu bekommen. Allerdings muss eine Pflegestelle eingerichtet sein. Und wenn Zweifel an der Erziehungsfähigkeit bestehen, dann wird es schwer, das durchzusetzen. Auch muss eine "Schmalspurausbildung" erfolgen.

Ich frag mich allerdings, wo die Eltern des Kindes, also Du und der Vater in diesem Scenario sind. Primär schuldet Ihr den Unterhalt für das Kind, nicht der Staat. Außerdem, was ist mit der Unterhaltsvorschusskasse? Das aufgestockte Kindergeld?

wirdwerden

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#2
 Von 
Maddesen123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort!

Unterhaltsvorschuss hat meine Tochter bereits 72 Monate bezogen, damit ist es quasi aufgebraucht. Ich selber beziehe Bafög da ich mich in der Ausbdilung befinde. Zu dem KV besteht kein Kontakt, letzte Informationen die ich habe sind, dass er nicht arbeitet und somit auch kein Einkommen hat. Kindergeldzuschuss ist beantragt.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Sorry, ich hatte übersehen, dass die Tochter schon 12 Jahre alt ist.

Dann bliebe noch das Job-Center, wenn die Großeltern nicht genug Einkommen haben. Das wäre dann eine Bedarfsgemeinschaft.

wirdwerden

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#4
 Von 
Maddesen123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Kein Problem =)

Ans Jobcenter haben wir uns auch schon gewand, vorher schon bevor meine Eltern Pflegegeld zugesprochen bekommen haben. Die lehnten uns ab, da es ja eine Generation überspringen würde und meine Eltern soweit nicht Sorgeberechtigt sein. Das alleinige Sorgerecht liegt bei mir. Aber auch ich kann nichts für sie beantragen, weil sie ja nicht bei mir lebt.
Meine Eltern wollten nie das Sorgerecht für die Kleine haben.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

man müsste natürlich wissen, wieviel Geld den Eltern zur Verfügung steht. Und, Bedarfsgemeischaft hat nichts mit Familienrecht zu tun. Schriftlichen Antrag stellen, und abwarten, was passiert.

wirdwerden

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#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

quote:
Seit dem Gerichtstermin zahlt das Jugendamt aber nun kein Pflegegeld mehr für meine Tochter, mit der Begründung, dass das Jugendamt die Erziehungsfähigkeit meiner Eltern in Frage stellt.


Es besteht definitiv kein nachvollziehbarer oder logischer Zusammenhang zwischen der Zahlung von Pflegegeld und der Erziehungsfähigkeit Ihrer Eltern.

Wie wortwörtlich ist das begründet worden?
Da Gutachten ist erstellt worden?

Ihre Eltern haben die Einstellung des Pflegegelds schriftlich? Ein Fachanwalt für Familienrecht kann hier weiterhelfen. Wenn das Einkommen gering ist, gibt es Prozesskostenhilfe.



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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

@ altona: das Problem ist doch, dass wir hier keine offiziell eingerichtete Pflegestelle haben. Darum müssten sich die Großeltern bemühen. Und dann gibt es auch Pflegegeld.

ALG II gibt es dann, wenn die Bedarfsgemeinschaft (also Großeltern und Enkeltochter) weniger Geld zur Verfügung haben, als Ihnen nach dem SGB II zuteht. Dann kann für die Bedarfsgemeinschaft aufstockend ALG II beantragt werden.

Der Denkfehler ist doch, dass immer und ausnahmslos der Staat für den Unterhalt eines Kindes aufzukommen hat, wenn die zum Unterhalt verpflichteten nicht zahlen können oder wollen.

wirdwerden

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