Streit um Telefon-/Internetvertrag? FAQ vom Rechtsanwalt

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Telekom, eplus, vodafone, alice hansenet, fonic, 02 und wie sie alle heißen: große Werbeversprechen, keine Leistung? Dieser Artikel ist geschrieben für die Menschen, die sich diese Frage stellen. Aus meiner Praxis ist mir bekannt, dass die großen Telefongesellschaften ihre großen Werbeversprechen nicht immer halten. Mandanten klagen: Versprochene DSL – Geschwindigkeit wird nicht erreicht. Telefon geht gar nicht. Rechnung ist falsch. Internet geht gar nicht. Auslandsgespräche werden in Rechnung gestellt trotz Auslandsflatrate. …. In allen genannten Fällen habe ich Mandate bearbeitet, hier meine Rechtstipps.

1. Was kann ich tun, wenn die vertraglich vereinbarte DSL-Geschwindigkeit nicht zur Verfügung gestellt wird?

Wenn die bei Abschluss eines Telefonvertrages vertraglich vereinbarte DSL-Geschwindigkeit nicht erreicht wird, steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, da der Der Telefonanbieter die vereinbarte Leistung nicht erbracht hat. Dies hatten u.a. das Amtsgericht Fürth (Az. : 340 C 3088/08) sowie das AG Stadthagen (Az. : 40 C 167/10)  entschieden.

Vor einer solchen Kündigung schützen den Telefonanbieter auch nicht Klauseln wie etwa

„Sollte das Produkt xy mit der von mir gewünschten Bandbreite nicht zur Verfügung stehen, möchte ich das von mir ausgewählte Paket mit der maximal verfügbaren Bandbreite erhalten."

Eine solche Klausel ist nach Ansicht der Gerichte unwirksam, da sie den Telefonkunden unangemessen benachteiligen. Es könne dem Kunden nicht zugemutet werden, die vollen Gebühren für die erbrachten Leistungen zu zahlen, egal in welcher Höhe ihm die Leistung angeboten wird. Oder kurz gesagt: Wer für DSL 16000 bezahlt soll auch DSL 16000 bekommen.

2. Was kann ich tun, wenn mein Telefon / Internet nicht geht?

Wenn der Telefonanschluss regelmäßig gestört ist, stellt dies eine sogenannte Schlechtleistung des Telefonvertrages dar. Da der Telefonanbieter vertraglich verpflichtet ist, einen störungsfreien Telefonanschluss zu gewährleisten, hat der Kunde einen Anspruch gegen den Telefonanbieter, dass dieser die Störungen auf seine Kosten beseitigt. Der Kunde sollte dem Telefonanbieter diesbezüglich  eine angemessene Frist zur Störungsbeseitigung einräumen (ca. 10 – 14 Tage).

Wenn nach Ablauf der Frist die Leitung weiterhin gestört ist, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu. Die Kündigung sollte schriftlich und per Einschreiben erfolgen.

 3. Kann ich den Vertrag kündigen, wenn ich umziehe?

Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11.11.2010 (Az. : III ZR 57/10) steht dem Kunden kein Sonderkündigungsrecht zu, wenn er an einen Ort umzieht an dem noch keine DSL-fähigen Leistungen verlegt sind. Der Bundesgerichtshof hatte seine Entscheidung damit begründet, dass es nicht im Einflussbereich des Telefonanbieters liege, wenn der Kunde umzieht. Deshalb trage der Kunde das Risiko bei  Veränderung seiner persönlichen Verhältnisse. Im Ergebnis bedeutet dies, dass der Kunde bis zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit an den Vertrag gebunden ist.

4. Was gilt für Telefonverträge, die telefonisch abgeschlossen worden sind?

Es kommt immer wieder vor, dass Kunden von Telefonanbietern ungebetene Anrufe erhalten. Nach einiger Zeit erhalten die Kunden dann Post, in dem der Telefonanbieterwechsel bestätigt wird. Da der Kunde jedoch keinen Anbieterwechsel wollte, ist er nun gezwungen, selbst aktiv zu werden. Telefonische Vertragsabschlüsse stellen ein sogenanntes Fernabsatzgeschäft im Sinne des § 312b BGB dar. Bei Fernabsatzgeschäften steht dem Kunden ein zweiwöchiges Widerrufsrecht zu. Diese Frist beginnt mit dem Erhalt der Widerrufsbelehrung. Wenn der Kunde dagegen keine Widerrufsbelehrung erhält, ist es möglich, auch nach Ablauf der zweiwöchigen Frist den Vertrag zu widerrufen. Der Widerruf sollte aus Beweisgründen schriftlich per Einschreiben erfolgen.

5.Was kostet der Rechtsanwalt?

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, kann es gut sein, dass dieser Bereich versichert ist. Ansonsten hängen die Kosten sehr vom Streitwert ab. Fragen Sie nach. Sie erhalten auf Anfrage kostenfrei gern einen Kostenvoranschlag.