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AFP vom 3.9.2008   1553 Aufrufe    Leserwertung: 0,0 (0 User)
Rubrik: Nachrichten - Europarecht

Streit um Saarbrücker DocMorris-Apotheke vor EuGH

Saarland will Markt für Kapitalgesellschaften öffnen

Im Streit um den Einstieg von Apotheken-Ketten in den deutschen Arzneimittel-Markt hat die Bundesregierung am Mittwoch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) das deutsche Fremdbesitzverbot verteidigt. Danach dürfen Apotheker nur wenige Filialen betreiben, bundesweite Ketten sind unzulässig.




Der approbierte Apotheker stehe "mit seiner gesamten Persönlichkeit dafür ein, dass dem Versorgungsgedanken Rechnung getragen wird", sagte ein Vertreter der Bundesregierung in Luxemburg. Der Streit beschäftigt das Gericht, weil mehrere Verbände gegen die Zulassung einer Apotheke des niederländischen Versandhändlers Doc Morris in Saarbrücken geklagt hatten. (Az: C-171/07)

Das Saarland hatte dem zum Stuttgarter Pharmahändler Celesio gehörenden Versandhändler den Betrieb der Filialapotheke in Saarbrücken zum 1. Juli 2006 genehmigt. Unter Hinweis auf die europäische Niederlassungsfreiheit nahm das Land dabei einen Verstoß gegen deutsches Recht bewusst in Kauf. Gegen die Genehmigung haben die Apothekerkammer des Saarlandes, der Deutsche Apothekerverband und mehrere Einzelapotheken vor dem Verwaltungsgericht des Saarlandes geklagt, das wiederum den EuGH angerufen hat.

Das Saarland wie auch die EU-Kommission vertreten in dem Rechtsstreit die Auffassung, das Fremdbesitzverbot sei mit der europäischen Niederlassungsfreiheit nicht vereinbar. Deutschland verhindere so den Marktzutritt von Kapitalgesellschaften aus anderen EU-Ländern.

Doc-Morris-Chef Ralf Däinghaus zeigte sich nach Verhandlungsbeginn zuversichtlich. Er hoffe, dass "das Verfahren im Sinne der Verbraucher entschieden wird", erklärte Däinghaus. Er sei jedoch optimistisch, weil die Luxemburger Richter bereits bei der Frage der Zulässigkeit des Versandes von Medikamenten durch ausländischen Apotheken nach Deutschland "pro Europa" entschieden hätten. Mit der Apotheke habe Doc Morris bereits bewiesen, dass eine Apotheke im Besitz einer größeren Kette "mindestens so gut ist wie jede andere auch".

Neben Deutschland verteidigten auch mehrere andere Länder das Fremdbesitzverbot, darunter Frankreich, Österreich und das von der EU-Kommission verklagte Italien. Sie stützten sich vor allem auf die Hoheit der einzelnen EU-Staaten in der Gesundheitspolitik. Das verschärfte Gewinnstreben von Kapitalgesellschaften stehe einer neutralen und aufklärenden Beratung entgegen. "Eine Kapitalgesellschaft hat kein Gewissen", sagte der Vertreter Italiens. Das Saarland entgegnete, auch Angestellte seien der Apothekenverordnung verpflichtet. Mit einem Urteil des EuGH zum Fremdbesitzverbot wird Anfang kommenden Jahres gerechnet.

3. September 2008 - 16.46 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2008

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