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Streit um Jagdrecht in Rheinland-Pfalz geht in eine neue Runde

AFP VOM 13.7.2011 | Nachrichten - Allgemein | 1461 Aufrufe
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Jagdrecht, Rheinland-Pfalz

Menschenrechtsgericht prüft erneut Beschwerde eines Jagdgegners

Der Rechtsstreit zwischen einem Grundbesitzer und überzeugten Jagdgegner aus Rheinland-Pfalz und der Bundesrepublik geht in eine neue Runde: Wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Mittwoch in Straßburg mitteilte, wurde der Fall an die Große Kammer verwiesen. Deren 17 Richter sollen das erstinstanzliche Urteil vom Januar überprüfen. Damals hatte eine kleine Kammer die Beschwerde des Deutschen abgewiesen.

Der 55-Jährige wehrt sich seit Jahren dagegen, dass in seinen Wäldern gejagt wird. Er wirft Deutschland unter anderem Verstöße gegen die Grundrechte auf Gewissensfreiheit und auf Schutz des Eigentums vor. In Deutschland war er vergeblich bis vor das Bundesverfassungsgericht gezogen.

Das deutsche Jagdgesetz sieht vor, dass Grundbesitzer ihre Reviere entweder selbst bejagen oder die Jagd durch andere dulden müssen. Begründet wird diese Vorschrift damit, dass es notwendig sei, in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland den Wildbestand zu kontrollieren und effizient zu pflegen.

Dieses Ziel sei legitim, heißt es in dem erstinstanzlichen Urteil des Menschenrechtsgerichtshofs. Das öffentliche Interesse wiege schwerer als das Rechts des Mannes auf Gewissensfreiheit. Einen Termin für die Überprüfung dieser Entscheidung durch die Große Kammer gibt es noch nicht.

13.07.2011 - 13:01 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2011



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