Streit um Bereitschaftsdienst der Krankenhausärzte geht zum BAG
AFP VOM 14.2.2002 | Nachrichten - Aktuelle Prozesse | 2320 Aufrufe Mehr zum Thema:Bereitschaftsdienst, Arbeitszeit, Krankenhaus, Marburger
- Marburger Bund fordert 15.000 neue Stellen
Der Streit um die Bereitschaftsdienste deutscher Klinikärzte geht vor das Bundesarbeitsgericht (BAG). Der Geschäftsleiter des Hamburger Krankenhauses Rissen, Hansjörg Hermes, kündigte am Donnerstag Revision gegen ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom Vortag an, dem zufolge die Bereitschaftsdienste grundsätzlich als Arbeitszeit anzurechnen sind. Wenn das BAG der Vorinstanz folgt, müssten nach Ansicht des Klinikärzteverbandes Marburger Bund bundesweit 15.000 zusätzliche Ärzte eingestellt und das Klinikbudget um eine Milliarde Euro erhöht werden.
Während der umstrittenen Bereitschaftsdienste müssen die Ärzte sich in der Klinik aufhalten. Im Krankenhaus Rissen schließen sie sich an eine normale Arbeitsschicht von acht Stunden an und betragen dann nochmals elf beziehungsweise an Wochenenden sogar 16 Stunden. Nach deutschem Recht werden sie nur dann voll als Arbeitszeit gewertet, wenn die Ärzte während dieser Zeit mindestens zur Hälfte tatsächlich arbeiten mussten.
Das Landesarbeitsgericht folgte mit seiner Entscheidung vom Mittwoch nun einem entsprechenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg vom Oktober 2000. Die Krankenhäuser vertreten allerdings die Ansicht, dass diese zu einem Streit in Spanien ergangene EuGH-Entscheidung nicht auf Deutschland übertragbar ist. Zudem gebe es ohnehin bundesweit nur 8000 arbeitslose Ärzte, sagte der Sprecher der Hamburgischen Krankenhausgesellschaft, Fabian Peterson.
Dagegen begrüßte der Vorsitzende des Marburger Bundes, Frank Ulrich Montgomery, das Hamburger Urteil als "Sieg für die Ärzte". Die "Ausbeutung ärztlicher Arbeitskraft und die damit einhergehende Patientengefährdung durch Übermüdung" müssten endlich beendet werden, erklärte Montgomery am Donnerstag in Köln.
© AFP Agence France-Presse GmbH 2002


