Streit nach Zwangsversteigerung

13. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
jürgen77
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 7x hilfreich)
Streit nach Zwangsversteigerung

Deckung Rechtsschutzversicherung bei zivilrechtlichem Streit nach Zwangsversteigerung

Guten Tag,

liebe Gemeinde,ich bin leider nicht vom Fach, bin daher auf Hilfe bei dieser Geschichte angewiesen.

Kurz gefasst: der Ex-Eigentümer hat seine Wohnung im Rahmen der Zwangsversteigerung an mich vor 5 Monaten „verloren". Der Grundbucheintrag ist ebenfalls vor Monaten erfolgt. Mehrmalige Aufforderungen von mir zur Räumung und Abholung seiner privaten Sachen und Einrichtung vor mehr als 3 Monaten hat er ignoriert. Das Appartment ist letztendlich zwangsgeräumt worden. Nach mehr als 5 Monaten nach dem Zuschlag meldet sich sein Anwalt und fordert mich auf die Einrichtung und die privaten Sachen rauszugeben.

1. Habe zwar Rechtsschutzversicherung, bin aber unsicher ob ich die notwendigen „Bausteine" mitversichert habe. Reicht hier private Rechtsschutzversicherung für die Deckungszusage oder muss man auch Mietrecht / Immobilien Baustein auch haben?

2. Muss der Ex-Eigentümer für den entgangenen Gewinn / Mieteinnahmen haften?
3. Darf ich am den verwertbaren Sachen Pfandrecht ausüben?
4. Wie lang muss man die persönlichen Wertgegenstände und Unterlagen lagern und wann darf man diese entsorgen?
5. Für welche Kosten muss der Ex-Eigentümer aufkommen?
6. Kann man den entgangenen Gewinn und weitere Unkosten mit Einrichtung verrechnen?
7. Evtl. andere Anmerkungen zum Fall?
Vielen Dank an alle im Voraus, die hier mitwirken wollen.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

1) Fragst du am Besten deine Versicherung. Mit Mietrecht hat das aber erst mal nichts zu tun.
2) Schadensersatz auf jeden Fall. Wie man das dann berechnet, steht auf einem anderen Blatt. Für mich als Laien macht die Berechnung über entgangene Miete einen gewissen Sinn.
3) Ja. Auf diejenigen Sachen, die pfändbar sind. Dass er 2 Monate nach Zwangsräumung Möbel benötigt würde ich mal bezweifeln. Das Pfandrecht erstreckt sich definitiv nicht auf Dinge, die einen rein ideellen Wert haben oder auch persönliche Unterlagen. Das muss rausgegeben werden.
4) Hinsichtlich der Wertgegenstände würde ich dem Anwalt ankündigen, dass man diese gerne verwertet, damit die Schulden und der angerichtete Schaden beglichen werden. Die persönlichen Gegenstände wie gesagt herausgeben. Gab es denn etwas von Wert oder sind die Möbel von irgendeinem nennenswerten Wert?
5) Für die Räumungskosten, Gerichtskosten/ Gerichtsvollzieherkosten, ggf. deine Anwaltskosten (wenn einer involviert war). Und ggf. auch für die Zeitdauer zwischen vereinbarter Räumung und tatsächlicher Zwangsräumung.
6) wie gesagt: Nur soweit pfändbar. Bei Möbeln ist die Einordnung schwierig. Denn hier gilt es immer auch zu beachten, was für die persönliche Lebensführung zwingend notwendig ist.
7) Nur eine Frage: Es wurde damals mit einem Gerichtsvollzieher ein Inventar erstellt?


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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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