Streit mit ex

6. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
go411707-22
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Streit mit ex

Glas ins Gesicht geworfen

guten morgen

Person a war mit seinen Freunden auf einer Osterfeier.
Da begegnete Person a seiner ex Freundin die mit einem Streit auseinander gegangen sind vor zwei Monaten.
Person a geht Person b ex Freundin Den ganzen Abend aus dem Weg. Sogar als Person b den Person a ihr Bein gestellt hatte.
Nun ist Person a auf der Tanzfläche. Da seine Freunde an die Bar gegangen sind.
Person B kommt mit ihrer Freundin und leer ein Getränk über Person a .aus Reaktion Dreht sich Person a um und schubst Person B. Die dadurch ihren Mittelfinger Streckt. Da wollte Person a sein Getränk auch übers Gesicht von Perón b leeren und aus Versehen flog ihm das Glas aus der Hand.

Diese wurde ins Krankenhaus gebracht.
Und hat knapp zwanzig Stiche am Stirn

Nach Stunden kam die Polizei und stellten die Identität der Person a fest inkl Alkoholtest 0.06 Anzeige im Alkomat.
Dazu wurde Person a fotografiert um Täteridendität zu bestimmen.
Laut Person b sind ihre besste Freundinnen Zeugen zum Vorfall.

Nun was erwartet Person a
Wie soll er Vorgehen

Dankeschön im Voraus

Zu Person a 23 fester Arbeitsvertrag
Unbefristete Aufenthaltsgenehmigung

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Zitat:
Da wollte Person a sein Getränk auch übers Gesicht von Perón b leeren und aus Versehen flog ihm das Glas aus der Hand.

Diese wurde ins Krankenhaus gebracht.
Und hat knapp zwanzig Stiche am Stirn


Das klingt nicht sehr überzeugend. Von einem "versehentlich fallen gelassenen Glas" bekommt man keine Verletzung, die mit 20 Stichen genäht werden muss.

Die Mindeststrafe ist gemäß § 224 StGB eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten.

Gibt es Vorstrafen?

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#2
 Von 
go411707-22
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Keine Vorstrafen außer eine Jugendsünde fahrradklau die mit 15 Sozialstunden belassen wurde

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Dann wird es wohl bei einer Bewährungsstrafe bleiben. Was das Vorgehen anbelangt, sollte über ein Geständnis nachgedacht werden - das "versehentlich" geflogene Glas ist nicht sehr glaubwürdig.
Bei dauerhaften Narben im Gesicht des Opfers wird der Tatvorwurf schwere Körperverletzung heißen (anstatt gefährliche KV) - dann muß ein Anwalt beigeordnet werden, mit dem das weitere Vorgehen zu besprechen ist, denn in dem Fall könnte es eng werden bezüglich einer Bewährung.

-- Editiert von muemmel am 07.04.2015 12:14

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#4
 Von 
go411707-22
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Wäre es für a sinnvoll eine gegenanzeige zu machen um die Provokation von b zu unterzeichnen ?

Wie stehen die Chancen auf eine Bewährung da a Räue zeigt.

Welche Aussage wäre für ihn strafmildernd
Aus Reflex getroffen oder was?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
HighSensitive62
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 137x hilfreich)

Zitat:
Wäre es für a sinnvoll eine gegenanzeige zu machen um die Provokation von b zu unterzeichnen ?


Wozu, was wollen Sie denn da zur Anzeige bringen? "Die hat frech gekuckt, nachdem ich sie geschubst habe, da musste ich ihr leider den Kiefer brechen" - oder was? Spätestens seit Ihrer o.s. Frage würde ich Ihnen das "Versehen" keine Sekunde lang mehr abnehmen. Und Reue kann ich hier auch nirgends erkennen - sonst hätten Sie wohl gefragt, in welcher Form Sie sich am besten bei Ihrem Opfer entschuldigen sollten.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
go411707-22
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Person a kann seit Tagen nicht mehr schlafen und isst dazu auch kaum
Er hat Angst und beräeuht die tat
Da er nie so etwas angestellt hat. Es ist sein erstes Mal doch Freunde von a meinten dies halt......
Er möchte ja mit einem denkstoß aus dieser Geschichte gehen es reicht ihn seit Tagen nicht mehr schlafen zu können

Er beräeuht diese tat :(

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
HighSensitive62
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 137x hilfreich)

Zitat:
Person a kann seit Tagen nicht mehr schlafen und isst dazu auch kaum


Schiss vor den Konsequenzen des eigenen (Fehl-)Handelns wird hin & wieder gerne mit Reue verwechselt.

Zitat:
doch Freunde von a meinten dies halt.....


Suchen Sie sich andere Freunde.

Zitat:
Er möchte ja mit einem denkstoß aus dieser Geschichte gehen


Ihr Opfer kommt nicht so billig davon: 20 Stiche, das tut weh! Und ist möglicherweise ein "Andenken" für's ganze Leben.

Zitat:
Er beräeuht diese tat


Ich kann immer noch weit und breit keinen Gedanken daran erkennen, sich bei Ihrem Opfer in aller Form zu entschuldigen. Da kann von Reue keine Rede sein.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Natürlich bereut er die Tat. Denn ohne Tat wäre er jetzt nicht in den Schwierigkeiten.

Nur, da kommt ja nicht nur das Strafverfahren auf ihn zu. Die Krankenkasse wird sich an ihn wenden, wegen der Kosten, die Frau wegen Schmerzensgeld, eventuell der Arbeitgeber (sofern sie schafft) wegen Verdienstausfall. Ich würde schon mal eine größere Summe zurücklegen. Denn das wird unabhängig vom Strafverfahren richtig teuer.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Und aus solchen Titeln kann man mindestens 30 Jahre vollstrecken. Und eine Insolvenz befreit auch nicht von solchen Lasten.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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