Streit mit SNT Inkasso von E-Plus

5. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
Murmel22
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 13x hilfreich)
Streit mit SNT Inkasso von E-Plus

Hallo da draußen, ich streite mich zur Zeit mit der SNT Inkasso wegen einer Forderung von E-Plus rum. Soweit ich informiert bin, muss ich denen ihre Inkassokosten nicht zahlen, wenn der Gläubiger vorher selbst keine Vollstreckungsversuche unternommen hat, oder liege ich da völlig neben der Spur??? E-Plus hat lediglich gemahnt und dann sofort gekündigt und diese tolle Inkasso eingeschalten. Diese wollen jetzt neben Inkassogebühren, Porto, Mahngebühr auch ominöse Kontoführungsgebühren von mir, so dass aus einer Forderung von 83,- € (welche berechtigt sind) gleich mal über 178,- € wurden.
Ich streite mich jetzt mit denen über den §254 BGB (Schadensminderungspflicht) herum, weil E-Plus in meinen Augen keine Vollstreckungsversuche unternommen hat. Die gehen gar nicht drauf ein, wenn ich denen das auf´s Brot schmiere.
Eine andere Inkasso (bin durch Arbeitslosigkeit in Schulden gerutscht...) stellte mir rein die Kosten des Gläubigers in Rechnung, ohne irgendwelche dubiosen Gebühren. Was ist denn nun rechtens ?
Mir kommen langsam Zweifel ob ich überhaupt im Recht bin... ??? :(
Könntet Ihr mir irgendwie helfen ?
Vielen Dank im Voraus!!! :)

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"Humor ist, wenn man trotzdem lacht..."

Post vom Inkassobüro?

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249 Antworten
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#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Wo hast Du diese Idee her?

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"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Mit dem vorherigen Vollstreckungsversuch seitens e plus bist Du auf dem Holzweg !

Ich empfehle Dir folgende Handlungsweise :

Du zahlst den nicht strittigen Betrag an E plus
unter Angabe Deiner Kdnr.
Und das wars mehr machst DU nicht.

Auf die nun folgenden Baukastenmahnbriefe seitens der Inkassofirma reagierst Du nicht !!
Die Inkassofirma möchte natürlich die provision und wird deswegen 2 bis 3 briefe vom computer ausspucken und verschicken lassen.

Nach der 2 oder 3 Mahnung wird die Sache Seitens der INkasso ausgebucht.
Jedoch Spätestens nach MB (widerspruch ohne Begründung )

Meines Erachtens wird es keinesfalls zum Prozess kommen.
Die Gebühren 95 € bei 83 halten logischerweise einer Überprüfung nicht statt und sind von der Höhe her im Star Trek Universum anzusiedeln.

Die Inkassofirma müsste über einen vertragsanwalt das klageverfahren eröffnen
wobei hier nur RA kosten ODER inkassokosten
vom gericht anerkannt werden.
z.b OLG NL 1994,107,108
Wobei die Inkassokosten nochmals , bei der von Dir angegebenen Höhe, erheblich geschrumpft würden..
Die geschrumpfte Provision (50 bis 60) müsste dann mit dem Advokaten brüderlich geteilt werden.
Absurd das hier wg der gebühren geklagt wird
Und bei einem mündlichen verfahren müsste das inkasso einen sanwalt in deiner Stadt beauftragen .



Wichtig : Keine kopien oder kto auszüge an das inkasso.
Keine Kommunikation. N U L L !!!!


Bei der 2 Sache ist schon verwunderlich das hier keine gebühren berrechnet werden
Kommt selten vor - wäre eine ausnahme

Auch hier gilt : die berrechtigte nicht strittige Forderung DIREKT (!) auf das kto des Gläubigers....auch hier keinerlei Kommunikation mit dem inkassobüro

gruß
the hellion

-- Editiert von thehellion am 05.06.2005 20:42:56

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Murmel22
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 13x hilfreich)

An Mahnman:

Hallo, ich habe die Info´s von dieser Internetseite. Hatte in der Suchmaschine Inkasso eingetippt und bin daraufhin hier gelandet. Unter Forum Inkasso und unter Thema Tipp las ich dann, geschrieben von Nemo, diese ganzen Info´s. Wahrscheinlich habe ich hier wohl alles falsch verstanden wie´s aussieht???

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"Humor ist, wenn man trotzdem lacht..."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Murmel22
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 13x hilfreich)

An thehellion:

Hallo, danke für deine Tipps.
Die Inkasso will, dass ich die Zahlungen ausschließlich an die richte. Ich denke mal, dass die die Forderung von E-Plus abgekauft haben und somit jetzt im eigenen Interesse handeln. Soll ich dann trotzdem das Geld direkt an E+ schicken ?
2. Problem ist: ich kann das Geld erst am 15.06. zahlen, die haben mir aber Frist für die Zusendung der Ratenvereinbarung/
Schuldanerkenntnis bis 11.06. gesetzt. Natürlich unterschreibe ich das nicht, wäre ja mein Halsbruch.
Nützt es was, wenn ich denen nochmal einen IchzahleeureInkassokostennicht - Brief schreibe um Zeit zu schinden bis 15. ???
;)

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-- Editiert von Murmel22 am 06.06.2005 10:57:01

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Theoretisch könnte das IB am 12.6. einen Mahnbescheid beantragen.

Der Brief wäre da aohl eher kontraproduktiv.



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-- Editiert von Mahnman am 06.06.2005 13:23:16

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Das Inkassomahnbriefprogramm spuckt viele Baukastenmahnbriefe raus wenn der Tag lang ist.

Meiner Einschätzung nach ist die Forderung nicht "verkauft" sonder e plus hat das inkasso beauftrag die Forderung einzuziehen.
Im Übrigen muß , wenn die Forderung aufgekauft wurde die Abtretungsurkunde im Orginal vorgelegt werden.
Das Inkasso muß einen RA beauftragen den MB
zu beantragen , diesem widersprichst Du ohne Begründung ,und zwar in kompletter Höhe.
Ich glaube aber nicht das dies der nächste Schritt der inkassofirma ist.

Unterschreibe um Gotteswillen NICHT die Schuldanerkenntnis !!

Und schreibe keinerlei Briefe sowie email usw ans inkasso . Das ist wichtig.!!!

Du überweist wenn es nicht anders geht am 15.6 die Hauptschuld ohne inkkosten an e-plus.

Wichtig : Du solltest nicht Nervenflattern bei jedem Brief bekommen..für die Inkassofirma geht es immerhin um 95 € Provision.
Das ist , bedenke bitte , immerhin ein gut gefüllter Einkaufswagen.

Es ist für die Inkassofirma finanztechnisch uninteressant hier über einen advokaten Geld einzuklagen

Keine KOmmunikation mit INkassofirmen.
(Das müsste das 11 Gebot werden)

Übrigens : Durch Hinundherschicken von Briefen usw bestätigst Du nur indirekt den Erhalt von Briefen.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Vielleicht begegnen wir uns mal im Geschäftsleben.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
nanet
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 89x hilfreich)

Bei Verkauf der Forderung müsste der neue Besitzer die Abtretungsurkunde im Orginal vorlegen ( §§ 174 410 BGB )

Ich geh aber davon aus das nicht verkauft wurde.

@Mahnman : Hier wird doch lediglich dem Schuldner ein Tip gegeben wie er die Inkassokosten umgehen kann.

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#9
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

@mahnman
Ich hab den Wink mit dem Zaunpfahl verstanden.
könnte doch aber sein das wir schon mal geschäfte gemacht haben. Falls ja dann habe ich Deine Rechnung mit Sicherheit umgehend bezahlt. Wie ich es immer mache

Es kommt selten vor das ich es mal verschwitze ,und wenn ,wird meinerseits auch ohne groß mit den Zähnen zu knirschen die Mahngebühr bezahlt.

Ich bezweifele das Du tätsächlich darüber im Bilde bist wie es innerhalb einer Inkassofirma
zugeht.
Ich hege eine tiefe Abneigung gegenüber den
Verantwortlichen dieser Gesellschaften die sich mit äähm sogenannten Forderungsmanagment befassen und die Unwissenheit des Durchschnittsbürger auf
schäbige Weise ausnutzen .

Die Beiträge hier in diesem Forum sprechen diesbezüglich eine klare Sprache.

Für mich sind Inkassounternehmen ohne Ausnahme Hütchenspieler mit Krawatte.



2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Das ist eben Dein Denkfehler.
Wenn der Gläubihger einen Anwalt einschaltet, musst Du ihn auch bezahlen.
Ein Inkassobüro, dass unter Umständen günstiger ist, aber nicht.
NAtürlich gibt es einige Abzocker unter den IBs. Aber Du kannst nicht alle über einen Kamm scheren.
Ich bin gerade auf der Suche nach einem, dass kostengünstig Forderungsüberwachung für meine ausgeklagten Forderungen übernimmt. Mal sehen, was wird.

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2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Wenn der gläubiger einen Anwalt einschaltet und nachweisen kann das er mir die rechnung hat zukommen lassen bzw mich gemahnt hat dann kann er über einen anwalt seine forderung einklagen. Für den Fall das ich verliere dann habe ich die Anwaltskosten plus die Gerichtskosten zu bezahlen.#
Da stimme ich mit Dir überein !!

Es geht hier wie in den meisten Fällen doch mehr oder wenige ausschlieslich um die Provisionen der Inkassofirmen ! um nichts anderes.

Und diese werde aus bekannten Gründen nicht wegen Ihrer (Wunsch) Gebühren klagen.

Es gibt einige Abz..... unter den inkbüros ;)
Bei den Inkassobüros schere ich ALLE über einen Kamm.

Weil hier können die Unternehmen NUR überleben wenn Diese hart sind, anders gehts nicht.
Hier wird nur überlebt wenn getrickst wird#
Das liegt an der Natur der Sache : Je drohender und trickreicher die Briefe desto höher die Einnahme.
Ist doch logisch. Wird nicht getrickst und gedroht dann zahlt ja keiner. Da der normale Verbraucher sehr selten mit
Begriffen wie :"Gericht MB VB Inkasso usw" zu tun hat wird ängstlich und unwissend reagiert.

Und da wird halt nunmal auch der 80 jährigen säumigen OMA mit "Konsequenzen"
gedroht.
Bedenke : Manch schwache Natur kann angesichts der Drohbriefe nachts nicht mehr schlafen.

Mein Ziel ist es dem Fragesteller hier zu zeigen das in Sachen Gebühren die Inkassofirma wie ein General auftritt jedoch über keine Soldaten verfügt.

Die von Dir geschassten abgew..... Nichtzahlungswoller
lässt eine Inkassogebührenforderung kalt
Die Handwerksrechnungen an die öffentliche Hand werden regelmäsig Extrem (!) spät bezahlt . Warum setzt man hier denn kein Inkassounternehmen an ? Von mir aus mit doppelten und dreifachen adressermittlungsgebühren !

@Mahnman : verlass die dunkle Seite der Macht



-- Editiert von thehellion am 07.06.2005 09:07:41

-- Editiert von thehellion am 07.06.2005 09:15:58

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Murmel22
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 13x hilfreich)

@ the hellion

Endlich mal jemand, der sich für die schwachen, zahlungswilligen, aber dennoch teilweise zahlungsunfähigen einsetzt... Danke für deine Tipps !!! :) :) :)
Jetzt kann ich wieder halbwegs ruhig schlafen... ;)

Quatsch, Spaß beiseite, Ernst komm raus.

Die Tipps wende ich an, es gibt wie gesagt ein IB in Nürnberg, welches mir keine IB-Gebühren in Rechnung stellt, sondern lediglich die Mahnkosten der laufenden Hauptforderung. Ausnahmen bestätigen hier mal ausnahmsweise die Regel.

mahnman tut auch nur seine Arbeit. Hätte ja nicht gedacht, dass es gleich zu solch einer Kommunikation kommt. Kommt wirklich wie Gut gg Böse an... ;)

@mahnman

Wird schon seinen Grund haben, warum du solch ein Pseudonym gewählt hast... ;) ;) ;)

Trotzdem danke für eure Mühe. Bin das erste Mal überhaupt in einem Forum angemeldet und habe gleich beim ersten Mal positive Erfahrungen mit der Ressonanz gemacht. Gut, dass es hier Menschen gibt, die einem nicht nur zuhören, sondern auch helfen können.

Großes Lob an Alle !!!



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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Clara26
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 6x hilfreich)

hat mahnmann interesse an einem tip zum inkasso? dann gib mir mal deine mail-adresse. einige meiner forderungen sind auch im ü-verfahren!

-- Editiert von Clara26 am 07.06.2005 12:42:30

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

das Zitat mit der dunklen seite der macht bezog sich auf den neuen star wars film.
ich hab damit nicht gemeint das mahnman böse ist ...Vieleicht ist er sogar ein jedi ritter ;)

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
pampersrocker
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo zusammen,

ein Hinweis:

Die SNT Deutschland AG (Call Center Dienstleister) und E-Plus sind (über ihre Mütter) beides Töchter der hölländischen KPN. SNT hat vor 2(?) Jahre ca. als Call Center Dienstleister die Call Center von E-Plus übernommen. Vor einiger Zeit wurde dann die SNT Inkasso GmbH gegründet. Hängt also alles zusammen. Übrigens ist der CEO der SNT Deutschland AG, Dr. Stefan Knoll, Volljurist. Den Rest kann man sich denken :-))

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

@ mahnmann:

ich würde das überwachungsverfahren der creditreform empfehlen, wenns aussichtslos erscheint riskiert man erstmal gar nichts sondern bekommt halt im erfolgsfalle nur 50%.

1. im gegensatz zu mancher dahingestümperten inkassobude hat creditreform eine menge mehr möglichkeiten - zumal durch die ortsverbände auch ein ortsbezug gegeben ist der einfach mehr möglich macht. nichts ist schwieriger als ein schuldner der hunderte von kilometern weit weg wohnt - man hat keine einschätzung in was für einem gebiet er wohnt etc....
2. was man selber nicht hinbekommt ist vielen fällen nur noch zum ausbuchen gut. jeder euro den man noch reininvestiert verschwendet - jeder euro der noch wieder herauskommt ein glückstreffer - daher möglich die geringste risiko schien fahren.
3. die mit 50% doch sehr hohe erfolgsprovison motiviert.
4. creditreform gibt es schon ewig und wird es vermutlich auch noch lange geben - die wahrscheinlichkeit dass es andere firmen deutlich schneller dahinrafft und man am ende ein grosses problem mehr hat sinkt erheblich.

mangels wirklich guter scoring angebote in meinen augen für verloren geglaubte forderungen die einzig wirtschaftlich sinnvolle verfahrensweise.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Fragender??
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 34x hilfreich)

Hallo!
Habe auch grade Ärger mit der SNT, die Forderung von E+ teilt sich hier in zwei Beträge, einmal den angemahnten Rechnungsbetrag, zum anderen den Gesamtbetrag der restlichen Laufzeit und aktuellen Rechnung. Witzigerweise hatte ich zum Zeitpunkt, als ich von der SNT das Schreiben bekam, schon den angemahnten Betrag längst bezahlt, der Service hat mir auch bestätigt, dass das Geld bei denen vor der Erstellung des SNT-Briefs eingegangen war. Die SNT will weiterhin 120 € Inkassokosten...ich frag mich wirklich, wie die das berechnen...
Ich hab folgendes gemacht: hab mit SNT telefoniert, Sachlage geschildert, nette Mitarbeiterin meinte sie muss Rücksprache halten und ruft dann zurück. Geschah natürlich nicht. Hab den weiterhin geforderten Betrag von E+ (da mein Vertrag zum Monatsanfang eh ausgelaufen ist war das nicht grade viel, auch wenn ich darüber gerne eine Rechnung gehabt hätte...) direkt an E+ gezahlt, hab SNT aber per Einschreiben noch mitgeteilt, dass ich ihre Inkassokosten nicht anerkenne, da zum einen alle Rechnungen bezahlt sind, mir weiterhin jede Aufschlüsselung ihrer Kosten fehlen und dass ich auch kein Schriftstück über die Legitimation der SNT als neuer Gläubiger habe. Das ist jetzt ein paar Tage her und ich bin gespannt, ob da noch was kommt. War das in euren Augen richtig (weil man ja mit dem Inkasso gar nicht sprechen soll, hör ich aber jetzt auch zum ersten Mal) oder was hättet ihr anders gemacht?

Grüße
der Fragende?
der ja jetzt eigentlich ohne Schulden da steht, dem die Sache trotzdem nicht ganz geheuer ist...

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Du hast Dich absolut vorbildlich verhalten !
Würden die Meisten so reagieren dürfte so manche Inkasso buden bald nicht mehr geben.
Ein Bausteinbrief könnte aber trotzdem noch kommen !
gruß
thehellion

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Fragender??
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 34x hilfreich)

Danke für die Antwort, da bin ich ja ganz zufrieden :D

Wenn da noch was passiert sag ich Bescheid, manchmal wird ja sowas doch recht absurd...

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Fragender??
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 34x hilfreich)

Ratet mal, wer grade bei mir angerufen hat! Richtig, die SNT! Sie haben tatsächlich auf meinen Brief reagiert. Witzig find ich, dass die Dame sich erstmal entschuldigt hat, dass der Rückruf von denen nicht erfolgte, aber es wäre nichts vermerkt, dass so etwas erfolgen sollte. Da frag ich mich, wo die nun auf einmal meine Festnetznummer her hat...
Zum Sachverhalt: Ich soll auf einmal gut 140 € zahlen (120 € waren ja die Inkasso-Gebühren, was der Restbetrag jetzt soll weiß der Geier...), sie wird mir sowohl eine Kostenaufstellung sowie die Kopie der Abtretungsvollmacht zusenden. Danach wollte sie noch wissen, wann ich denn zu zahlen gedenke, damit sie das gleich vermerken kann, damit keine weiteren Mahnungen verschickt werden...
Ich hab dazu nur gesagt, dass ich mir ihre Aufstellung ansehen und das dann entscheiden werde...
Also ganz so einfach wird es wohl nicht, bin mal gespannt (leider nicht auf eine positive Art), was da kommt.

Grüße vom
Fragenden

2x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

ob die den brief abschicken mit der Vollmachts "kopie" und mit der auflistung der kosten ?
Hoffentlich kommt der brief auch bei Dir an ????

Hier zeigt sich der erste Schwächeanfall des Inkassos und die vorher so dominante Position bekommt erste Risse.

Man ist bereit Dir die Vollmacht zu schicken (..hoffentlich zahlt er dann unsere gebühren...)

Die Vollmacht gemäß §§ 174 ,410 BGB ist im orginal einzureichen - zusammen mit der rechnung ;)

Vollmacht hin Vollmacht her
eigentlich ist dies piepegal - Das inkassobüro beginnt sich langsam wie ein zahnloser löwe zu verhalten.

Man ruft an und bittet höflich - ansonsten wirds höhere kosten geben .- sehr verständnisvolle leute die sonst gar keune skrubel haben ?!
ja warum ziehen die das nicht einfach durch ?
anscheinend wurde hier aufgrund des schreibstils des vermeintlichen Zuspätzahlers erkannt bzw befürchtet das hier nur mit tricks bei Diesem der eine oder andere € aus der tasche zu ziehen ist ;)
Könnte es sein das sie eventuell nur hoffen
das der vermeintliche sünder nach Durchsicht der (hust) Gebührenauflistung hier zumindest einen Teilbetrag Ihrer provision zahlen ;)
(biite bitte - wir schicken auch die vollmacht zu und eine "seriöse" gebührenauflistung
Nehmen inkassofirmen denn wirklich so viel rücksicht und verzichten auf sonst auf weitere maßnahmen ?!

Wird hier diese Inkassofirma tatsächlich das ganze vor Gericht durchziehen ???

wird die inkassofirma tatsächlich einen anwalt zu Dir an den Wohnortschicken bzw einen advokaten in deiner stadt beauftragen

p.s erstattungsfähig sind hier i.d.r nur RA gebühren - nicht die inkassogebühren.

Wenn Du dich nicht meldest nachdem der Brief mit den Vollmachten dann "hoffentlich" bei Dir angekommen ist
glaube ich der nächste schritt dürfte ein Baukastenmahnbrief eines hausadvokaten sein (allerallerletzte möglichkeit) oder man bietet von sich an auf die Hälfte der Prov zu verzichten.
ich persönlich würde darauf nicht eingehen.

Ich würde evtl. eine E mail an die inkasso schreiben mit dem Hinweis : ich dementiere hiermit im Zahlungsverzug gewesen zu sein . Punkt .
Kopien sowie kto kopien die man dann möglweise von Dir anfordern wird natürlich nicht zuschicken ;)
gruß
thehellion

-- Editiert von thehellion am 19.07.2005 23:05:50

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Fragender??
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 34x hilfreich)

Hab grade den Briefkasten geleert und was ich da rausgeholt hab ist einfach lächerlich. Also, Brief von SNT beinhaltet: die Kopie einer Abtretungserklärung von EPlus, die jedoch als Forderungsbetrag eine völlig falsche Summe enthält, unterzeichnet und gestempelt mit dem Datum vom 29. Juni. Desweiteren ein völlig unübersichtlicher Kontoauszug, der sich in etwa so liest, dass die Inkassokosten (die sogar aufgeschlüüselt sind in Mahnkosten, Telekommunikationskosten, Kontogebühr etc.) plus Zins und Zins und Zinseszins noch schuldig sind, für jeden weiteren Tag kommen 2 Cent dazu...ach ja, und klein gedruckt unten "Irrtum vorbehalten"...

Es sind jedoch zwei Punkte in diesem Auszug, aus denen ich nicht schlau werde. Zum einen, was bedeutet "Erhöhung der RHF", dies ist mit 40 € deklariert und gilt als schon bezahlt. Ich hatte ja den Gesamtbetrag für die restliche Vertragslaufzeit bezahlt. Allerdings ist hier am 14. Juli noch ein neuer Punkt "Rechnung vom 30.6.", eingestellt mit 23,17 € (häh?). Steige da echt nicht durch...

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Fragender??
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 34x hilfreich)

Ach ja, noch was, die haben die Zinsen berechnet vom Tag der Rechnungszustellung an. Dürfen die das? Genauso werden mir hier bei dieser ominösen Rechnung vom 14. Juli auch schon Zinsen angerechnet...

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Fragender??
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 34x hilfreich)

Und nochmal was: diese ominöse Rechnung vom 14.Juli hab ich natürlich nicht. Ich kann bei Eplus meine Rechnungen online abrufen, oder besser konnte, mein Login funktioniert nicht mehr, diese Rechnung, was immer sie genau beinhaltet, wurde mir also nicht zugestellt...

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
nanet
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 89x hilfreich)

der versuch durch vermeintlich komplizierte
Rechnungsgestaltung zu beängstigen.


Falls es zum Mahnbescheid kommt , dann widerspreche diesem begründungslos und komplett.

die rechnung 23,17 ist die normale rechnung für den betreffenden monat ?

Im übrigen bin ich auch der Meinung das hier
seitens der inkassofirma zurückgerudert wird.man muß zwischen den zeilen lesen.

teile eplus (ohne den erhalt des inkbriefes zu bestätigen bzw darauf einzugehen )mit das um die rechnung des letten monates per post bittest da der log in nicht mehr funktioniert

Ich würde auf diesen brief des inkassos nicht mehr reagieren

2x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Fragender??
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 34x hilfreich)

Die aktuelle Rechnung kanns eigentlich ja nicht sein, weil der geforderte und bezahlte Betrag ja alle Kosten bis Vertrgsende beinhalten sollte. Wäre auch in etwa hingekommen, aber statt dessen taucht jetzt halt dieser Punkt "Erhöhung der RHF" mit 40 € auf und dann halt diese Rechnung. Wenn ich wüßte was RHF bedeutet wäre ich vielleicht schlauer...

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Ivan0
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

So ein mist... habe auch stree mit E+ mit Real inkasso... Inkasso hat doch tatsächlich eine Betrag verlangt der mir verdächtig vorkommt, nach allem rechnen mit mahnungsgebür käme Komplette offene Rechnung auf gut 230€ und INKASSO verlangt doch glatt vonmir 340€, habe mich dann mit Eplus in verbindung gesetzt und die Lage besprochen das die Rechnung nicht stimmen kann, und ich den noch offenen Betrag an Eplus zahlen werde, da haben die mir gesagt das, das nicht mehr geht weil sie alles dem INKASSO Büro übergeben haben
habe mehrere mahnungen bekommen und Drohungen, diese Drohungen lassen mich eigentlich immer Kalt, aber an wen sollte ich mich wenden ? Eplus meinte ja das ich mich in zukunft jetz an das Inkaso Büro wenden soll. habe warscheinlich fehler gemacht, aber habe einfach unterschrieben, kann sein das die vielleicht am ende deswegen noch vielmehr kassieren können bei mir. und ich ja bis heute nix gezahlt habe, habe monatliche ratenzahlung vereinbart, werde aber bald den vollen betrag zahlen. was sollte ich sonst machen ? einfach ignorieren ? so oderso muss ich ja bezahlen und Eplus hat ja gesagt ich solle mich zukunft nur an Inkaso wenden weil sie es übergeben haben.

Danke fürs lesen unf erhoffe antwort
Danke
gruss Ivan

2x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Fragender??
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 34x hilfreich)

Krieg grade eine E-Mail, wo mir mitgeteilt wird, dass meine neue E+-Rechnung online ist, aber mein Login funzt ja nicht mehr...

Hab E+ jetzt eine E-Mail geschrieben, Problem geschildert und geschrieben, dass ich davon ausgegangen bin, dass die Rechnungsbeträge für Juni und Juli in meiner letzten Zahlung enthalten waren. Gefragt, was ich denn mit den ca. 50 € Überschuss in meiner Zahlung denn nun bezahlt hab. Responder darauf sagt, dass E+ grade überlastet ist und das Beantworten einige Tage dauern wird...

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

@ivan
meine persönliche empfehlung :
Überweise die 230 unter angabe der rechnungsnummer ans inkasso.
gleichzeitig fax UND email an real inkasso das gerade überwiesene summe nur für die offene position zur verwenden ist.
Teile mit das die Inkassokosten Deinerseits nicht beglichen werden und über deren Vertragsanwälte einzuklagen sind !
Verlange gleichzeitig die Vollmacht nach §§ 174 410 BGB im orginal zusammen mit der Rechnung .
Abwarten und Kommunikation (mit dem inkasso)einstellen !!
achso :
kopien und sendungsprotokoll aufheben
zusätzlich könntest Du dies auch per einwurfeinschreiben noch machen (kostet glaub ich 2,50 €)


gruß
thehellion

2x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

@ivan
Nachtrag zu meinem posting .

wurde mit dem inkasso ein ratenvertrag
abgeschlossen den Du bereits unterschrieben hast ???
thehellion

1x Hilfreiche Antwort

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