Streichen mit silikat Farbe

8. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Connie1970
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Streichen mit silikat Farbe

Hallo habe Kündigung wegen Eigenbedarf bekommen, jetzt verlangt mein Vermieter das ich mit Silikat Farbe die Wohnung streiche, im Vertrag steht nur das ich bei auszug streichen muss, es war vorher nie die Rede von dieser teuren Silikat Farbe.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.

Zitat (von Connie1970):
etzt verlangt mein Vermieter das ich mit Silikat Farbe die Wohnung streiche,


Dann frag ihn warum.

Zitat (von Connie1970):
im Vertrag steht nur das ich bei auszug streichen muss,


Was steht da wortwörtlich drin?



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Echte Silikatfarbe darf nur vom Fachbetrieb verarbeitet werden, wahrscheinlich ist die "unechte" Silikatfarbe gemeint. Die hat zwar durchaus ihre Vorteile, aber m.E. darf der Vermieter dem Mieter die Farbart nicht vorschreiben, wenn auch anders ein sachgerechter Anstrich möglich ist.

Wie war denn bisher gestrichen?
Sind die Wände/Decken tapeziert+gestrichen oder mit Putzoberfläche+gestrichen?
War die Wohnung mit besonderen Eigenschaften vermietet? (z.B. Allergikergerecht? mit Schadstoffarmer/Baubiologischer Austattung? - da wäre ein Anstrich mit normaler Dispersionsfarbe nicht sachgerecht bzw. würde die besonderen Eigenschaften zerstören)
Aber Kalkwandfarbe hat ebenso gute Eigenschaften und ist bedeutend günstiger bzw. kaum teurer als gute Dispersionswandfarbe.

Silikatfarbe 10L ~70Eur <> Kalkwandfarbe 10L ~46Eur
https://www.gesundwerk.de/de/biofa-silikatfarbe-solimin-3051-weiss-10-liter-online-guenstig-kaufen-bei-gesundwerk-de
https://www.kreidezeitshop.de/kreidezeit-naturfarben-sumpfkalkfarbe?number=K888.2

Möglicherweise ist auch die mietvertragliche Vereinbarung zum Streichen bei Auszug komplett unwirksam - d.h. du wärst dann gar nicht zum Streichen verpflichtet.
Um das zu prüfen müsstest du den Mietvertrag einscannen, bei einem Uploaddienst hochladen und den Link hier einstellen - und es käme darauf an, wie diese Vereinbarung zustandekam ("formularvertraglich" ?)

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#3
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von Lolle):
Echte Silikatfarbe darf nur vom Fachbetrieb verarbeitet werden


Du meinst "sollte" und nicht "darf", oder?

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47648 Beiträge, 16842x hilfreich)

Wenn im Mietvertrag steht, dass bei Auszug gestrichen werden muss, dann ist das in fast allen Fällen unwirksam. Wahrscheinlich musst Du also gar nicht streichen.

Um das wirklich beurteilen zu können, ist jedoch der genaue Wortlaut der Klausel im Mietvertrag erforderlich.

0x Hilfreiche Antwort

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