Hallo zusammen.
Wir haben nach 3 Jahren den Mietvertrag
gekündigt.
Beim Einzug war ausgemacht das wir jetzt streichen und renovieren nach unseren wünschen.( Vormieter waren 13 Jahren in dieser Wohnung. ) sah dementsprechend aus.
Und dafür beim Auszug nichts machen müssen.
Jetzt haben wir gekündigt und der Vermieter findet alles möglich das er zu bemängeln hat dabei hat sich in der Wohnung nix verändert in den 3 Jahren. Wenn dann verschönert.
Die Garage haben wir auch gestrichen in rot und der Vermieter verlangt das wir die Garage wieder weiß streichen.
Im Mietvertrag der Wohnung steht nichts über streichen oder sonstige Dinge drin was genau sind wir verpflichtet zu streichen oder renovieren und was sind Abnutzung?
Da die Türrahmen zb auch teilweise beschädigt sind aber wir dafür nichts können.
Das Haus ist 40 Jahre alt und der Eigentümer hat nie Geld rein gesteckt.
Streichen der Wohnung und Garage bei Auszug
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
ZitatIm Mietvertrag der Wohnung steht nichts über streichen oder sonstige Dinge drin :
Sicher? Ein Mietvertrag ohne Schönheitsreparaturenklausel wäre extremst ungewöhnlich.
Das kann hier aber fast egal sein. Wenn ihr die unrenovierte Übergabe beweisen könnt, dann würden normale Schönheitsreparaturenklauseln eh nicht gelten (siehe z.B. http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/bgh-mieter-muessen-nur-renoviert-uebergebene-wohnungen-renovieren-a-1024239.html). Bleibt die Frage, ob eure Farben oder die anderen Dinge als Schäden zählen.
Wenn die Wohnung an euch frisch renoviert und in gedeckten Farben übergeben wurde, dann sind ungewöhnliche Farben als Schäden anzusehen (so hats der BGH entschieden). Solche Schäden müsstet ihr beseitigen. War die Wohnung bei Übergabe an euch schon bunt oder unrenoviert, dann gibt es meines Wissens nach noch kein Urteil. Die Rechtslage ist in dem Fall also offen.
Im Übrigen muss der Vermieter beweisen, dass ihr eine Beschädigung durch sogenannten unsachgemäßen Gebrauch zu verantworten habt. Typischerweise funktioniert das nur dann, wenn er ein Übergabeprotokoll vom Einzug hat, in dem ein Schaden nicht auftaucht.
Zitatauch gestrichen in rot :
Die Farbe ist zwar nicht ungewöhnlich, aber erfüllt das Kriterium "gedeckt" eher nicht.
ZitatDa die Türrahmen zb auch teilweise beschädigt sind aber wir dafür nichts können. :
Das könnte man wie genau beweisen?
Zitatund was sind Abnutzung? :
Da müsste im Bedarfsfall jeder Schaden einzeln begutachtet werden.
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ZitatDie Garage haben wir auch gestrichen in rot :
Rot ist keine Farbe die dem "allgemeinen" Farbgeschmack entspricht. Der VM kann nicht verlangen das sie weiß gestrichen wird, aber eine neutrale/gedeckte Farbe kann er verlangen.
Habt Ihr die Wohnung auch so bunt angemalt?
ZitatIm Mietvertrag der Wohnung steht nichts über streichen oder sonstige Dinge drin :
Kann ich mir nicht vorstellen. Auch nichts über Schönheitsreparaturen?
ZitatRot ist keine Farbe die dem "allgemeinen" Farbgeschmack entspricht. Der VM kann nicht verlangen das sie weiß gestrichen wird, aber eine neutrale/gedeckte Farbe kann er verlangen. :
Grummel. Verlangen kann der Vermieter viel, durchsetzen ist eine ganz andere Frage. Das BGH Urteil zu den ausgefallenen Farben (BGH, 06.11.2013 - VIII ZR 416/12 ) befasste sich nur mit einer Wohnung, welche frisch renoviert und in neutralen Farben an den Mieter übergeben worden war. Der Mieter hatte die Wohnung in ungewöhnlichen Farben gestrichen und nach 2,5 Jahren den Mietvertrag gekündigt. In dem Fall stellten ungewöhnliche Farben bei Auszug des Mieters einen Schaden da. Das Urteil lässt sich meiner Meinung nach aber nicht ohne weiteres auf längere Mietdauern und unrenovierte oder nicht neutrale Übergabe an den Mieter anwenden.
Hier wurde die Wohnung offenbar unrenoviert an den Mieter übergeben und damit ist das BGH-Urteil nicht direkt anwendbar. Man muss sich im Detail anschauen, ob die Wohnung bei Auszug im Vergleich zum Zustand bei Einzug durch die Farbe überhaupt "beschädigt" wurde. War sie bei Einzug komplett renovierungsbedürftig, so ist es kein Schaden, wenn sie bei Auszug immernoch renovierungsbedürftig ist. Dann kann man höchstens noch darüber diskutieren, ob durch die Farbe der Renovierungsaufwand größer geworden ist.
Unklar ist mir, warum man eine Garage rot streicht und ob das etwas ändert. Da wird man sich die Garage halt anschauen müssen um festzustellen, ob die in dem Zustand schlechter vermietbar ist als in dem Zustand, in dem sie damals an den Mieter übergeben wurde.
ZitatUnklar ist mir, warum man eine Garage rot streicht und ob das etwas ändert. :
Eine rote Garage ist wohl immer eine Verschlechterung,
zum einen wird das Licht beim Einfahren mehr absorbiert, was damit den Gebrauch bei Nacht auf jeden Fall verschlechtert.
In der Wohnung ist rot eines der schlimmsten Farben beim Übermalen, mit einem Anstrich wird es nicht getan sein, einen neutralen Farbton zu erhalten.
Sog starre Fristen sind unwirksam bei der Schönheitsreparatur.
Anders sieht es aber wohl bei der Garage aus, dass könnte zu Problemen führen und bei Auszug muss der Zugang zurückgegeben werden, den ihr damals vorgefunden habt
Ansonsten gilt die normale Abnutzung wohl als abgegolten, weil ihr dafür ja Miete zahlt
Guten abend....
Danke erstmal für eure antworten.
Wir haben einen teil der Garage rot gestrichen weil uns die Farbe gut gefallen hat und die Garage vorher zwar weiß war aber sowas von verdreckt... Leider gibt es dafür keine beweis Fotos.
Wir haben die Garage als Fitnessraum genutzt.
Naja in der Wohnung selber haben wir hauptsächlich alles weiß gehalten aber da ist es ja wie gesagt dem Vermieter egal wie es aussieht.
Schönheitsreparaturen Klausel steht im Vertrag mit aber es ist nicht angekreuzt wer jetzt übernehmen muss Mieter oder Vermieter.
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