Straße mit markierten Parkplätzen, parken vor eigenen Garage (natürlich ohne Markierung)

7. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
q1221q
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Straße mit markierten Parkplätzen, parken vor eigenen Garage (natürlich ohne Markierung)

Guten Morgen,

mich beschäftigt zur Zeit ein leidiges Thema.
Ich wohne in einem kleinen Ort (ca. 2.000 Einwohner) und lebe auch schon lange in dem selben Haus (Eigentum).

Nun möchte die Stadtverwaltung dort Parkplätze einzeichnen und damit alle anderen Parkgelegenheiten verbieten.
Die Straße selbst ist wenig bis gar nicht befahren (weniger als 20 Autos am Tag), wodurch das Unterfangen ohnehin fragwürdig erscheint...
Ungeachtet dessen, ist der Fall für mich sepziell, da ich meinen aktuellen Parkplatz (vor der Garage auf der Straße) nicht verlieren möchte.

Randnotiz: Die Garage ist mit meinem Auto nicht befahrbar, sonst würde sich das Thema damit erledigen.

Die eingezeichneten Parkplätze sind heute schon markiert (rote Eckpunkte) und daher habe ich das folgende Bild erstellt.
Rot = Grundstücke / Häuser
Grau = Einfahrten (1x die besagte Garage)
Rechteck Schwarz = hier sollen die Parkplätze entstehen
Oval Blau = mein bisheriger Parkplatz

Bild vergrößern:
https://picload.org/image/rplrgrrl/parksituation.jpg

Bild direkt



Nun ist die Straße wenig befahren, die Parkplätze sind jedoch zur besseren Aufteilung gedacht und sollen eine "Ausweichmöglichkeit" bieten bei Gegenverkehr.
Darum gibt es keinen eingezeichneten Platz zwischen der Garage und der Nachbareinfahrt.
Man erkennt es auf dem Bild schlecht, aber dort würden 2 weitere Fahrzeuge problemlos parken können, bzw so ist es auch aktuell.

Nun stellt sich mit die Frage:
Da mein Parkplatz (Garage) direkt hinter einem - in Zukunft erlaubten - Parkplatz ist und auch hinter mir noch 2-3 große Lücken zum ausweichen existieren, darf ich dort weiterhin parken?

Wie ist hier die Rechtslage?
Ich bedanke mich für jeden Rat, Tipps oder nützliche Links!



-- Editier von q1221q am 07.07.2017 09:38

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von q1221q):
Ungeachtet dessen, ist der Fall für mich sepziell, da ich meinen aktuellen Parkplatz (vor der Garage auf der Straße) nicht verlieren möchte.


Wo ist denn jetzt das Problem, Ihren Wagen um 1 Wagenlänge nach vorne, in den dann gekennzeichneten Bereich, zu versetzen?
Wenn dort den ganzen Tag eh kaum ein Fahrzeug vorbeifährt, werden die Parkplätze ja wohl nicht so begehrt sein, wie in der Kölner Innenstadt.

Zitat (von q1221q):
....darf ich dort weiterhin parken?


Je nach Beschilderung voraussichtlich nicht.

-- Editiert von spatenklopper am 07.07.2017 10:09

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Zitat:
Da mein Parkplatz (Garage) direkt hinter einem - in Zukunft erlaubten - Parkplatz ist und auch hinter mir noch 2-3 große Lücken zum ausweichen existieren, darf ich dort weiterhin parken?


So lange es nicht verboten wird, darfst du dort auch weiterhin parken. Alleine das Anbringen von Parkplatz-Markierungen sorgt nicht dafür, dass Parken außerhalb der Markierungen unzulässig wird.

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#3
 Von 
q1221q
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
"Wo ist denn jetzt das Problem, Ihren Wagen um 1 Wagenlänge nach vorne, in den dann gekennzeichneten Bereich, zu versetzen?"

Die Straße hat dennoch einige Anwohner, daher wird der Platz oft belegt sein.

Zitat:
"So lange es nicht verboten wird, darfst du dort auch weiterhin parken. Alleine das Anbringen von Parkplatz-Markierungen sorgt nicht dafür, dass Parken außerhalb der Markierungen unzulässig wird."

Aber wenn eine derartiges Verbot durch Beschilderung angebracht wird, gibt es dann eine Chance das es wegen der Position meines Garagenplatzes dennoch für mich erlaubt ist?

Ich blockiere ja weder die Straße von der Breite, noch verhindere ich ein Ausweichen vom Verkehr.

-- Editiert von q1221q am 07.07.2017 10:49

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#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Aber wenn eine derartiges Verbot durch Beschilderung angebracht wird, gibt es dann eine Chance das es wegen der Position meines Garagenplatzes dennoch für mich erlaubt ist?
Kurtz und knapp nein.

Zitat:
Randnotiz: Die Garage ist mit meinem Auto nicht befahrbar, sonst würde sich das Thema damit erledigen.
Wieso eigentlich nicht? Jeh nachdem wieso, würde ich das nicht all zu gross erwähnen, sonst könnte es da noch Probleme geben...



0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Nach etwas Überlegung ist mir was aufgefallen.

Du parkst vor deiner Einfahrt, ist in diesem Bereich der Bordstein abgesenkt?
Dann darfst Du da nämlich bereits heute nicht stehen.

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#6
 Von 
q1221q
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Du parkst vor deiner Einfahrt, ist in diesem Bereich der Bordstein abgesenkt?
Dann darfst Du da nämlich bereits heute nicht stehen.

Nein, ist nicht abgesenkt.

Zitat:
Wieso eigentlich nicht? Jeh nachdem wieso, würde ich das nicht all zu gross erwähnen, sonst könnte es da noch Probleme geben...

Mit einem Golf 3 ging es damals, jedoch hatte auch dieser den Bordstein ganz leicht "gestreift" ... mit jedem etwas längeren Wagen ist es einfach nicht gesund für das Auto.

Zitat:
Kurtz und knapp nein.

Obwohl es keine Einschränkung für den Verkehr gibt?
Gibt es hier möglichkeiten eine Erlaubnis bei der Stadt einzuholen?


Kennt Jemand ähnliche Fälle?
Gab es vielleicht sogar einen Rechtsstreit?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von q1221q):
Mit einem Golf 3 ging es damals, jedoch hatte auch dieser den Bordstein ganz leicht "gestreift" ... mit jedem etwas längeren Wagen ist es einfach nicht gesund für das Auto.
Zitat:


Man kann auch den Bordstein dort absenken lassen, kostet allerdings was, dafür kann man seine Garage wieder uneingeschränkt nutzen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Dass der Bordstein vor der Garageneinfahrt nicht abgesenkt sein soll, wundert mich jetzt, aber das nehme ich jetzt mal so hin.

Dann gilt die Antwort #2 von fm89

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Wieso eigentlich nicht? Jeh nachdem wieso, würde ich das nicht all zu gross erwähnen, sonst könnte es da noch Probleme geben.


Ein Erklärungsversuch losgelöst von diesem Fall:

Meine Garage (Eigentum) wurde 1965 zusammen mit dem Haus entsprechend der damals gültigen Vorschriften gebaut. In der Länge gibt es kein Problem, aber in der Breite, da die aktuellen Autos deutlich breiter sind als damals.

Mit einem Chrysler M300 und den dicken Türen wäre mir ein Spalt von 2 cm geblieben, bei einem x90 von Volvo sind es grade mal 15 cm.
Der erste Weg bei einem Neukauf eines Autos ist also die Probefahrt in die Garage und der Versuch aussteigen zu können.

Angesichts der sehr angespannten Parksituation bei uns hat das Ordnungsamt bereits Gespräche mit den garageneigentümern hinsichtlich deren Nutzungsverhalten geführt, konnte aber - da Du Probleme ansprichst - aufgrund der Fakten nichts erreichen im Sinne von Durchsetzen.

Berry

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