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Straßburger Urteil: Satellitenfahndung in Deutschland ist rechtens

AFP VOM 2.9.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 809 Aufrufe
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Terror, Satellitenfahndung

Richter weisen Klage eines Linksextremisten ab

Die Überwachung von Terrorverdächtigen in Deutschland mit dem Satellitenortungssystem GPS ist nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte rechtmäßig. Die Straßburger Richter wiesen damit am Donnerstag die Klage des früheren Linksextremisten Bernhard Uzun ab und bestätigten eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2005. Uzun sah in seiner Beobachtung mit GPS in den 90er Jahren eine Verletzung des Rechts auf Privatleben, das in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschrieben ist.

Das Menschenrechtsgericht wies in seinem Urteil darauf hin, dass mit der Überwachung weitere Bombenanschläge verhindert werden sollten. "Sie diente damit dem Interesse der nationalen und öffentlichen Sicherheit, der Vorbeugung von Verbrechen und dem Schutz der Rechte der Opfer." Die Satellitenüberwachung sei erst angeordnet worden, nachdem sich andere Methoden als wirkungslos erwiesen hätten. Außerdem sei Uzun nur drei Monate lang beobachtet worden.

Gegen Uzun war wegen des Verdachts auf Beteiligung an mehreren Sprengstoffanschlägen ermittelt worden, für welche die Antiimperialistische Zelle (AIZ) die Verantwortung übernahm. Die AIZ sah sich selbst als Nachfolgerin der Rote Armee Fraktion (RAF). Die GPS-Beobachtung von Uzun und einem Komplizen führte im Februar 1996 zur Festnahme der beiden. Uzun wurde 1999 wegen gemeinschaftlichen Mordversuchs zu 13 Jahren Haft verurteilt.

2. September 2010 - 15.04 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


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