>Strafzettel bei Parken auf Sperrfläche - Schnee
Das was Andreas meinte ist die Halterhaftung. Kann der Fahrer innerhalb der Verjährungsfrist nicht ermittelt werden zahlt der Halter die Verwaltungskosten in Höhe von 18,50€.
Von einem ortskundigen Fahrer wird wohl erwartet werden, dass er die Sperrfläche kennt. Von einem ortsunkundigen Fahrer kann das nicht erwartet werden, wenn sie vollständig vom Schnee bedeckt und somit unsichtbar war und auch sonst nichts darauf schließen lässt, dass das Parken dort verboten sein könnte.
Es ist nun Deine Entscheidung Dich als Fahrer, in der Hoffnung auf Einstellung des Verfahrens, zu outen mit der Argumentation, dass die Sperrfläche aufgrund des Schnees nicht erkennbar war. Hast Du Fotos? Oder Dich in die Halterhaftung zu retten und damit wenigstens ein paar Euro zu sparen.
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von Freudenfeuer am 04.12.2010 05:08
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