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Strafzettel aus dem Ausland

Von Rechtsanwalt Oliver Kranz
28.9.2010 | Ratgeber - uploads | 988 Aufrufe
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Strafzettel

Bisher konnte man bei unerwünschten „Souvenirs“ aus dem Ausland relativ sicher sein, dass man nicht weiter belangt wird. Einzig Strafzettel aus Österreich werden bereits seit einiger Zeit auch in Deutschland vollstreckt.

Ab Oktober 2010 ändert sich dies grundlegend. Die meisten EU-Staaten haben ein Abkommen zur gegenseitigen Vollstreckung von Bußgeldern unterzeichnet, welches zum 01. Oktober 2010 in Kraft tritt. Damit können zukünftig auch ausländische Strafen durch die deutschen Behörden vollstreckt werden, wenn diese mindestens 70 Euro beträgt.

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Oliver Kranz
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Es wird daher also ab Herbst schwieriger einem Bußgeld zu entgehen, jedoch nicht unmöglich. Wie in Deutschland auch, muss die ausländische Behörde dem Betroffenen z. B. die Möglichkeit der Stellungnahme geben, sollte dem Bußgeld wirksam widersprochen werden, wird dies durch die deutschen Behörden nicht vollstreckt.

Über weitere mögliche Schlupflöcher informieren wir Sie gerne. Wir empfehlen daher dringend anwaltlichen Rat einzuholen, da für ein wirksames Vorgehen gegen die Vollstreckung ausländischer Bußgelder nur zwei Wochen Zeit sind.

Oliver Kranz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Strafrecht

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