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Strafzettel aus Frankreich mit Mietwagen

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Strafzettel aus Frankreich mit Mietwagen

allo Zusammen,
ich wurde in Frankreich mit einem Mietwagen geblitzt.
58 km/h in einer 50er Zone Mitte Mai 2009.
Da ich damals vorrübergehend in Frankreich residierte, hat die Autovermietung meine französische Adresse in ihr System aufgenommen.
Diese wurde dann scheinbar auch an die Behörden weitergeleitet.
Ende Juni kam dann das Schreiben der französischen Polizei an meine französische Adresse.
Dort wohne ich aber bereits seit Mitte Juni nicht mehr, sondern bin zurück in Deutschland.
Mein Vermieter war so freundlich mir meine Post nachzuschicken.
Muss ich das Bußgeld bezahlen oder kann ich es ignorieren?
Ich verstehe leider auch kein Wort was auf dem Schreiben drauf steht, da ich kein französisch Spreche.
Auch dauerte es fast einen Monat bis ich dieses Schreiben in der Hand hielt, da mein ehemaliger Vermieter meine Post erst nach seinem Urlaub mir zuschickte und da war ich dann auch erstmal im Urlaub.
Wenn ich es ignoriere, was kommt dann auf mich zu?
Verjähren Verkehrswidrigkeiten in Frankreich.
Plane nicht für mindestens ein Jahr nach Frankreich zu gehen.
Für jegliche Information und Hilfe bin ich dankbar.
Wünsche noch ein schönes Wochenende.
Mit freundlichen Grüßen,
Antonio


von RigoX am 30.07.2009 13:30
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>Strafzettel aus Frankreich mit Mietwagen
Mit Frankreich besteht kein Rechtshilfeabkommen, das Knöllchen muss also grundsätzlich nicht bezahlt werden. Solltest du aber zeitnah dort in eine Kontrolle kommen, dürfte es teuer werden. Aber so hoch kann die Strafe wegen der paar km/h doch nicht sein. Im Zweifelsfall also eher bezahlen, wenn du nächstes Jahr bereits wieder in Frankreich unterwegs bist.


von matz70 am 30.07.2009 21:08
Status: Senior (168 Beiträge)
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