Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer

Strafzettel Niederlande und jetzt Inkasso BRD

Leserwertung: 
 Thema bewerten!

3694 Aufrufe

Strafzettel Niederlande und jetzt Inkasso BRD

Im Juni 2010 in NL falsch geparkt und Knöllchen nicht bezahlt. Mahnung 1 -3 bekommen, dann ein Schreiben der "Königin" und einen Zwangsbefehl erhalten, alles per normaler Post, nicht eingeschrieben oder so. Jetzt kommt acoreus collection, Neuss auf die Matte und zeigt an, dass die Gemeinde in NL sie beauftragt hat. Ich soll nunmehr ca. das 3-fache zahlen und dann hätte ich keine weiteren Probleme. Wenn nicht, dann wird der Auftraggeber keine Kosten und Mühen scheuen, die Forderung mit allen Mitteln einzuziehen. Wer hat Tips, mit denen ich etwas anfangen kann. Danke für Info sagt TOSCANI

-----------------
""


von toscani am 26.02.2011 18:33
Status: Frischling (3 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Strafzettel Niederlande und jetzt Inkasso BRD
Das Schreiben der "Königin" ignoriert?
Uiuiui, das ist die nicht gewohnt. Nun ist sie verärgert, das hast jetzt davon ...

Seit dem 1.10.2010 werden in Deutschland Geldstrafen aus dem gesamten EU-Ausland ab einem Betrag von 70 EUR vollstreckt.

Das sich hier acoreus collection eingeschaltet hat, ist ein Hinweis darauf, das die ursprüngliche Forderung unter 70 EUR gelegen hat.

Jedoch gibt es die mehrere Möglichkeiten für den Fall, daß die verhängte Geldbuße einfach nicht gezahlt wird.
1. Androhung und Festsetzung von Ersatzhaftstrafen (können aber nur in den Niederlanden vollstreckt werden)
2. im Rahmen einer Kontrolle kann die sofortige Zahlung angeordnet werden. Das Fahrzeug kann unverzüglich bis zur Zahlung eingezogen werden. Es empfiehlt sich also bei einer erneuten Einreise ausreichend Bargeld mitzuführen.

Ab Verkündung des Urteils (hast du schon eines bekommen?) gilt eine Verjährungszeit von 3 Jahren.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"


von Harry van Sell am 26.02.2011 20:42
Status: Tao (17168 Beiträge)
Userwertung:  2,9  (von 507 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Strafzettel Niederlande und jetzt Inkasso BRD
Also zahlen oder kein Urlaub in den Niederlanden mehr -)

-----------------
""


von Morgause am 26.02.2011 22:00
Status: Unsterblich (1308 Beiträge)
Userwertung:  1,4  (von 123 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Strafzettel Niederlande und jetzt Inkasso BRD
Hallo liebe Leute,

es ist ja wie`s is. Also habe gezahlt und bin jetzt auch schlauer was das Park-Knöllchen betrifft. Das ist `ne Steuerschuld und wird anders geahndet als `ne Geschwindigkeitsübertretung.
Immer schön aufpassen besonders seit 10/2010, jetzt wird auch über 70€ in BRD eingetrieben.

BG
toscani

-----------------
""


von toscani am 28.02.2011 13:17
Status: Frischling (3 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Strafzettel Niederlande und jetzt Inkasso BRD
quote:
Immer schön aufpassen besonders seit 10/2010, jetzt wird auch über 70€ in BRD eingetrieben.

ähm - Deine war aber unter 70 € ...
Du kannst doch die Gebühren des ext Inkassoladens acoreus nicht einfach dazurechnen

-----------------
"
http://www.youtube.com/watch?v=OiBoTm_8kZU&;feature=related"


von thehellion am 28.02.2011 16:20
Status: Tao (11225 Beiträge)
Userwertung:  3,4  (von 274 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Strafzettel Niederlande und jetzt Inkasso BRD
Ja klar, gute Idee!
Bei einer "Steuerschuld" den Verzugsschaden nicht zu zahlen ist super! Den würde ja kein Gericht anerkennen ... !?

Sie haben alles richtig gemacht!
Ich glaube kaum, dass sich die betreibende Stelle die Chance wird nehmen lassen, die Inkassokosten vor Gericht einzuklagen. Und ich glaube auch nicht, dass irgend ein Richter diese nicht anerkennen würde ...

-----------------
" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ...
"


von anephan am 01.03.2011 08:34
Status: Unsterblich (1194 Beiträge)
Userwertung:  2,7  (von 51 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Strafzettel Niederlande und jetzt Inkasso BRD
quote:
Ich glaube kaum, dass sich die betreibende Stelle die Chance wird nehmen lassen, die Inkassokosten vor Gericht einzuklagen. Und ich glaube auch nicht, dass irgend ein Richter diese nicht anerkennen würde ...

Acoreus bzw der Auftraggeber klagt wg Inkassogebühren ?
Ach komm hör auf - Eher wird Westerwelle Muslima
Hab selbst 3 Jahre bei acoreus gearbeitet

lg

-----------------
"
http://www.youtube.com/watch?v=OiBoTm_8kZU&;feature=related"


von thehellion am 01.03.2011 08:50
Status: Tao (11225 Beiträge)
Userwertung:  3,4  (von 274 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Strafzettel Niederlande und jetzt Inkasso BRD
naja, die niederländische Behörde hat die Briefe mit normaler Post verschickt, kann also den Zugang nicht nachweisen. In Deutschland ist die Ordnungswidrigkeit in der Regel nach 3 Monaten verjährt. Insoweit wäre ggf. zu prüfen gewesen, ob und inwieweit es vergleichbare Regelungen auch in NL gibt.

Da der Zugang der ersten Zahlungsaufforderung nicht nachgewiesen werden kann, kann auch kein Verzug nachgewiesen werden, sodass auch die Gebühren der Inkasso-Firma höchst fraglich sind.

Aber nun gut, jetzt ist es zu spät...



-----------------
"justice"


von justice005 am 01.03.2011 10:08
Status: Tao (8772 Beiträge)
Userwertung:  2,8  (von 245 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Strafzettel Niederlande und jetzt Inkasso BRD
Nein, in dem Fall war das ausnahmsweis schon richtig alles zu zahlen.

Denn die Niederländer bezahlen das Inkasso. Also bleibt weiterhin eine Schuld offen wenn nur die Knolle bezahlt wird.
Diesen Betrag darf man dann bei der nächsten Kontrolle -inklusive Zuschläge- bezahlen.

Ich hatte mal einen Kollegen als Beifahrer der hatte diese Pech - und zum Glück eine funktionierende Kreditkarte ...





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"


von Harry van Sell am 01.03.2011 19:27
Status: Tao (17168 Beiträge)
Userwertung:  2,9  (von 507 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Strafzettel Niederlande und jetzt Inkasso BRD
Einer hat auch mal nicht gewusst, dass er in den USA aufgrund einer ganz abgefahrenen Vorgabe nur dann draußen ein Bier trinken darf, wenn er die Bierflasche in einer Tüte hält. Und genau am Tag vor seinem Abflug ist er derwischt worden. Da er jedoch an einem künftigen USA-Urlaub nicht interessiert ist, hat er beschlossen, die gesamten Kosten einzusparen -) Wenn er doch mal wieder hin gehen möchte, wäre es besser, wenn er das dann macht, wenn es ihm finanziell vorher schon reinpasst, die gesamte Summe zu überweisen und den Nachweis noch mitzunehmen. Wenn er gleich gewusst hätte, dass er wieder hin fliegen möchte, hätte er wohl am besten schnellstmöglichst bezahlt, bevor's noch teurer wird -)

-----------------
""


von Morgause am 01.03.2011 21:55
Status: Unsterblich (1308 Beiträge)
Userwertung:  1,4  (von 123 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Strafzettel Niederlande und jetzt Inkasso BRD
Ich bin da ganz anderer Meinung wie @Harry
In meiner Zeit gab es nicht eine einzige Klage expl wg Inkassogebühren.
Dies ist übrigens auch nicht Vertragsbestandteil
Ich sprech von einem Zeitrahmen von 3 Jahren.
Im Übrigen zahlt der AG nur einen Mikro Bruchteil des vom "Schuldner" dann später vom IB "gewünschten" Verzugsschaden


-----------------
"
http://www.youtube.com/watch?v=OiBoTm_8kZU&;feature=related"


von thehellion am 01.03.2011 22:27
Status: Tao (11225 Beiträge)
Userwertung:  3,4  (von 274 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.

« Zurück | Seite: 1 2 | weiter »
123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97931
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online