>Strafzettel Niederlande und jetzt Inkasso BRD
Das Schreiben der "Königin" ignoriert?
Uiuiui, das ist die nicht gewohnt. Nun ist sie verärgert, das hast jetzt davon ...
Seit dem 1.10.2010 werden in Deutschland Geldstrafen aus dem gesamten EU-Ausland ab einem Betrag von 70 EUR vollstreckt.
Das sich hier acoreus collection eingeschaltet hat, ist ein Hinweis darauf, das die ursprüngliche Forderung unter 70 EUR gelegen hat.
Jedoch gibt es die mehrere Möglichkeiten für den Fall, daß die verhängte Geldbuße einfach nicht gezahlt wird.
1. Androhung und Festsetzung von Ersatzhaftstrafen (können aber nur in den Niederlanden vollstreckt werden)
2. im Rahmen einer Kontrolle kann die sofortige Zahlung angeordnet werden. Das Fahrzeug kann unverzüglich bis zur Zahlung eingezogen werden. Es empfiehlt sich also bei einer erneuten Einreise ausreichend Bargeld mitzuführen.
Ab Verkündung des Urteils (hast du schon eines bekommen?) gilt eine Verjährungszeit von 3 Jahren.
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von Harry van Sell am 26.02.2011 20:42
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