Strafverfügung Geldstrafe o.Ersatzfreiheitsstrafe

3. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
tschensis
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafverfügung Geldstrafe o.Ersatzfreiheitsstrafe

Hallo,

komme aus Süddeutschland und bin vor ca. 3 Wo. in Österreich geblitz worden 34 km/h auf Autobahn zu schnell.. Nun habe ich die Strafverfügung per Post zugesandt bekommen mit 120 € Geldstarfe und bei Uneinbringlichkeit 36 Stunden Ersatzfreiheitsstrafe. Nun meine Frage:

Kann ich wählen oder kommt die Ersatzfreiheitsstrafe erst zum Tragen wenn ich "nicht zahlen kann" ??? Desweiteren muß ich diese Strafe in Österreich absitzen oder geht dies auch in Deutschland ???

Danke für Infos

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Mit österreichischem Recht kennt sich hier erfahrungsgemäß niemand aus.

In Deutschland zumindest besteht kein *Wahlrecht* zwischen Geldstrafe und Ersatzfreiheitsstrafe. Die Ersatzfreiheitsstrafe wird nur angeordnet, wenn die Geldstrafe nicht durch zivil-/verwaltungsrechtliche Maßnahmen beizutreiben ist (Pfändung, Lohnpfändung usw).

Sind Sie sich im Übrigen sicher, dass es sich tatsächlich um eine ERSATZfreiheitsstrafe handeln würde, die Freiheitsstrafe also die Zahlung ersetzen würde? In Deutschland käme das bei diesem Delikt (Ordnungswidrigkeit) näml. ebenfalls nicht in Frage, sondern nur bei Straftaten. Bei Owis würde es sich um Erzwingungshaft handeln, die im Gegensatz zur Ersatzfreiheitsstrafe keine tilgende Wirkung hat. Die Zahlungsverpflichtung würde also auch nach Vollzug von Erzwingungshaft noch weiter fortbestehen.

Aber -wie gesagt- die Darlegungen beziehen sich auf die Rechtslage in Deutschland.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Hi,

na ja, der Zusatz "bei Uneinbringlichkeit" macht doch eindeutig klar: Der TE soll die 120 Euro zahlen. Evtl. gibt es dann noch Vollstreckungsversuche, wie Streetworker sie beschreibt, und dann erst kommt die Haft. Und ob die dann tatsächlich in Amtshilfe in D vollstreckt würde - das wäre mal eine interessante Frage. Ausgeliefert würde man deswegen mit Sicherheit nicht. Geldbußen aus Ö können aber problemlos durch deutsche Behörden zwangsvollstreckt werden - dafür gibt es ein Abkommen.

Gruß vom mümmel

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