Strafverfolgung via Gps

10. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Jogi1967
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Strafverfolgung via Gps

Möchte hiermit den Versuch starten mein Problem der Öffentlichkeit verständlich zu machen.Seit nun mehr 18Jahren werde ich durch Beamte des bayrischen Exekutivbereichs verfolgt,bedroht,genötigt,und misshandelt.Da ich es wagte gegen diese Herren am 22.3.2005Anzeige zu erstatten,began eine never ending Story.
Sie hatten versucht mit Hilfe thailändischer Kollegen (selber macht man sich die Finger nicht schmutzig)mir einen Straftatsbestand im Ausland unter zu schieben.Nur durch meine damalige Achtsamkeit konnte ich diesem Unterfangen entkommen.Meine damalige Anzeige bei der Polizei in München Ettstr hatte zur Folge das ab Dato eine unfassbare Geschichte seinen Lauf nahm.
Das ungeheuliche Bestreben der Beamten führte dazu ,das ich bis zum damaligen Hauptverhandlungstermin sogar Zeitweise entmündigt wurde,um dann letztendlich mich komplett zum Schweigen zu bringen hat man mich nach Par.63 verurteilt.Mir völlig klar ,das für jedem der diesen Post liest es sehr Unglaubwürdig erscheinen mag,aber es entspricht leider der traurigen Wahrheit.Selbstverständlich hat man von Seiten der Justiz,aber Hauptsächlich der Exekutiven alles unternommen um diese Geschichte zu verschleiern.
Der ursprüngliche Ausgangsgrund war der das ich meinen ehemaligen Arbeitgeber Hr.Eduard Zimmermann von Aktenzeichen XY unglöst so verärgert hatte das hohe bayrische Beamte sich zum Ziel setzten mich am besten für immer hinter Gitter zu bringen,das am besten im Ausland,denn dann kräht kein Hahn mehr nach mir.
Auf diesen Weg erhoffe ich mir einen kompetenten Ansprechpartner zu finden ,dem ich selbstverständlich sämtliche schriftliche Unterlagen zur Prüfung zu Verfügung stellen kann,aus denen einwandfrei hervor geht das dies alles der Wahrheit entspricht.Denn meiner Erfahrung nach ist es leider so ,hat ein Urteilsspruch nach 63 stattgefunden ist man für immer Unglaubwürdig.Da mein Bestreben diese Geschichte zur Wahrheit zu führen weiter permanent torpediert und behindert wird,es auch mit allen nur erdenklichen Mitteln es man versucht das ich keinen uneinvorgenommenen Kontakt bei Journalisten bekomme,versuche ich nun es in diesem Forum.
Mit der Hoffnung hier eventuell auf einen nicht ängstlichen Strafverteidiger zu stossen ,oder ähnlichem verbleibe ich mit freundlichen Grüssen.http://www.123recht.net

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7 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Jogi1967):
Strafverfolgung via Gps

Ich frage mich gerade wie das geht?
Mein Navi verfolgt meine Fahrt mit GPS. Aber wie kann man damit Stafverfolgung betreiben?



Zitat (von Jogi1967):
.Mir völlig klar ,das für jedem der diesen Post liest es sehr Unglaubwürdig erscheinen mag

Nun, wer den Fall des Gustl Mollath verfolgt hat, weis das es da immer zu Vorfällen kommen kann die es so eigentlich gar nicht geben dürfte.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
Jogi1967
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von pleindespoir):
Zitat (von Harry van Sell):
Nun, wer den Fall des Gustl Mollath verfolgt hat, weis das es da immer zu Vorfällen kommen kann die es so eigentlich gar nicht geben dürfte.

Wer den Fall nicht verfolgt hat, weiß trotzdem, dass es viele Dinge gibt, die es so nicht geben dürfte.
Das nennt man dann eine "Gesetz-Lüge"

Exakt,genau so ist.Noch besser ist das Wort Rechtsbeugung und Gesetzesmissbrauch

1x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
Jogi1967
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für die Klarstellung.War mir selbstverständlich bekannt das es heute Betreung genannt wird.Als durch Missbrauch dieses Betreungsrechts Betroffener gebrauchte ich absichtlich das alte Wort.Erwähnen möchte ich noch das die bisherigen Kommentare leider nicht den Kern meiner Geschichte anschneiden.
Aber trotzdem recht herzlichen Dank.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Moderator9
Status:
Praktikant
(670 Beiträge, 454x hilfreich)

In Ermangelung einer Fragestellung schließe ich das dann mal.

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