Strafvereitelung § 258 StGB
hallo
ich weiß mir keinen anderen rat mehr, weil ich nichts genaues darüber finden kann.
vielleicht kann mir hier ja jemand helfen.
es gibt eine anzeige wegen strafvereitelung weil eine freundin angeblich einer anderen freundin geraten hatte, eine anzeige gegen ihren freund zurück zu nehmen.
fakt ist, dass sie kurz darüber gesprochen haben, aber die freundin sich da heraus gehalten hat.
nun liegt die avor, die auch ihrem arbeitgeber mitgeteilt wurde.
kann nun meine freundin was dagegen machen?
z.B. anzeige wegen verleumdung, beleidigung, üble nachrede, rufmord?
sie muss ja was tun - nur was?
danke und gute nacht
joanna
-----------------
""
von joanna1973 am 15.05.2011 22:39
Status: Frischling (2 Beiträge)
Userwertung:
0,0
(von 0 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden
>Strafvereitelung § 258 StGB
quote:
anzeige wegen verleumdung, beleidigung, üble nachrede, rufmord
"Rufmord" gibt es nicht, das fällt unter deine Punkte 1 und 3.
Wenn die Anzeige wissentlich falsch erstattet wurde (was nachzuweisen wäre), läge ein
§164 StGB vor.
quote:
die auch ihrem arbeitgeber mitgeteilt wurde
Was für ein AG ist das denn, daß dem so eine Anzeige (!) zur Kenntnis gebracht wurde? Es liegt ja offenbar noch nicht mal eine Anklage vor, geschweige denn eine Verurteilung. Oder hat das auch der Anzeigenerstatter gemacht?
-----------------
""
von Snoop Pooper Scoop am 16.05.2011 11:50
Status: Unsterblich (3110 Beiträge)
Userwertung:
2,6
(von 124 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden