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Strafvereitelung § 258 StGB

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Strafvereitelung § 258 StGB

hallo
ich weiß mir keinen anderen rat mehr, weil ich nichts genaues darüber finden kann.
vielleicht kann mir hier ja jemand helfen.

es gibt eine anzeige wegen strafvereitelung weil eine freundin angeblich einer anderen freundin geraten hatte, eine anzeige gegen ihren freund zurück zu nehmen.

fakt ist, dass sie kurz darüber gesprochen haben, aber die freundin sich da heraus gehalten hat.
nun liegt die avor, die auch ihrem arbeitgeber mitgeteilt wurde.

kann nun meine freundin was dagegen machen?

z.B. anzeige wegen verleumdung, beleidigung, üble nachrede, rufmord?

sie muss ja was tun - nur was?

danke und gute nacht
joanna

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von joanna1973 am 15.05.2011 22:39
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>Strafvereitelung § 258 StGB
Erst mal sollte sie den Ausgang des Ermittlungsverfahren gegen sie selbst abwarten.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"


von !!Streetworker!! am 15.05.2011 22:44
Status: Tao (17084 Beiträge)
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>Strafvereitelung § 258 StGB
quote:
anzeige wegen verleumdung, beleidigung, üble nachrede, rufmord


"Rufmord" gibt es nicht, das fällt unter deine Punkte 1 und 3.

Wenn die Anzeige wissentlich falsch erstattet wurde (was nachzuweisen wäre), läge ein §164 StGB vor.

quote:
die auch ihrem arbeitgeber mitgeteilt wurde


Was für ein AG ist das denn, daß dem so eine Anzeige (!) zur Kenntnis gebracht wurde? Es liegt ja offenbar noch nicht mal eine Anklage vor, geschweige denn eine Verurteilung. Oder hat das auch der Anzeigenerstatter gemacht?

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von Snoop Pooper Scoop am 16.05.2011 11:50
Status: Unsterblich (3110 Beiträge)
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