Straftatsbestand wegen Betruges erfüllt????

1. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
kevin rambo
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Straftatsbestand wegen Betruges erfüllt????

Hallo!Bitte um Hilfe .

Hallo liebe Forengemeinde ,
ich habe ein kleines Problem .
Und zwar bin ich seit 2015 in einem Sportstudio angemeldet und trainiere dort unter einem Studententarif ,allerdings habe ich weder bei der anmeldung 2015 noch danach je einen Nachweis darüber erbracht noch erbringen müssen . Jetzt habe ich den Vertrag imMärz 2017 verlängert und falle immer noch unter den Studententarif , d.h der alte Vertrag wurde einfach so verlängert ohne das ich einen Nachweis erbringen musste .
Nun jetzt kam anscheinend raus das ich gar kein Student mehr bin und der Studioleiter droht mir mit einer Anzeige wegen Betruges , da ich in der Pflicht gewesen wäre nachzuweisen das ich noch student bin .
im vertrag selbst steht drin " wenn kein weiterer nachweis erbracht wird , wird der tarif auf den normaltarif umgestellt ".

Kann ich jetzt deswegen wirklich angezeigt werden ?
Und ist es nicht eher deren Versäumnis so einen Nachweis einzufordern ??

Vielen dank im vorraus

-- Editiert von Moderator am 02.09.2017 18:31

-- Thema wurde verschoben am 02.09.2017 18:31

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Betrug setzt eine vorsätzliche Täuschung voraus. Wenn du bei Vertragsabschluss schon kein Student warst und gelogen hast, sowie vorsätzlich den falschen Tarif gewählt hast, dann hast du auch vorsätzlich getäuscht.
Auch das Aufrechterhalten eines bereits bestehenden Irrtums durch Täuschung führt zum Betrug.

Ansonsten habe ich das mal den Admins gemeldet. Ist im Strafrecht besser aufgehoben.

-- Editiert von mepeisen am 02.09.2017 15:28

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)

Wenn du bei Vertragsabschluss schon kein Student warst Richtig - wir wissen aber nicht, ob das so ist.
Auch das Aufrechterhalten eines bereits bestehenden Irrtums durch Täuschung führt zum Betrug. Sicher - aber das Nichterbringen eines Nachweises ist ja eben kein "Aufrechterhalten". Natürlich könnte die Differenz zwischen den Tarifen nachgefordert werden.
der Studioleiter droht mir mit einer Anzeige wegen Betruges Folglich macht er keine - wer mit einer Anzeige droht, will irgendwas durchsetzen, aber nicht wirklich eine Anzeige erstatten. Anderenfalls würde er das nämlich einfach tun...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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