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Straftaten gegen die Ehre - Worum es geht

31.10.2000 | Ratgeber - Strafrecht Besonderer Teil | 108676 Aufrufe
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Ehre, Beleidigung

Die Straftat der Beleidigung und ihr verwandte Taten schützen die Ehre. Was aber versteht man unter diesem Begriff?
Die Definition der "Ehre" ist, wie sollte es anders sein, unter Juristen umstritten. Die herrschende Meinung jedenfalls setzt die Ehre mit dem Wert gleich, der dem Menschen kraft seiner Personenwürde und aufgrund seines sittlich-sozialen Verhaltens zukommt. Geschützt wird demnach durch die Ehrdelikte der Anspruch eines jeden auf Achtung auf Persönlichkeit. Die Ehre ist der soziale Achtungsanspruch.

Beleidigt werden kann jeder Mensch. Tote sind durch die Straftat der Verunglimpfung geschützt, nicht aber durch die klassischen Ehrdelikte. Ob auch eine juristische Person und ähnliches beleidigt werden können, ist nach wie vor ungeklärt.
Die Familie ist nicht beleidigungsfähig, da es eine selbständige Familienehre nicht gibt (ganz herrschende Meinung).


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Seite 1: Straftaten gegen die Ehre - Worum es geht
Seite 2: Die Beleidigung
Seite 3: Die Beamtenbeleidigung
Seite 4: Die üble Nachrede
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Seite 6: Die Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener

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