
Vermögensdelikte sind Straftaten, die sich auf das Vermögen einer anderen Person beziehen. Dies ist nicht zwingend das gesamte Vermögen, auch einzelne Teile dessen reichen aus (Vermögenswerte).
Meist kommt es durch ein Vermögensdelikt zu einem regelrechten Schaden beim Opfer, in Form einer Minderung des Vermögens beim Opfer und einer Mehrung des Vermögens beim Täter. Dies kann vom Täter beabsichtigt oder nur Begeliterscheinung seiner Tat sein, und dementsprechend haben die einzelnen Vermögensdelikte unterschiedliche Voraussetzungen. Auch ist es nicht immer der Täter selbst (z.B. der Dieb), der durch die Beute reicher wird, er kann diese auch einem Dritten "zuarbeiten".
Es gilt daher bei Vermögensdelikten immer zu unterscheiden:
Was genau ist das Vermögen? Nur die Werte, die das Opfer redlich, also legal erworben hat, oder auch illegal erworbene Werte? Kann man, wenn man einen Verbrecher um sein Geld bereichert, wegen Betrugs etc. strafbar sein, wenn das Geld des Verbrechers aus illegalen Drogengeschäften stammt? Dies ist höchst umstritten unter Juristen. Um Lücken zu vermeiden, muss man wohl davon ausgehen, dass der Begriff des Vermögens auch illegal erworbene Vermögenswerte umfasst.






